
Volksinitiative erzwingt Beratung im Abgeordnetenhaus - Kleiner Erfolg für Berliner Nachtflug-Gegner
Zwei Volksbegehren für eine längere Nachtruhe an den Flughäfen der Region sind bereits gelaufen – in Brandenburg übernahm immerhin die Landesregierung die Forderung, in Berlin dagegen scheiterte die Aktion. Doch die Berliner Aktivisten gaben nicht auf.
Das Berliner Abgeordnetenhaus muss sich noch einmal mit der Forderung nach einem erweiterten Nachtflugverbot am neuen Flughafen BER und in Tegel beschäftigen. Dazu wird das Parlament durch die Volksinitiative gezwungen, die die Friedrichshagener Bürgerinitiative (FBI) gestartet hatte. Für eine Volksinitiative mussten mindestens 20.000 gültige Unterschriften zusammenkommen. Genau 23.666 Unterschriften wurden nun gezählt, bestätigte ein Sprecher des Parlaments.
Die Bürgerinitiative demonstriert seit Jahren gegen die Flugrouten über den Müggelsee. Mit der Volksinitiative will sie erreichen, dass das Abgeordnetenhaus den Senat auffordert, das Flugverbot in den Randzeiten um drei Stunden zu verlängern. Nach den Vorstellungen der Aktivisten soll von 22.00 Uhr abends bis 6.00 Uhr nicht geflogen werden. Bisher ist das Flugverbot nur von 00:00 Uhr und 05:00 Uhr vorgesehen.
Brandenburg nach Volksbegehren für strenges Flugverbot
Ein Volksbegehren zum selben Anliegen war 2012 in Berlin gescheitert, weil zu wenig Unterschriften eingingen.
In Brandenburg dagegen hatte ein weiteres Volksbegehren Erfolg. Als Konsequenz übernahm die brandenburgische Landesregierung diese Forderung nach verlängerter Nachtruhe - sehr zum Ärger von Berlins Regierendem Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD).
Wowereit will keine Änderung
Wowereit, der inzwischen wieder Chef des Flughafen-Aufsichtsrats ist, hatte noch am Dienstag hervorgehoben, dass am Flugbetrieb in den Randzeiten nicht gerüttelt werden dürfe. Ohne diese Flüge sei die internationale Konkurrenzfähigkeit des Flughafens gefährdet.
Politiker zur Anhörung verpflichtet
Die Volksinitiative, die nun läuft, kann allerdings weniger erreichen als ein Volksbegehren. Sie verpflichtet nur das Abgeordnetenhaus, die Antragsteller anzuhören und über ihr Anliegen zu beraten. Ein Volksbegehren zielt dagegen auf eine Gesetzesänderung ab.
Entscheidung bis Ende März
Wie auch immer die Initiative und der Streit zwischen Berlin und Brandenburg ausgeht - die endgültige Entscheidung über das Nachtflugverbot soll nach Angaben des Brandenburger Flughafenkoordinators Rainer Bretschneider bis Ende März fallen. Dann kommen die Landesplaner zur nächsten Konferenz zusammen.



