Bundesverwaltungsgericht Leipzig verhandelt BER-Klagen (Bild: dpa)

Flughafen Berlin Brandenburg - Gericht: Keine Täuschung bei BER-Flugrouten

Das Genehmigungsverfahren für den künftigen Airport Berlin Brandenburg wird nicht gekippt. Das Bundesverwaltungsgericht wies am Dienstag Klagen von Anwohnern ab, die den Behörden bewusste Täuschung bei den Flugrouten vorgeworfen hatten. Nun wird ein Gang nach Karlsruhe erwogen.

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am Dienstag entschieden, dass das Genehmigungsverfahren für den neuen Flughafen Berlin Brandenburg in Schönefeld nicht neu aufgerollt werden muss.

Bürger und Anwohner-Gemeinden hatten geklagt, weil die im Planfeststellungsbeschluss vorgesehenen Flugrouten nach dessen Inkrafttreten geändert worden waren. Die künftig damit auch von Fluglärm betroffenen Kläger sahen sich getäuscht und hatten nun vergeblich die Rücknahme des Beschlusses gefordert.

Der Vorsitzende Richter des 4. Senats, Rüdiger Rubel, steht vor Karten mit Flugrouten am Dienstag (03.07.2012) vor Beginn eines Prozesses gegen den neuen Großflughafen Berlin-Brandenburg im Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. (Bild:dpa)
Das Gericht sah Mängel, aber keine Arglist.

Richter: "Keine Anhaltspunkte für Arglist"

Der Vorsitzende Richter sagte in seiner Urteilsbegründung, für den Vorwurf der Arglist sehe der Senat keine Anhaltspunkte. Allerdings gab es nach Ansicht des Gerichts Mängel im Planfeststellungverfahren. Diese hätten sich aber nicht auf das Ergebnis ausgewirkt. 

Die Kläger hatten dem brandenburgischen Infrastrukturministerium vorgeworfen, bei der Planfeststellung 2004 bewusst andere Abflugrouten vermerkt zu haben als eigentlich erforderlich. Festgelegt wurden die Routen aber erst vor einem halben Jahr nach einem gesonderten Verfahren. Aus Sicht der Kläger war bereits früher klar, dass die Routen nicht  - wie im Planfeststellungsbeschluss beschrieben - parallel verlaufen können. Künftig sind nun tausende Berliner und Brandenburger von Fluglärm betroffen, die sich jahrelang davor sicher fühlten. 

Das Gericht hatte dagegen bereits in der mündlichen Verhandlung vor vier Wochen betont, dass alle Anwohner des Flughafens damit rechnen mussten, überflogen zu werden - weil die Flugrouten veränderbar sind. Die Anwohner hätten somit bereits 2004 gegen den Planfeststellungsbeschluss klagen können.

Hintergrund

Karte mit Abflugrouten BER (Karte: Bundesamt für Flugsicherung)

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Flugrouten-Gegner erwägen Klage in Karlsruhe

Nach ihrer Niederlage vor dem Bundesverwaltungsgericht wollen die Gegner der Flugrouten nun möglicherweise vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. Die Kläger würden das Urteil jetzt gründlich prüfen, sagte am Dienstag der Sprecher der Bürgerinitiative Kleinmachnow, Michael Lippoldt. "Ich bin mir aber sehr sicher, dass wir nach Karlsruhe gehen."
Berlins Regierender Bürgermeister Klaus Wowereit ( l) und Brandenburgs Ministerpräsident Matthias Platzeck (SPD), sprechen am Dienstag (08.05.2012) in Berlin in der Airportworld, dem Informationszentrum der Berliner Flughäfen, auf einer Pressekonferenz. (Bild: dpa)
Das Urteil sorgte bei den Regierungschefs für Erleichterung.

