
Streit um Schulprojekt in Potsdam - Gericht entscheidet: Reine Jungenschule zulässig
Eine fast schon ausgestorbene Schulform soll in Potsdam wiederauferstehen: ein reines Jungengymnasium. Die Stadt und das Land Brandenburg sind strikt gegen eine geschlechtliche Trennung in der Schulbildung. Und auch die Verbindung der geplanten Schule zur umstrittenen Organisation Opus Dei sorgt für hitzige Debatten. Jetzt hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden: Reine Jungenschulen sind zulässig. Ein Hintergrund zu den Argumenten der Gegner und Befürworter. Von Fabian Wallmeier
Wie die anderen reinen Jungengymnasien ist auch die Mainzer Schule ein Gymnasium mit alten Traditionen. Worüber aber nun das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden hat, hat eine ganz andere Qualität. Bei dem Streit um das Jungengymnasium in Potsdam geht es nicht um eine traditionsreiche alte Schule sondern um eine Neugründung. Und das in Potsdam, in Brandenburg, im Osten, wo es Derartiges seit mehr als einem halben Jahrhundert nicht mehr gibt.

Opus Dei: Bußpraktiken, die weh tun
Und diese Fördergemeinschaft, die seit 1972 Träger eines Mädchengymnasiums in Jülich ist, steht auch noch der umstrittenen katholischen Priester- und Laienorganisation Opus Dei nahe. Die Organisation wurde 1928 in Madrid gegründet und gilt als besonders konservativ. In Deutschland hat sie derzeit rund 600 Mitglieder, darunter 26 Priester. Für Kritik sorgten in der Vergangenheit unter anderem von Opus Dei propagierte Bußpraktiken, die bewusst Schmerzen bereiten, oder auch das Prinzip unbedingten Gehorsams.
"Das gesamte Schulwesen steht unter der Aufsicht des Staates."
Unmittelbare Auswirkungen hat das Leipziger Urteil nur für das Land Brandenburg und den Schulträger. Dennoch geht von ihrer Entscheidung eine Signalwirkung für ganz Deutschland aus. Dabei geht es nach Aussage von Gerichtssprecher Bier um die Abgrenzung der Privatschulfreiheit vom staatlichen Erziehungsauftrag. Beide Rechte sind im Artikel 7 des Grundgesetzes verankert. Dort heißt es im ersten Absatz: "Das gesamte Schulwesen steht unter der Aufsicht des Staates." Der vierte Absatz legt zugleich das "Recht zur Errichtung von privaten Schulen" fest. Private Schulen bedürfen demnach der Genehmigung des Staates und unterstehen den Landesgesetzen. Die Genehmigung müsse erteilt werden, wenn die privaten Schulen nicht hinter den öffentlichen Schulen zurückstehen, heißt es im Gesetz. Zu berücksichtigen sei jedoch auch das "natürliche Recht der Eltern", sich um Pflege und Erziehung der Kinder zu kümmern, das im Artikel 6 des Grundgesetzes geregelt wird, hieß es.

Debatte: Soll man Jungen und Mädchen zusammen erziehen?
Die Koedukation, also die gemeinsame Schulerziehung von Jungen und Mädchen, war an den Volks- und Grundschulen in Deutschland schon lange Standard. An den weiterführenden Schulen setzte sie sich erst nach 1945 durch. Bis dahin gab es in der Regel die Trennung in Gymnasien (für Jungen) und Lyzeen (Gymnasien für Mädchen).
Jungengymnasien im Osten heute ausgestorben
In der DDR war die Koedukation von Anfang vorgesehen und wurde in den 1950er Jahren flächendeckend durchgesetzt. In Westdeutschland dauerte es etwas länger: In den 1950er Jahren begannen West-Berlin, Hamburg, Bremen und Hessen, doch es dauerte bis in die 1970er Jahre hinein, bis alle anderen Bundesländer nachgezogen waren.
Verblieben sind deutschlandweit 59 Mädchengymnasien und nur vier reine Jungengymnasien. Verhältnismäßig viele gibt es in Bayern: Dort wurden im vergangenen Schuljahr 25 Mädchengymnasien und ein Jungengymnasium gelistet. Auch die anderen eingeschlechtlichen Gymnasien sind ausnahmslos in Westdeutschland zu finden. Das geplante Jungengymnasium in Potsdam wäre somit das einzige Gymnasium in ganz Ostdeutschland, das nur ein Geschlecht aufnimmt.
Ein Ende der Debatte um die Schule ist allerdings auch nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts nicht ausgemacht. Beide Streitparteien hatten zuvor angekündigt, dass sie sich vorbehalten, im Fall einer Niederlage das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe anzurufen.

