Neue Auflagen für Flugrouten - "Schutz für Frösche, nicht für Menschen"
Seitdem Schönefeld als BER-Standort auserkoren wurde, kämpfen Anwohner gegen den erwarteten Lärm durch den neuen Flughafen. Der Streit um die Flugrouten füllt inzwischen tausende Gerichtsakten. Nun plant die Bundesregierung neue Regeln, was bei der Routenplanung beachtet werden muss. Doch die Fluglärmgegner dürften von der Gesetzesnovelle, die dem rbb vorliegt, arg enttäuscht sein.
Die Bundesregierung plant offenbar neue Auflagen für Flugrouten, die aber hinter den Erwartungen für einen besseren Lärmschutz zurückbleiben. Das geht aus einer Gesetzesnovelle hervor, die dem rbb vorliegt.
Demnach will Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) zwar eine Umweltverträglichkeitsprüfung für Flugrouten - wie von der EU gefordert - gesetzlich einführen. Allerdings würde diese Prüfung keinen Lärmschutz für Flughafen-Anwohner umfassen.
Zukünftig würde für die Genehmigung einer Flugroute dann nur der Natur- und Umweltschutz, die Sicherheit sowie die Wirtschaftlichkeit ausschlaggebend sein.
Flugrechtsexperte: "große Änderungswelle zu erwarten"
Flugrechtsexperte Professor Elmar Giemulla ist davon überzeugt, sollte der Vorschlag aus dem Bundesverkehrsministerium umgesetzt werden, müssten viele Flugrouten ganz neu geprüft werden.
"Wenn hier der Gesetzgeber mit einer neuen Einschränkung kommt, muss das natürlich von der Umsetzungsbehörde, dem Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung, mit einbezogen werden, sonst werden die Flugrouten ja rechtswidrig. Und das bedeutet dass hier eine große Änderungswelle zu erwarten ist."
Das sieht man im Verkehrsministerium anders. Ein Sprecher sagt dem rbb Fernsehen, es gehe allein um künftige Flugrouten.
Schutzgebiete verschonen
Das drohende EU-Verfahren hat Dobrindt damit möglicherweise abgewendet, meint rbb-Flughafenexperte Thomas Rautenberg. "Aber man muss genau hinschauen: Es geht hier bei der Umweltverträglichkeit um Pflanzen, Kröten und Vögel. Nicht um Menschen," sagte Rautenberg im rbb-Inforadio.
So heißt es etwa in dem Text, Schutzgebiete sollten von An- und Abflügen verschont bleiben. In Worten: dass "(schutzwürdige) Gebiete bei der Festlegung der Flugverfahren ausgenommen werden."
Falls der Entwurf zum Gesetz würde, so Rautenberg, dürfte in Zukunft nicht mehr über Naturschutzgebieten gestartet oder gelandet werden, über Wohngebieten aber schon.
Grünen-Politiker Cramer findet Pläne "dreist"
Auch andere Experten kritisieren das Gesetz als unzureichend. So fordert der Sachverständigenrat für Umweltfragen in einem Gutachten, das dem rbb ebenfalls vorliegt und am Mittwoch offiziell vorgestellt wird, ein generelles Nachtflugverbot zwischen 22.00 und 06.00 Uhr. Vor dem Hintergrund der staatlichen Schutzpflicht für die menschliche Gesundheit als Grundrecht müssten Flüge in der Nacht eine "besonders rechtfertigungsbedürftige Ausnahme bleiben", heißt es darin.
Die Grünen im Europaparlament sehen die Pläne der Bundesregierung ebenfalls skeptisch. Es sei "dreist", wie der Lärmschutz an Flughäfen bislang ignoriert werde, sagte der verkehrspolitische Sprecher, Michael Cramer, dem rbb. Insofern sei er froh, dass die EU in Sachen Umweltverträglichkeitsprüfung eingeschritten sei. Die Antwort von Herrn Dobrindt sei allerdings "die alte Linie."
Umweltbundesamt soll künftig zustimmen
Der Gesetzentwurf sieht weiterhin vor, dass Flughäfen auch weiterhin von den Bundesländern geplant werden. Die Aufsicht über die Flugrouten soll aber weiterhin beim Bund liegen.
Experten erwarten durch die Neuregelung auch mehr Transparenz und Bürgerbeteiligung bei künftigen Flugroutenentscheidungen. Zudem soll das Umweltbundesamt künftig zustimmen müssen, wenn Flugrouten festgelegt werden.
Welche Auswirkung das geplante Gesetz auf bestehende Flugrouten hat, die nachträglich geändert werden - so wie beim BER - ist aus dem Entwurf nicht zu entnehmen.
Mit Informationen von Thomas Rautenberg und Jana Göbel











