Der Kern des Konflikts.
Wenn der Investor Lorac nicht bauen darf, weil das Land als Kleingartenland festgeschrieben wird, wird er den Bezirk auf Schadenersatz verklagen. Und zwar auf mindestens 25 Millionen, schließlich handele es sich um Bauland. Sein Rechtsposition untermauerte Lorac mit eigenen Gutachten.
Bezirk und Senat gaben daraufhin selbst vier eigene Gutachten in Auftrag. Die Gutachter glauben in der Mehrzahl nicht, dass Lorac Recht hat, da der Wert des Landes geringer einzustufen sei. Sie konnten laut Bezirksstadtrat Marc Schulte (SPD) aber auch nicht ausschließen, dass bis zu 25 Millionen Euro fällig werden. Eigene Zahlen nannten die Gutachter jedoch nicht - bis auf den letzten Gutachter Prof. Klaus Finkelnburg, der unverbindlich von 5 bis 10 Millionen Euro sprach, aber gleichzeitig empfahl, den Gutachterausschuss für eine genauere Einschätzung zu beauftragen. Herbe Kritik an Finkelnburgs Einschätzung kommt von Christian Otto, Professor für Baurecht an der TU Berlin, den der rbb erstmals zu Oeynhausen befragte. Er berät inzwischen auch Kleingärtner und Grüne - und kommt nach Studium der vorliegenden Gutachten zu der Einschätzung, dass der Schadenersatz zwischen 870.000 und 2 Millionen Euro liege.
Hat Otto Recht, könnte Oeynhausen gerettet werden, denn die Kleingärtner selbst haben zugesagt, bis zu einer Million Euro bezahlen zu können, nach Rücksprache mit ihrem Landesverband vielleicht sogar das Doppelte. Ist die Summe allerdings höher, wird es schwierig. Bezirk und Senat haben bereits abgelehnt, das finanzielle Risiko zu tragen. Das Abgeordnetenhaus könnte den Schadenersatz übernehmen, müsste ihn dafür aber in den nächsten Doppelhaushalt aufnehmen. Der wird frühestens 2015 verhandelt und einen Antrag dazu gibt es bis jetzt noch nicht.
Deshalb wird viel vom dem neuesten Gutachten abhängen: Kommt dort eine hohe einstellige Millionensumme heraus, so ist aus der CDU zu hören, wird es sehr schwer, im Abgeordnetenhaus eine Mehrheit für die Risikoabsicherung zu bekommen.