Wowereit und Platzeck begrüßen Urteil

Die Regierungschefs von Berlin und Brandenburg, Klaus Wowereit und Matthias Platzeck (beide SPD) begrüßten dagegen das Urteil. Damit sei Klarheit geschaffen worden, sagte Wowereit. Es sei das Recht von Bürgern, juristisch alles zu überprüfen. Aber nun habe es eine "eindeutige Entscheidung" gegeben. Dies sollte jetzt akzeptiert werden.

Platzeck sagte: "Das ist ein guter Urteilsspruch." Damit könnten die Vorbereitungen für die Eröffnung des Airports weitergehen. "Ich habe mit diesem Urteil gerechnet und darauf gehofft. Deshalb bin ich froh, dass es so gekommen ist."

Auch der Chef des künftigen Flughafens in Schönefeld, Rainer Schwarz, zeigte sich erleichtert. Die Baugenehmigung sei damit letztinstanzlich bestätigt, sagte er. "Ich bin mir sicher, dass wir trotz der aktuellen Probleme den Flughafen zum Erfolg führen werden."

Der Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL) betonte, mit dem Urteil hätten alle Beteiligten Sicherheit gewonnen. Der BER "ist und bleibt von entscheidender Bedeutung für Berlin, die Region Brandenburg und Deutschland insgesamt", betonte erklärte BDL-Präsident Klaus-Peter Siegloch. "Wir hoffen nun, dass auch die letzten Hürden bis zu seiner Eröffnung ohne weitere Probleme genommen werden können."

Ein Ferienflieger rollt in Schönefeld vorbei an den Gebäuden des neuen Hauptstadtflughafens (BER) zum Start (Bild: dpa)
Der BER soll am 17. März 2013 eröffnet werden.

Nächste Hürde: Aufsichtsratssitzung am 16. August

Nach zwei Verschiebungen soll der neue Flughafen in Schönefeld voraussichtlich am 17. März 2013 in Betrieb gehen. Ob dieser Termin gehalten werden kann, will der Aufsichtsrat bei seinem nächsten Treffen am 16. August beraten. Maßgeblich soll dies von der Funktionsfähigkeit des Brandschutzes abhängen. In der vergangenen Woche war die Brandschutzanlage des neuen Flughafens Berlin Brandenburg erneut getestet worden - nach Darstellung der Flughafengesellschaft erfolgreich. Die Testergebnisse sollen bis zur Aufsichtsratssitzung vorliegen.

Wegen Mängeln beim Brandschutz war die ursprünglich für den 3. Juni geplante Eröffnung wenige Wochen zuvor abgesagt worden. Am Mittwoch wird der neue Technikchef Horst Amann seinen Posten antreten. Er ist der Nachfolger von Manfred Körtgen, der wegen des Eröffnungs-Debakels seinen Hut nehmen musste. Amann hatte kürzlich gesagt, dass der Zeitplan bis zur BER-Eröffnung "absolut ambitioniert" sei.

Bauarbeiten im Terminal des neuen Hauptstadtflughafens Berlin Brandenburg Willy Brandt (BER) in Schönefeld (Bild: dpa)
Durch fehlerhafte Planungen soll ein Schaden von 80 Millionen Euro entstanden sein.

Flughafen beschäftigt weiteres Gericht

Auch die Richter am Landgericht Potsdam beschäftigen sich mit dem neuen Flughafen in Schönefeld. Die Flughafenbetreiber haben inzwischen Klage gegen das frühere Planungsbüro PG BBI eingereicht. Wann es zum Prozess kommt, ist derzeit völlig offen. Die beklagte Planungsgemeinschaft hat laut Gericht zunächst bis Mitte August Gelegenheit für eine Stellungnahme.

Dem Generalplaner war - wie auch Chef-Planer Körtgen - im Mai gekündigt worden. Die Flughafengesellschaft hatte dies damals insbesondere mit einer "mangelhaften Koordinierung der Bauüberwachungsleistungen" begründet. Die Planer sollen durch ihre fehlerhaften Arbeiten einen Schaden von mindestens 80 Millionen Euro verursacht haben.

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