Ein Mann wirft seinen Stimmzettel in eine Wahlurne. (Bild dpa)

Wer tritt an? - Bundestagswahl 2013: Die wichtigsten Fakten

Am 22. September wird gewählt, gesucht werden ein Bundestag und eine Bundesregierung für die nächste Legislaturperiode. Um im Wahlkampfgetöse nicht den Überblick zu verlieren, stellt rbb-online die wichtigsten Fakten zusammen.

17 in Berlin, 12 in Brandenburg: So viele Parteien dürfen mit Genehmigung der Landeswahlleiter in der Region zur Bundestagswahl antreten.

In der Hauptstadt sind insgesamt sind rund 2,5 Millionen Berliner wahlberechtigt, rund 34.300 mehr als bei der Bundestagswahl 2009. Die meisten stimmberechtigten Berliner wohnen im Bezirk Pankow (286.529), die wenigsten im Bezirk Spandau (165.114).

In Brandenburg treten am 22. September 12 Parteien mit insgesamt 139 Kandidaten an, 29 mehr als vor vier Jahren. Mit 28,1 Prozent nahm der Anteil der Frauen leicht zu. 2009 waren es 26,4, 2005 allerdings 33 Prozent. Um die Direktmandate in den zehn Wahlkreisen bewerben sich den Angaben zufolge 64 Männer und 28 Frauen, zusammen 92.

Auf den 12 zugelassenen Landeslisten stehen 101 Kandidaten, von denen 33 Frauen sind (32,7 Prozent). 54 Bewerber sind sowohl in einem Wahlkreis als auch auf einer Landesliste anzutreffen, 38 kämpfen nur um ein Direktmandat und 11 sind nur auf den Landeslisten registriert.

Das Durchschnittsalter aller Kandidaten liegt bei 49 Jahren und damit nur geringfügig höher als 2009 (48 Jahre). Der mit 19 Jahren jüngste Einzelbewerber setzt auf den Slogan "Gegen Arbeitslosigkeit und Rassismus"; der älteste ist 76 und wirbt mit der Forderung "6.000 Euro für die Tafeln in Brandenburg".

SPD, CDU, Linke, Bündnis 90/Die Grünen, FDP, Piraten und die rechtsextreme NPD treten mit Kandidaten in allen zehn Wahlkreisen an. Die Freien Wähler und die DKP stehen in vier Wahlkreisen auf dem Zettel. Die rechtsgerichteten Republikaner und Die Partei beschränken sich jeweils auf einen Wahlkreis. Insgesamt 12 Einzelbewerber verteilen sich auf 7 Wahlkreise.

Die Bundestagswahl 2013: Das Wichtigste in Kürze

  • Das Schild "Wahlraum" steht im neuen Rathaus in Hannover bereit © dpa

    Erststimme

    Mit ihr wird der Direktbewerber in einem Wahlkreis gewählt. Dabei genügt eine relative Mehrheit. Die siegreichen Direktkandidaten werden bei der Sitzverteilung als erste berücksichtigt. Für die Stärke der Parteien ist das Zweitstimmenergebnis ausschlaggebend.

    Zweitstimme

    Sie ist eindeutig wichtiger als die Erststimme. Mit ihrer Zweitstimme für die Landeslisten der Parteien entscheiden die Wähler über die Zusammensetzung des Bundestages. Im Ergebnis werden dabei Direktmandate und Listenmandate miteinander verrechnet.

    Direktmandat

    Wer in einem Wahlkreis die meisten Erststimmen erhält, wird Abgeordneter. 2009 gewannen CDU- und CSU-Kandidaten 218 oder 299 Direktmandate. "Erststimmenkönig" der Wahl war der 2011 an einem Plagiat gescheiterte CSU-Politiker Karl-Theodor zu Guttenberg (68,1 Prozent im Wahlkreis Kulmbach).

    Überhangmandat

    Es entsteht, wenn eine Partei mehr Direktmandate gewinnt als ihr prozentual Sitze nach Zweitstimmen zustehen. 2009 kamen 24 Abgeordnete - allesamt CDU/CSU - durch ein derartiges Verfahren zu ihrem Sitz. Bei der Wahl 2013 gibt es erstmals Ausgleichsmandate, die diese Überhänge neutralisieren.

