Woidke sucht Kompromiss zu Nachtruhe am Hauptstadtflughafen (Quelle: dpa)
31.03.2014 | Brandenburg aktuell | Andreas König

Landen bis 0.00 Uhr am BER - Woidke knickt bei Nachtflug-Verhandlungen ein

Monatelang ist die Brandenburger Landesregierung für ein BER-Nachtflugverbot zwischen 22 und 6 Uhr eingetreten. Das ist nun Geschichte: Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) hat die Verhandlungen mit Berlin und dem Bund für gescheitert erklärt und wird den Forderungen des Volksbegehrens nicht nachkommen. Auch um das eigene Gesicht zu wahren, sucht Woidke nun nach einem Kompromiss.

Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) ist erstmals von der geforderten Ausweitung des Nachtflugverbots am künftigen Flughafen BER abgerückt. Die per Volksbegehren geforderte Ausweitung der Nachtruhe auf 22.00 bis 6.00 Uhr sei nicht durchsetzbar, sagte der Ministerpräsident am Montag in Potsdam. Nach derzeitigem Stand würde das Nachtflugverbot am BER lediglich von 0.00 bis 5.00 Uhr gelten.

Am Mittwoch will Woidke zu seiner Entscheidung eine Regierungserklärung abgeben. Statt das geltende Nachtflugverbot um drei Stunden zu erweitern, läuft es nun wohl auf einen Kompromiss hinaus. Demnach dürfte morgens erst ab 6.00 Uhr wieder geflogen werden. Abends bliebe es allerdings bei 23.30 Uhr, mit Ausnahme verspäteter Flieger, die noch bis 0.00 Uhr landen dürften.

Brandenburg kommt Bürgerwillen nicht nach

"Die Miteigentümer Berlin und der Bund haben in den Gesprächen unmissverständlich klargestellt, dass sie einer Änderung des höchstrichterlich bestätigten Planfeststellungsbeschlusses nicht zustimmen werden", begründete Woidke seine Entscheidung. Brandenburg wird somit nicht den Forderungen des erfolgreich durchgeführten Volksbegehrens nachkommen, das ein striktes Nachtflugverbot zwischen 22 und 6 Uhr verlangte. Der Brandenburger Landtag hatte dieses Volksbegehren vor einem Jahr angenommen und die Regierung zu entsprechenden Verhandlungen verpflichtet. Für einen Alleingang Brandenburgs zur Änderung der Nachtflugregelung gebe es heute jedoch keine rechtliche Grundlage, erklärte Woidke am Montag. Das sieht Brandenburgs Opposition anders.

Kritische Reaktionen aus Brandenburg

Brandenburgs CDU-Chef Michael Schierack sagte, Woidke habe "das Volksbegehren nicht umgesetzt und mogelt sich lieber bis zum Wahltag durch". Dabei könne er durchaus ein erweitertes Nachflugverbot durchsetzen, wenn es ihm ernst wäre: "Gutachten zeigen, dass der Landesregierung dafür die rechtlichen Möglichkeiten zur Verfügung stehen." Die Landesregierung habe sich die Forderung nach einem Nachtflugverbot von 22 Uhr bis 6 Uhr durch Annahmen des Volksbegehrens zu eigen gemacht, sagte Grünen-Fraktionschef Axel Vogel. "Es gibt keinen Grund, hinter dieser Position zurückzubleiben, solange nicht alle rechtlichen Mittel ausgeschöpft sind." Mit diesem Kompromissvorschlag habe Brandenburg seine Verhandlungsposition geschwächt.

Michael Schierack, Foto: dpa
Michael Schierack, CDU-Chef in Brandenburg, kritisiert Woidke.

Berlin will keinen Kompromiss

Das Land Berlin will das Nachtflugverbot auf dem künftigen Hauptstadtflughafen jedoch auch weiterhin nicht ausdehnen. "Wenn Brandenburg neue Ideen hat, kann es die gerne in die Flughafengremien einbringen", sagte Senatssprecher Richard Meng am Montag. Berlin bleibe aber bei dem Beschluss, wonach von 0.00 bis 5.00 Uhr ein Flugverbot und in den Randzeiten strikte Einschränkungen gelten. "Es wird keine generelle Abkehr von der bisherigen Linie geben, fügte er hinzu.

Woidke: "Ich hoffe auf Einsicht"

Ob Woidkes Minimal-Kompromiss nun erfolgreich sein wird, ist derzeit ungewiss. Für die Wirtschaftlichkeit des Flughafens hätte dies kaum Auswirkungen, sagte der Ministerpräsident am Montag. Der Vorschlag bedeute in dieser frühen Morgenstunde nur den Verzicht auf zwei bis maximal zehn Flüge. Eine Änderung der Planfeststellung sei dafür auch nicht notwendig. "Die Flughafengesellschaft verzichtet freiwillig mit Zustimmung der Gesellschafter auf den Gebrauch der Betriebsgenehmigung von 5 Uhr bis 6 Uhr", lautet Woidkes Vorschlag. Dies soll in einem auf fünf Jahre angelegten Modellversuch erfolgen. "Ich hoffe auf die Einsicht, dass ein Kompromiss die Voraussetzung für ein gedeihliches Miteinander am Flughafen ist", sagte der Ministerpräsident.

