
Schwarz soll entlassen werden - Ex-BER-Chefs sollen für Desaster haften
Der Aufsichtsrat hat aus dem Berliner Flughafendebakel eine weitere Konsequenz gezogen: Der im Januar beurlaubte Flughafenchef Rainer Schwarz erhält eine fristlose Kündigung. Ein Anwaltsgutachten habe die "wichtigen Gründe" für diesen Schritt belegt, sagte der Aufsichtsratschef und Brandenburger Ministerpräsident Matthias Platzeck (SPD) am Mittwoch in Schönefeld.
Zudem sollen Schwarz und der frühere Technik-Geschäftsführer Manfred Körtgen auf Schadenersatz verklagt werden, sofern ihnen Pflichtverletzungen nachgewiesen werden können.
Aufsichtsrat zu spät informiert?
Den beiden ehemaligen Managern wurde vorgeworfen, den Aufsichtsrat im Frühjahr 2012 zu spät über die unvermeidliche Absage der für den 3. Juni desselben Jahres geplanten Flughafeneröffnung informiert zu haben. Die Öffentlichkeit erfuhr erst gut drei Wochen vor dem Termin davon.
Zu Einzelheiten der sofortigen Kündigung von Rainer Schwarz wollte Platzeck keine Auskunft geben, weil eine juristische Auseinandersetzung absehbar sei. Der Dienstvertrag von Schwarz lief noch bis Mitte 2016. Wird die fristlose Kündigung rechtswirksam, müsste der frühere Flughafenchef wohl auf künftige Bezüge verzichten.
Platzeck will Eröffnungstermin bis "frühen Herbst" bekanntgeben
Zu dem angeblichen Konflikt zwischen dem neuen Flughafenchef Hartmut Mehdorn und dem Technikchef Horst Amann wollte Platzeck nichts Konkretes sagen. Die beiden arbeiteten zusammen. "Wir gehen davon aus, dass die Geschäftsführung agiert", fügte er hinzu.
Flughafen-Koordinator Bretschneider optimistisch
Auch Rainer Bretschneider, der im Auftrag der brandenburgischen Landesregierung die Fertigstellung des BER koordiniert, sagte im rbb, ob der Personalquerelen, gebe es keinen Handlungsbedarf. Er habe am Mittwoch eine nach vorne gerichtete und konstruktive Sitzung erlebt. Es sei spannend zu sehen, wie Ideen für die Eröffnung diskutiert würden und eine Aufbruchstimmung sei erkennbar. Nun müsse man den Spätsommer abwarten, bis dahin will der Aufsichtsrat sich entscheiden, ob etwa der Flughafen häppchenweise eröffnet werden soll.
Bretschneider äußerte sich ebenfalls zur Frage der Flugrouten. Er sagte, das für Freitag (14.06.) am Berlin-Brandenburger Oberverwaltungsgericht erwartete Urteil werde sich nicht unmittelbar auf den Flugbetrieb auswirken. Es ginge nur noch um die Frage wo, mit welcher Intensität und mit welchen Flugzeugen geflogen werde. Außerdem gebe es bereits bestätigte Routen.