    Passives Wahlrecht

    Wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt und mindestens 18 Jahre alt ist, kann für den Bundestag kandidieren.

    Mehrheitswahlrecht

    Der Kandidat, der in einem Wahlkreis die meisten Stimmen erhält, ist gewählt.

    Verhältniswahlrecht

    Die Parteien werden nach ihrem prozentualen Stimmenanteil bei der Wahl gewichtet. In Deutschland gilt die Fünfprozenthürde, damit nicht mehrere Kleinstparteien in den Bundestag einziehen und die Mehrheitsbildung erschweren können.

    Fünfprozenthürde

    Eine Partei muss bundesweit fünf Prozent der Stimmen erreichen, um in den Bundestag einzuziehen. Ausnahme: Parteien, die mindestens drei Direktmandate gewinnen, ziehen auch dann ins Parlament ein, wenn sie bundesweit weniger als fünf Prozent der Stimmen bekommen.

    Wahlberechtigung

    Im Prinzip alle deutschen Staatsbürger, die am Wahltag älter sind als 18 Jahre und seit mindestens drei Monaten im Bundesgebiet wohnen. Ausnahmen: Auslandsdeutsche.

  • Wahlplakate in Berlin (Bild dpa)
    Berlin und Brandenburg
    Nur Berlin
    Sozialdemokratische Partei, SPD Bürgerrechtsbewegung Solidarität, BüSo
    Christlich Demokratische Union, CDU
    Ökologisch-Demokratische Partei, ÖDP
    Bündnis 90/ Die Grünen
    Partei für Soziale Gleichheit, Sektion der Vierten Internationale, PSG
    Die Linke
    Bündnis für Innovation & Gerechtigkeit, BIG
    Freie Demokratische Partei, FDP Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative, Die PARTEI
    Piratenpartei Deutschland
    Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands, MLPD
    Alternative für Deutschland, AfD
    Freie Wähler
    Die Republikaner, REP
    Bürgerbewegung pro Deutschland
    Nationaldemokratische Partei Deutschlands, NPD
  • Leere Sitzreihen der Abgeordneten am Mittwoch (25.07.2012) im Plenarsaal des Deutschen Bundestages in Berlin (Bild: dpa)

    Was hat sich beim Wahlrecht geändert?

    Der Bundestag hat im Februar 2013 nach monatelangen Verhandlungen ein neues Wahlrecht beschlossen. Überhangmandate werden durch Ausgleichsmandate kompensiert. Sie sollen das Wahlergebnis nämlich insgesamt nicht verändern können. Überhangmandate entstehen, wenn eine Partei in einem Bundesland mehr Sitze in den Wahlkreisen erringt, als ihr nach der Sitzzuteilung durch die Landeslisten zustehen. Diese Direktmandate bleiben erhalten, aber es wird die Zahl der Abgeordnetensitze insgesamt so vergrößert, dass das bundesweite Kräfteverhältnis erhalten bleibt. Kritiker befürchten, dadurch könnte sich die Zahl der Abgeordneten von derzeit 620 auf 800 erhöhen. Der Bundeswahlleiter bestreitet das.

  • Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und Generalsekretär Ronald Pofalla winken zum Wahlkampfabschluss ihrer Partei den Anhängern zu. (Bild dpa)

    Berlin

    Partei Ergebnis in Prozent
    CDU      22,8 (+0,8), 12 Direktmandate
    SPD 20,2 (-14,1), 2 Direktmandate
    Linke 20,2 (+3,8), 4 Direktmandate
    Grüne 17,4 (+3,7), 1 Direktmandat
    FDP 11,5 (+3,3)
    Wahlbeteiligung: 70,9 Prozent (2005: 77,4 Prozent, historisches Tief)

    Brandenburg

    Partei Ergebnis in Prozent
    Linke  
    28,5 (+1.9), 4 Direktmandate
    SPD 25,1 (-10,7), 5 Direktmandate
    CDU 23,6 (+3,0), 1 Direktmandat
    FDP 9,3 (+2,4)
    Grüne 6,1 (+1)
    Wahlbeteiligung: 67,1 Prozent (2005: 75 Prozent, historisches Tief)