Drei Stufen der Mitbestimmung

  • Demonstration von Fluglärm-Gegnern in Schönefeld bei Berlin (Quelle: dpa)

    Die Volksinitiative ist vor allem Mittel, um die politischen Organe mit der Nase auf ein bestimmtes Thema zu stoßen. In Berlin und Brandenburg sind die Modalitäten zu Ablauf und Erfolg ähnlich. Stadt und Land messen der Volksinitiative jedoch unterschiedliches Gewicht bei.

    Berliner Bürgern soll die Volksinitiative ermöglichen, sich unkompliziert mit Anliegen im Parlament Gehör zu verschaffen. In Brandenburg kann sie auch verlangen, dass Gesetze geändert oder sogar der Landtag aufgelöst wird. Tabu ist in beiden Ländern das Geld. Haushalt, Bezüge oder Personalentscheidungen können nicht zum Inhalt einer Volksinitiative gemacht werden.

    Teilnehmen können in Berlin alle Einwohner ab 17 Jahren, ebenso in Brandenburg. Hier gibt es allerdings für Ausländer gewisse Einschränkungen. Auf Unterschriftenlisten können sich die Bürger eintragen. Die Initiatoren der Volksinitiative sind dabei frei, wo und wann die Unterschriften gesammelt werden.

    Wichtig für den Erfolg ist, egal ob in Berlin oder Brandenburg: Die Initiative muss von mindestens 20.000 Einwohnern unterzeichnet werden. Geht es um einen Antrag auf Auflösung des Landtages müssen mindestens 150.000 Brandenburger unterschreiben.

    Sind die notwendigen Unterschriften geleistet, ist die Politik wieder am Zug: In Brandenburg muss der Landtag innerhalb von vier Monaten entscheiden, wie er mit den Forderungen der Bürger umgeht. Stimmt er einem Gesetzentwurf oder dem Antrag auf Auflösung des Landtages in dieser Frist nicht zu, können die Vertreter der Volksinitiative ein Volksbegehren verlangen.

    Dies ist in Berlin nicht möglich. Hat sich das Abgeordnetenhaus mit dem Thema befasst, egal mit welchem Ergebnis, ist der Verfahrensweg abgeschlossen.

  • Omnibus für direkte Demokratie (Quelle: dpa)

    Das Volksbegehren zielt, anders als die Volksinitiative, bereits in eine ganz konkrete Richtung. Gesetze sollen erlassen, geändert oder aufgehoben werden. Die Bürger können auch eine Neuwahl fordern. Beim Volksbegehren gibt es in beiden Bundesländern große Unterschiede.

    Berlin hat ein zweistufiges Verfahren eingeführt. Da hier eine gescheiterte Volksinitiative nicht automatisch zu einem Volksbegehren führt, müssen die Initiatoren zunächst 20.000 Unterschriften sammeln und einen Antrag auf Volksbegehren stellen. Haben sie Erfolg, wird es zugelassen.

    In einem zweiten Schritt müssen sieben Prozent aller wahlberechtigten Berliner unterschreiben, um ein Volksbegehren zu einem einfachen Gesetz durchzusetzen.

    In Brandenburg sind es 80.000 Menschen, die sich innerhalb von sechs Monaten in die amtlichen Listen einschreiben müssen. Geht es um die Änderung der Verfassung oder Neuwahlen, sind noch mehr Unterschriften notwendig.

    Obwohl es in Brandenburg nur ein einstufiges Verfahren gibt, scheiterten hier bislang alle Volksbegehren bis auf eines. Der Grund liegt vermutlich darin, dass die Teilnahme für die Bürger sehr aufwändig ist. Sie können ihre Unterschrift, anders als in Berlin, nur auf einem Amt abgeben und müssen sich dabei ausweisen. In Berlin können die Unterschriften für ein Volksbegehren hingegen auf der Straße gesammelt werden.

  • Stimmabgabe beim Volksentscheid über die Wasserverträge in Berlin (Quelle: dpa)

    Zum Volksentscheid kommt es, wenn ein Volksbegehren erfolgreich war, Landtag oder Abgeordnetenhaus aber keine Gesetzesänderung beschließen. Stimmen die Bürger per Volksentscheid für ein Gesetz, gilt es und hat denselben Stellenwert, als wäre es von der gewählten Vertretung beschlossen worden.

    Die Spielregeln für Brandenburg und Berlin sind gleich: Der Volksentscheid läuft ab wie eine Wahl. Stimmt die Mehrheit der Bürger - mindestens aber ein Viertel aller Wahlberechtigten (das so genannte Quorum) - für das Gesetz oder die Vorlage, ist sie angenommen.

    Wie viele Menschen das Viertel der Wahlberechtigten eigentlich ausmachen, wird übrigens am letzten Tag des entsprechenden Volksbegehrens erst festgelegt. Da viele Menschen zu- und wegziehen, kann diese Zahl von Volksentscheid zu Volksentscheid schwanken. Beim Volksentscheid Energie in Berlin wären 620.939 Ja-Stimmen nötig gewesen.

    In Brandenburg gab es noch nie einen Volksentscheid. In Berlin schafften seit 1999 von sieben Volksbegehren nur drei die Hürde und nur einer hatte Erfolg. So erzwangen die Berliner die Offenlegung von Verträgen, die beim Verkauf von Teilen der Wasserbetriebe abgeschlossen worden waren. Zuletzt ist der Volksentscheid Energie knapp am Quorum gescheitert.

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Ein Flugzeug beim Landeanflug auf einen Flughafen (Quelle: dpa)

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