Air Berlin (Quelle: dpa)

Erster Prozess nach geplatztem Flughafen-Start - Air Berlin hat schlechte Aussichten auf BER-Schadenersatz

Deutschlands zweitgrößte Fluglinie, Air Berlin, hat durch die kurzfristig abgesagte Eröffnung des neuen Flughafens BER nach eigenen Angaben große wirtschaftliche Schäden erlitten: Mindestens 48 Millionen Euro fordert die Airline als Kompensation. Doch die Richter machten dem Unternehmen zum Auftakt des ersten Schadenersatzprozesses wenig Hoffnung.

Vor dem Landgericht Potsdam hat am Mittwoch der erste Prozess wegen der verschobenen Eröffnung des Flughafens BER in Schönefeld begonnen. Die Fluglinie Air Berlin fordert von der Flughafengesellschaft Berlin Brandenburg (FBB) mindestens 48 Millionen Euro für entstandene und künftige Schäden. Dazu zählen ungenutzte Immobilien und der Mehraufwand für den Weiterbetrieb auf dem Flughafen Tegel.

Gericht bezweifelt, dass überhaupt ein Vertrag bestand

Zu Beginn der Verhandlung machte der Vorsitzende Richter der Fluggesellschaft allerdings wenig Hoffnung auf Erfolg. Er bezweifelte, dass zwischen Air Berlin und der Flughafengesellschaft überhaupt ein Vertrag zustande gekommen ist. Schließlich habe der Flughafen noch gar nicht existiert. Auch die Zuteilung von Start- und Abflugzeiten und die Ankündigungen zur Eröffnung änderten daran nichts, wie Gerichtssprecher Frank Tiemann nach dem Termin erläuterte: "Das Gericht hat deutlich gemacht, dass eine Haftung der FBB wegen Verletzung von Vertragspflichten nicht in Betracht kommen könne". Schließlich sei der Neubau in Schönefeld noch gar nicht offiziell zugelassen, auch wenn die Airline hier schon ihr neues Drehkreuz plante.

Allerdings hätten die Flughafenbetreiber möglicherweise warnen müssen, wenn es für sie absehbar war, dass der Eröffnungstermin 3. Juni 2012 nicht zu halten war. Tiemann sprach in diesem Zusammenhang von der Prüfung eines Vorvertragsverhältnisses. Den Nachweis für eine verspätete Information müsse aber Air Berlin erbringen, um zumindest einige Kosten wie bei den nötig gewordenen Umbuchungen nach Tegel geltend machen zu können. Für den eigens von Air Berlin angelegten Hangar in Schönefeld begründet dies aber aus Sicht der Richter noch keinen Schadenersatz. Das Gericht forderte die Streitenden zu einem Vergleich auf.

Mehdorn gegen Mehdorn

Die geforderten 48 Millionen Euro werden nach dieser Entwicklung nicht zu halten sein. Möglicherweise muss sich Air Berlin mit den Umbuchungskosten nach Tegel zufrieden geben - einem einstelligen Millionenbetrag.
Es ist die erste Schadenersatzklage wegen des Debakels um den neuen Flughafen BER. Initiiert hat sie ausgerechnet der Mann, der sich jetzt als Chef der Gegenseite gegen die Klage wehren muss: Hartmut Mehdorn, heute oberster Manager der Flughafengesellschaft, zuvor Vorstandschef von Air Berlin. Er erschien nicht persönlich vor Gericht, ebenso wie die Geschäftsführung der Airline. Beide Seiten schickten ihre Anwälte. Nach dem Termin gab sich Mehdorn in einem kurzen Statement hoch zufrieden. "Alles in Ordnung, so muss es lang gehen", sagte der Flughafenchef zu Journalisten.

