Polizeibeamte untersuchen am 28.06.2013 einen Tatort am Neptunbrunnen vor dem Roten Rathaus in Berlin. Foto: dpa
Der Mann hatte seine Kleidung neben den Brunnen gelegt.

Nackter Mann erschossen - Unbekannter verletzte sich selbst mit einem Messer

Der tödliche Schuss auf einen mit einem Messer bewaffneten Mann durch einen Polizisten hat eine breite Debatte ausgelöst. Hätten auch Pfefferspray oder Elektroschock-Pistolen den Mann außer Gefecht setzen können?
Der 31-Jährige hatte am Freitag im Neptunbrunnen einen Beamten mit einem Messer bedroht und sich auch selbst verletzt, wie ein Polizeisprecher mitteilte. Ein weiterer Polizist schoss auf den Mann und traf ihn im Oberkörper, der Mann starb der Obduktion zufolge an einem Lungendurchschuss.

Ein Amateur-Video, das offenbar die Geschehnisse am Neptunbrunnen zeigt, ist ausschnittsweise in einem Beitrag der rbb-Abendschau zu sehen.

Innensenator Henkel verteidigte das in dem Video zu sehende Vorgehen des Polizisten: "Was auf dem Video nicht zu sehen ist, ist die Ich-Perspektive und das Innenleben eines Polizisten, der Millisekunden hat, um eine Entscheidung zu treffen, auch über sein eigenes Leben." Es spreche vieles dafür, dass der Beamte in Notwehr gehandelt habe.

Debatte um Amateur-Video

Das auf der Internet-Plattform Youtube und im sozialen Netzwerk Facebook gepostete Amateur-Video, das offenbar einen Teil des Geschehens zeigt, hat derweil Empörung unter Medienpolitikern ausgelöst. Unionsfraktionsvize Michael Kretschmer (CDU) sagte dem Magazin "Focus": "So etwas darf nicht gepostet werden." Facebook müsse in solchen Fällen sofort reagieren und die  Bilder aus dem Netz nehmen. Die Bilder seien "menschenverachtend", fügte der CDU-Medienexperte hinzu.

Auch Polizeigewerkschafts-Chef Pfalzgraf äußerte sich im Radiosender NDR 2 kritisch zu der Video-Verbreitung: "Es ist zwar zum einen ein Beweismittel. Zum anderen kann es aber auch ganz schnell, egal in welche Richtung das geht, zu einer Vorverurteilung führen." Darum sollten diese Videos zunächst erstmal der Staatsanwaltschaft vorgelegt werden, sagte er.

In dem Video ist unscharf zu sehen, wie der nackte Mann im Neptunbrunnen rasch auf den ebenfalls im Brunnen stehenden Polizisten zugeht. Der Uniformierte hat eine Waffe auf den Mann gerichtet und weicht vor ihm zurück auf den Rand des Brunnens zu. Um den Brunnen herum sind weitere Polizisten zu sehen. Jemand ruft zweimal "Messer weg!", dann fällt ein Schuss. Der Polizist stolpert aus dem Brunnen, der Nackte strauchelt und sackt schließlich zusammen.

Zwei Tage nach dem tödlichen Schuss eines Polizisten auf einen 31 Jahre alten Berliner weitet sich die Debatte um die Rechtmäßigkeit des Polizeieinsatzes aus. In Internet-Foren und Medien rügten Bürger und Experten - teils anonym - den Schützen. Sie kritisierten, dass er auf den Brustkorb und nicht die Beine gezielt habe.

"Nicht alle Konflikte lassen sich sprachlich lösen"

Die Deutsche Polizeigewerkschaft verteidigte das Vorgehen des Beamten: Kein Polizist mache es sich leicht, auf einen anderen Menschen zu schießen, sagte Landeschef Bodo Pfalzgraf am Samstag dem rbb. "Wenn am Ende jemand mit der Waffe auf einen losgeht, dann ist auch das staatliche Gewaltmonopol gefragt, weil man nicht alle Konflikte dieser Welt sprachlich lösen kann."

Es werde jetzt eine Diskussion geführt über die Verhältnismäßigkeit der polizeilichen Maßnahmen der Polizei. Es sei auch in Ordnung, dass das hinterfragt werde. Er habe aber den Eindruck, dass nun "auch offensichtlich Menschen sich äußern, die einen Krimi zu viel gesehen haben, oder die meinen, die Berliner Polizisten wären alle kleine Jackie Chans. Das ist nicht so." Es sei nicht möglich, alle Berliner Polizisten zu Kampfkünstlern oder Scharfschützen auszubilden, damit in einer solchen Situation in Arme oder Beine geschossen werden kann.

Staatsanwaltschaft klärt Todesschuss

Nach dem Strafgesetz darf sich ein Polizist mit dem Mittel wehren, das aus seiner Sicht nötig ist, um einen Angriff direkt und unmittelbar zu beenden, erläuterte der Berliner Polizeisprecher Stefan Redlich der dpa. "Allerdings ist er aufgefordert, das mildeste Mittel zur Verteidigung zu wählen." Ob der Schuss in den Brustkorb am Freitag gerechtfertigt war, müsse die Staatsanwaltschaft klären.

Im konkreten Fall sei der Angreifer auf Armeslänge an den Polizisten herangekommen. "Ein Messer ist auf kurze Distanz eine absolut tödliche Waffe", sagte Redlich.

Ein Schuss ins Bein wäre aus Sicht des Sprechers keine ausreichende Verteidigungshandlung gewesen. Auch der Bundesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Oliver Malchow, und der Vorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft Berlin, Bodo Pfalzgraf, gehen von Notwehr aus.
Eine Polizistin sichert nach dem tödlichen Schuss auf einen bewaffneten Mann den Tatort am Neptunbrunnen vor dem Roten Rathaus in Berlin. (Quelle: dpa)
Eine Polizistin sichert am Freitag den Tatort am Neptunbrunnen.
Es stellt sich die Frage, ob Pfefferspray oder Elektroschock-Pistolen den Mann hätten stoppen können. Innensenator Frank Henkel (CDU) spricht sich in einem Zeitungsinterview für den Einsatz von Elektroschock-Pistolen aus. So genannte Taser seien trotz Risiken ein vergleichsweise mildes Mittel, sagte Henkel der "B.Z. am Sonntag". Es sei durchaus ratsam, erneut darüber zu diskutieren. "Allerdings ist völlig unklar, ob es dafür eine politische Mehrheit gäbe", zitierte die Zeitung den Minister.

Auch der frühere grüne Justizsenator Wolfgang Wieland glaubt, dass mit diesem Fall eine Diskussion gestartet werden sollte, inwieweit bei solchen Fällen andere Hilfsmittel wie Pfefferspray zum Einsatz kommen sollten. Wieland sprang dem Beamten in der "Bild am Sonntag" bei: "Dem Polizisten ist wohl kein Vorwurf zu machen, er ist durch den Ausgang der Geschichte sehr gestraft."