
Gericht kippte Flugrouten-Plan - Wannsee-Route: Bundesamt rechnet mit neuer Verhandlung
Nach dem überraschenden Urteil gegen die geplante Wannsee-Flugroute ist das letzte Wort noch nicht gesprochen. Der Flughafen wird nun auch juristisch wieder zur Baustelle. Auswirkungen auf den künftigen Betrieb hat dies angeblich nicht.
Nach dem Urteil gegen die geplante Wannsee-Route neuen Flughafen Berlin-Brandenburg könnte das Thema vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verhandelt werden.
Der Direktor des Bundesaufsichtsamts für Flugsicherung (BaF), Nikolaus Herrmann, sagte am Donnerstag im rbb, er halte dies für wahrscheinlich. Über eine Revision werde man aber erst entscheiden, wenn die schriftliche Urteilsbegründung vorliege.

Platzeck: Urteil hat keinen Einfluss auf BER-Eröffnung
Nach Ansicht von Brandenburgs Ministerpräsident Matthias Platzeck (SPD), inzwischen Chefkontrolleur des neuen Flughafens, hat das Gerichtsurteil keinen Einfluss auf die Eröffnung und den künftigen Betrieb des Airports.
Platzeck sagte dem rbb am Donnerstag, er gehe davon aus, dass das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung das Urteil genau prüfen und Routen finden werde, die den Kriterien des Gerichts entsprechen. Flugrouten werden von der Bundesbehörde festgelegt und nicht von der Landesregierung, stellte Platzeck klar.
Auch Berlins Regierender Bürgermeisters Klaus Wowereit (SPD) beharrte am Donnerstag darauf, dass der künftige Betrieb des Flughafens durch den Rechtsstreit nicht gefährdet sei.
Anwohner feierten das Aus
Das Oberverwaltungsgericht Berlin Brandenburg hatte die Flugroute über den Wannsee am Mittwochabend überraschend für rechtswidrig erklärt. Sie führe zu nahe am atomaren Forschungsreaktor des Helmholtz-Zentrums vorbei, hieß es in der Begründung. Mögliche Sicherheitsrisiken im Fall eines Flugzeugabsturzes oder eines Terroranschlags seien nicht ausreichend geprüft.
Flughafengegner in Berlin und Brandenburg reagierten mit Erleichterung auf das Verbot. Ein Sprecher der Bürgerinitiative Kleinmachnow wertete den Richterspruch als großen Erfolg für die betroffenen Anrainer-Gemeinden und als "Klatsche" für Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU). In dessen Verantwortungsbereich liegt das Bundesamt für Flugsicherung, das die Flugrouten festlegt.
Die Bürgerinitiative Stahnsdorf sieht in der Entscheidung einen starken Schub für den bevorstehenden Volksentscheid über ein Nachtflugverbot. Marela Bone-Winkel von der Initiative "Keine Flugrouten über Berlin" sprach von einem "sensationellen Erfolg".

Berliner Südwesten muss weiter mit Überflügen rechnen
Die Deutsche Flugsicherung (DFS) schließt indes nicht mehr aus, dass sie das Routensystem für den Hauptstadtflughafen teilweise überarbeiten muss. "Wir sind der Auffassung, dass wir nach geltendem Recht geplant haben", sagte Sprecherin Ute Otterbein. "Wenn das Gericht das anders sieht, müssen wir da eben noch einmal ran." Zunächst warte die DFS aber ab, ob das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) Rechtsmittel gegen das Urteil einlegt.
Revision oder nicht: Der Südwesten Berlins und die Umlandgemeinden müssen trotz des Urteils mit Überflügen rechnen. Denn ab einer Höhe von rund 1500 Metern können Flugzeuge Einzelfreigaben außerhalb der Routen erhalten. "Diese Freigaben sind von der Gerichtsentscheidung nicht erfasst", sagte BAF-Direktor Nikolaus Herrmann. Damit nicht alle Flugzeuge dieselbe Schneise benutzen, sei eine solche Auffächerung sinnvoll. Das bedeute aber nicht, dass sie dann zwangsläufig über den Wannsee flögen, so Herrmann.
Neben dieser Erklärung für weitere Flüge ist die Wannsee-Route auch aus anderen Gründen noch nicht vom Tisch. Nach Ansicht des Verwaltungsrechtlers Elmar Giemulla hat das Gericht die Strecke nur wegen fehlender Risikoabwägung für rechtswidrig erklärt. "Es hat aber nicht gesagt, dass da keine Flugzeuge fliegen dürfen", so der Jurist. Das Bundesaufsichtsamt könne die Abwägung nachholen und zu dem Ergebnis gelangen, das Risiko eines Absturzes auf den Reaktor oder eines terroristischen Anschlags sei vertretbar.

Könnten Trümmer den Reaktor treffen?
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hatte die geplante Abflugroute über den Wannsee am Mittwochabend überraschend für rechtswidrig erklärt. Zur Begründung hieß es, dass sie zu nahe am atomaren Forschungsreaktor des Helmholtz-Zentrums in Wannsee vorbeiführe. Das Risiko eines Absturzes oder eines Terroranschlages sei nicht ausreichend geprüft worden. Erschwerend komme hinzu, dass die Atomaufsichtsbehörde vor der Genehmigung der Flugroute auf die möglichen Gefahren hingewiesen habe.
Es war die erste von mehreren Verhandlungen über Entscheidungen des Bundesaufsichtsamts für Flugsicherung (BAF), das die Flugrouten im Januar 2012 festgelegt hatte.
Die Wannsee-Route sollte nach bisheriger Planung von 83 Flugzeugen am Tag genommen werden, die von der nördlichen Startbahn in Richtung Westen starten. Sie sollten dann zwischen Potsdam und Stahnsdorf "hindurch" über den Wannsee und Berlin fliegen.

Nur zwei Minuten mehr für "außen rum statt oben drüber"
Weitere Einwände der Kläger - etwa der Fluglärm - spielten bei dem Urteil keine Rolle.
Das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung hatte dagegen die Auffassung vertreten, dass Anlagen wie der Forschungsreaktor bei der Flugrouten-Festlegung nicht berücksichtigt werden müssten. Flugzeuge fielen auch nicht "wie Steine vom Himmel" - sie hätten vielmehr "Segeleigenschaften". Außerdem sei ein Absturz so unwahrscheinlich, dass er praktisch ausgeschlossen werden könne. Auch andere Routen, früher beispielsweise vom Flughafen Tempelhof aus, führten über den ungesicherten Reaktor.

Müggelsee-Route könnte im April verhandelt werden
Das Verfahren um die Wannsee-Route ist noch nicht das letzte, mit dem die Behörde zu kämpfen hat. Noch im Frühjahr will das Oververwaltungsgericht die Müggelsee-Route verhandeln, wegen der seit Monaten eine Bürgerinitiative und zahlreiche Anwohner montags auf die Straße gehen.
Wegen der Routen über den Müggelsee im Osten Berlins prüft außerdem die EU-Kommission derzeit, ob sie ein Verfahren gegen Deutschland einleitet. Nach einer Änderung der Strecken seien die negativen Folgen für die Umwelt nicht erneut geprüft worden, lautet der Vorwurf. Nach Ansicht des Bundesverkehrsministeriums gibt es aber bei der Routenfestlegung keine Pflicht zu einer Umweltverträglichkeitsprüfung.
Der neue Flughafen in Schönefeld wird nach der jüngsten Terminabsage frühestens im Jahr 2014, möglicherweise aber auch erst 2015 öffnen.