Gesamte Schadensumme noch offen

Ursprünglich wollte Air Berlin noch wesentlich mehr Geld verlangen als 48 Millionen Euro. "Die gesamte Höhe des Schadens ist noch nicht zu beziffern, weil sie von dem endgültigen Eröffnungstermin des Flughafens abhängt", hatte Air-Berlin-Sprecher Mathias Radowski vergangene Woche erklärt. Dem Unternehmen seien unter anderem wegen leerstehender Immobilien und dem Mehraufwand am alten Flughafen Tegel "erhebliche Kosten" entstanden. Allein 1,5 Millionen Tickets mussten vom BER auf Tegel umgebucht werden. Dennoch sei Air Berlin weiterhin an einer außergerichtlichen Einigung interessiert, hob Radowski hervor.

Das schon damals angeschlagene Unternehmen hatte den neuen Flughafen BER als "Drehkreuz" zum Umsteigen nutzen und dort wöchentlich mehrere hundert zusätzliche Flüge abwickeln wollen. Nach dem geplatzen BER-Start musste man dann weiter mit dem Flughafen Tegel Vorlieb nehmen.

Streitparteien verabreden weitere Gespräche

Auf Anregung des Gerichts erklärten sich Airline und Flughafengesellschaft zu weiteren Gesprächen über eine mögliche außergerichtliche Einigung bereit.

Ein Vertreter der FBB erklärte, ein möglicher Vergleich hänge vor allem von der Höhe des Schadenersatzes ab. Die exorbitanten Forderungen von Air Berlin seien nicht akzeptabel, außerdem hätten dutzende Verhandlungen über Schadenersatz kein Ergebnis gebracht.

Arbeiten an der Brandschutz- und Entrauchungsanlage des BER
Weil die Brandschutzanlage nicht funktionierte, musste der Flughafen-Start kurzfristig abgesagt werden

Flughafengesellschaft wollte Zehn-Millionen-Deal

Im Sommer hatte die Meldung für Aufregung gesorgt, dass Mehdorns früherem Unternehmen ein Deal vorgeschlagen worden war: Gegen eine Zahlung von zehn Millionen Euro sollte die Airline die Schadenersatz-Klage zurückziehen. Dazu kam es nicht. Mehdorn erklärte, er selbst sei in die Verhandlungen nicht involviert gewesen.

Lufthansa: Rechnung präsentieren wir nach Umzug

Folgen dürfte der Prozessauftakt für Air Berlin auch für die Schadenersatzvorstellungen von Lufthansa und Deutscher Bahn haben. "Die Rechnung machen wir aber erst dann auf, wenn wir der neue Flughafen fertig und wir dorthin umgezogen sind", sagte der Sprecher der größten deutschen Fluglinie, Wolfgang Weber, am Dienstag rbb online.

Ein Lufthansa-Flugzeug startet (Bild: DPA)
Die Lufthansa führt nach eigenen Angaben gerade Gespräche über möglichen Schadenersatz

Auch er erklärte, dass der Gesamtschaden schwierig zu beziffern sei. Es gehe beispielsweise um geplatzte Wartungsaufträge, die in der neugebauten Technikhalle am BER hätten ausgeführt werden sollen. Oder um die De-Installation der gesamten Einrichtung im Terminalgebäude. Wegen der Nachbesserungen an der Brandschutzanlage habe Lufthansa sämtliches Mobiliar wieder abbauen müssen.

Über eine Klage auf Schadenersatz sei noch nicht entschieden. Derzeit setzte man auf den "Dialog" mit der Flughafengesellschaft, sagte Weber.

Auch Bahn und kleine Geschäftsleute betroffen

Auch die Deutsche Bahn will sich erst nach der tatsächlichen Eröffnung des Flughafens zu den entstandenen Schäden äußern. Die Bahn hatte die Strecken und Bahnhöfe für die Verbindung zum neuen Flughafen rechtzeitig fertig gestellt, dann aber nicht nutzen können. Die Materie sei "sehr komplex", erklärte ein Bahnsprecher gegenüber rbb online. Ob eine Klage erwogen werde, wollte er nicht sagen.

Von den kleinen Geschäftsleuten, die ihre Läden auf den bereits gemieteten Flächen am BER nicht eröffnen konnten, hat offenbar noch keiner Schadenersatz verlangt. "Uns ist keine Forderung bekannt", hieß es am Dienstag bei der Flughafengesellschaft.

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