Müggelsee (dpa, 10.06.2013)

Prüfung der Umweltverträglichkeit unnötig - Gericht lässt BER-Flugroute über den Müggelsee zu

Der Müggelsee darf überflogen werden. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg ließ am Freitag die geplante BER-Flugroute zu. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung, wie von Anwohnern und Umweltschützern gefordert, sei nicht notwendig.

Zwei Tage lang hatten Anwohner und Umweltschutzverbände vor Gericht gegen die geplante Flugroute vom neuen Airport in Schönefeld über den Müggelsee gekämpft. Am Freitag verkündete das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg: Die Route ist zulässig.

Die Kläger hatten argumentiert, dass die Flugroute auf ihre Umweltverträglichkeit geprüft werden müsse, weil sie von der Grobplanung der Planfeststellung deutlich abweicht. Der Vorsitzende Richter Roger Fieting erklärte jedoch, nach deutschem und EU-Umweltrecht genüge die
Umweltverträglichkeitsprüfung, die im Planfeststellungsverfahren erfolgte. 

Nun wird voraussichtlich das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entscheiden. Kläger-Anwältin Franziska Heß reagierte enttäuscht auf das Urteil und sagte: "Wir gehen fest davon aus, dass wir die Angelegenheit in Leipzig klären lassen werden."

Deutsche Flugsicherung sieht keine Versäumnisse

Die Umweltverträglichkeitsprüfung war der Hauptstreitpunkt der Verhandlung am Dienstag und Mittwoch. "Wir haben ausführlich vorgetragen, dass das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung die erforderliche Untersuchung und Abwägung zu Umweltbelastungen nicht vorgenommen hat", hatte Klägeranwalt Wolfgang Baumann im Laufe der Verhandlung erklärt.

Das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) räumte in der Verhandlung auch ein, dass es keine Umweltprüfung gegeben hat - doch die Behörde beruft sich darauf, dass eine solche Prüfung gar nicht vorgeschrieben sei. So hatte BAF-Direktor Niklaus Herrmann am Mittwoch betont: "Wir sehen keine weißen Flecken in der Planfeststellung." Bei einer Flughöhe über 600 Metern gebe es keine nennenswerten Umweltauswirkungen. Der Müggelsee soll durchschnittlich in 1200 Metern Höhe überflogen werden.

Ein Passagierflugzeug befindet sich im Landeanflug auf den Flugplatz Schönefeld bei Berlin. (Bild: dpa)
Die Flugrouten sorgen seit ihrem Bekanntwerden für Streit

Verwaltungsrichter kippten die Wannsee-Route

Damit blieben die Anwohner aus dem Südosten der Hauptstadt erfolglos - anders als die aus dem Südwesten. Im Januar hatte das Oberwaltungsgericht die Flugroute vom BER über den Wannsee gekippt, weil diese zu dicht am Forschungsreaktor auf dem Gelände des Helmholtz-Zentrums für Materialien und Energie vorbeiführe.

Das Risiko für einen Flugunfall oder einen terroristischen Anschlag sei nicht ermittelt worden, hatten die Richter ihre Entscheidung damals begründet. Das Flugsicherungsamt war mit dem Urteil nicht einverstanden und hat in dieser Sache das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig angerufen.

EU-Kommission bemängelt die Flugrouten-Planung

Die EU-Kommission hatte Ende Mai die Beschwerden der Fluglärmgegner in Berlin und Brandenburg zum Anlass genommen, ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik einzuleiten.

Darin wird dem Bund vorgeworfen, seiner Verantwortung bei der Planung der BER-Flugrouten nicht gerecht geworden zu sein. So hätten auch die geänderten Flugrouten nach den Umweltverträglichkeitsrichtlinien der EU überprüft werden müssen.

Die Flugrouten sorgen seit fast drei Jahren für Streit. im September 2010 hatte die deutsche Flugsicherung Routen vorgeschlagen, die nicht mit den Planungsunterlagen übereinstimmten. Das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) hatte die Flugrouten erst im Jahr 2012 festgelegt.

BER in Planung

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Klagen bis zum Europäischen Gerichtshof?

Der Vorsitzende des Verkehrsausschusses im Bundestag, Anton Hofreiter (Bündnis90/Die Grünen), rechnet damit, dass gegen die Müggelsee-Flugroute des neuen Flughafens BER bis zum Europäischen Gerichtshof geklagt wird.

Dem rbb sagte Hofreiter am Freitagabend, er gehe jedoch davon aus, dass die Kläger vor dem Europäischen Gerichtshof gewinnen werden. Denn die genehmigten Flugrouten würden nach Ansicht des Gerichts zwar mit deutschem Recht übereinstimmen, nach Ansicht der EU-Kommission jedoch eindeutig nicht mit europäischem Recht. Die Tatsache, Routen zu prüfen, und dann andere zu genehmigen, sei ja auch offensichtlich Unsinn, so Hofreiter.

Das Problem sei, dass es keine Routenplanung gebe, die auf Lärmminderung setze, sagte Hofreiter weiter. Es gehe nur um Sicherheit und Wirtschaftlichkeit. Die Lärmminderung und damit die Gesundheit der Menschen müsse vor die Wirtschaftlichkeit gesetzt werden.

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