Jubel bei den Nachtflug-Gegnern nach dem Erfolg des Volksbegehrens (Bild: dpa)

Fluglärm - 106.332 Unterschriften für ein umfassendes Nachtflugverbot

Erfolg für das brandenburgische Volksbegehren für ein umfassendes Nachtflugverbot am künftigen Flughafen BER: Es wurden weit mehr gültige Unterschriften abgegeben als erforderlich.

Das brandenburgische Volksbegehren für ein umfassendes Nachtflugverbot am künftigen Flughafen BER ist erfolgreich gewesen. Wie Landeswahlleiter Küpper am Montagabend mitteilte, wurden insgedamt 106.332 gültige Unterschriften abgegeben.

Für einen Erfolg der Initiative wären nur 80.000 gültige Unterschriften nötig gewesen. In Berlin war ein Volksbegehren mit demselben Ziel gescheitert: Dort kamen bis Ende September nicht die erforderlichen 173.000 Unterschriften zusammen. Das Volksbegehren in Brandenburg war Anfang Juni angelaufen.

Die Organisatoren kämpfen für ein Nachtflugverbot von 22 bis 6 Uhr. Bislang wurde für den neuen Airport ein Flugverbot von 0.00 bis 5.00 Uhr festgesetzt. Ein Großteil der Stimmen sei in den künftig vom Fluglärm betroffenen Gemeinden und der Landeshauptstadt Potsdam gesammelt worden, hieß es.

Noch am Abend kündigte der Sprecher des Aktionsbündnisses, Schubert, im rbb an, die nächste Stufe der Initiative vorzubereiten. Falls der Landtag das Volksbegehen ablehnen sollte, werde man Unterschriften für einen Volksentscheid sammeln. Eine Mehrheit dafür wäre mindestens ein Viertel der Stimmberechtigten - derzeit etwa 530 000.

Chronologie

Prozessakten im Bundesverwaltungsgericht Leipzig zum Bau des Flughafen Berlin Brandenburg (BER) (Quelle: dpa)

- Die Akte Schönefeld

Seit Beginn der ersten Planungen beschäftigt der BER die Justiz: Anwohner klagten gegen den Standort in Schönefeld, dann gegen die Flugrouten und Lärmbelastung. Mittlerweile geht es auch um Schadenersatz. Eine Chronologie der Gerichtsentscheidungen.

Jubel bei der 75. Montagsdemo in Friedrichshagen

Mit Jubel und Beifall ist der Erfolg des Volksbegehrens bei der 75. Montagsdemo gegen Fluglärm in Berlin-Friedrichshagen aufgenommen worden. Etwa 150 Menschen erwarteten am Montag auf dem Marktplatz des Stadtteils die Bekanntgabe des Ergebnisses aus Potsdam, das via Datenleitung akustisch und per Videobild übertragen wurde.

Die Friedrichshagener schreiben den Erfolg 106.332 gültiger Unterschriften auch ihrem eigenen Engagement zu. Über Monate hinweg hatten sie bei Solidaritätsaktionen in zahlreichen Gemeinden des Nachbarlandes Unterschriften gesammelt. Der Protest richtet sich gegen die geplante Flugroute des neuen Airports BER über den Müggelsee.

Die Initiative argumentiert auch, dass die Risiken für den Flugverkehr durch Vogelschlag nicht hinreichend untersucht wurden. Am Müggelsee überwinterten immerhin 34.000 Möwen, erklärt sie und beruft sich dabei auf ein Gutachten.
Plakate für das Volksbegehren zum Nachtflugverbot (Foto: dpa)
Plakat wirbt für Volksbegehren gegen Nachtflüge am BER.

Was kommt nach einem erfolgreichen Volksbegehren?

Die bestehende Regelung durch den Planfeststellungsbeschluss sieht vor, dass zwischen 0 und 5 Uhr keine regulären Flüge erlaubt sind. Zwischen 22 und 0 Uhr, sowie zwischen 5 und 6 Uhr ist eine begrenzte Zahl an Flügen erlaubt – genau 77. Die meisten dieser Flüge müssen zwischen 22 und 23 Uhr stattfinden. Von 23 bis 0 Uhr und 5 bis 6 Uhr dürfen nur rund 30 Flieger starten oder landen.

Da mehr als 80.000 Menschen das Volksbegehren unterstützen, muss sich der Potsdamer Landtag mit dem Thema erneut beschäftigen. Lehnt der Landtag im Frühjahr 2013 das Volksbegehren ab, kommt es zur Volksabstimmung.

Dann können alle Brandenburger ab 16 Jahren darüber abstimmen. Gibt es auch dort eine Mehrheit für das Nachtflugverbot, wäre der Volksentscheid immer noch nicht zwingend bindend, da nicht über ein Gesetz abgestimmt wird. Beim Nachtflugverbot kommt erschwerend hinzu, dass dafür der Staatsvertrag zwischen Berlin und Brandenburg geändert werden müsste, obwohl für die Nachtflugregelungen allein das Brandenburger Infrastrukturministerium zuständig ist.

Widerspruch könnte zudem vom Bund kommen: Bundesverkehrsminister Ramsauer hatte kürzlich in Nordrhein-Westfalen den Versuch verhindert, am Flüghafen Köln-Bonn ein erweitertes Nachtflugverbot durchzusetzen. Zur Begründung erklärte er, damit werde faktisch die Betriebsgenehmigung widerrufen, die bereits in Kraft sei und sich auch auf die Nacht beziehe. Insofern sei das Verbot rechtswidrig. Gegen die Betriebsgenehmigung für den BER sind allerdings noch Klagen anhängig.

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