
Niederlage vor Gericht - Schwerins Klage gegen Statistiker erfolglos
Die Einwohnerzahlen des Brandenburger Ortes Schwerin werden nicht rückwirkend korrigiert. Das Verwaltungsgericht Cottbus hat am Donnerstag eine Klage der Gemeinde gegen das Statistikamt zurückgewiesen. Damit entgeht Schwerin viel Geld.
Im Rechtsstreit um eine nachträgliche Korrektur der Einwohnerzahlen hat die Gemeinde Schwerin aus dem Landkreis Dahme-Spreewald eine Niederlage kassiert. Das Verwaltungsgericht Cottbus wies am Donnerstag die Klage der Gemeinde gegen das statistische Landesamt ab. Zur Begründung hieß es, für eine Richtigstellung der Daten von 2007 fehlten die Rechtsgrundlagen.
Gegen die Entscheidung will Schwerin vorgehen. Das kündigte Bürgermeister Heinz Gode im rbb an. Die Gemeinde und er seien von der Entscheidung des Gerichts überrascht, sagte er weiter. Die Anwälte der Gemeinde prüften nun, vor die nächste Instanz, das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, zu ziehen.
Jedes Jahr rund 130.000 Euro zu wenig
Schwerin wollte von der Behörde eine nachträgliche Korrektur der amtlichen Einwohnerzahlen in den Jahren 2007, 2008 und 2009 erreichen. Diese Zahlen waren laut Klage etwa ein Fünftel geringer als die von der Gemeinde selbst ermittelte Bewohnerzahl. Die Gemeinde hatte schon seit Jahren die Zählung des Statistikamtes reklamiert. Die jüngst veröffentlichen Daten des Zensus 2011 gaben den Schwerinern Recht. Demnach hatte der Ort zum Stichtag 786 Einwohner - etwa 180 mehr als das Statistikamt gezählt hatte.
Die jahrelange Falschzählung kam den Ort teuer zu stehen, denn das brandenburgische Finanzministerium richtet sich bei seinen Zuweisungen nach den Einwohnerzahlen des Statistikamtes. Etwa 130.000 Euro seien der Gemeinde beim kommunalen Finanzausgleich jedes Jahr entgangen, schätzt Schwerins Bürgermeister Heinz Gode (parteilos). Das summiere sich fast auf eine Million. "Für uns eine Menge Geld", sagte Gode dem rbb. Der gesamte Jahresetat der Gemeinde umfasst seinen Angaben zufolge nämlich nur knapp 860.000 Euro. "Ein wesentlicher Faktor fehlt uns damit", betont der ehrenamtliche Bürgermeister.
Das Finanzministerium hatte bereits vor der Verhandlung angekündigt, Schwerin künftig aufgrund der im Zensus erhobenen Zahlen zu bedenken. Rückwirkend sollte Geld aber nur nach einem entsprechendem Richterspruch fließen, doch das Gericht entschied nun anders.

Einfach falsch geklickt?
Zwar bestätigt das "große" Schwerin, dass es in der Liste nicht an erster Stelle steht. Dass aber falsche Klicks im Einwohnermeldeamt zum Einwohnerschwund in der kleinen Gemeinde geführt habe, glaubt man dort nicht. Denn ein Wegzug könne nur verarbeitet werden, wenn ein Bürger tatsächlich auch in dem entsprechenden Ort gemeldet war, erklärte Stadtsprecherin Mareike Wolf. Ansonsten könne der Datensatz nicht verarbeitet werden.

