
Schallschutz muss nachgebessert werden - BER-Anwohner bekommen endgültig Recht
Im Streit um den Schallschutz am Flughafen BER haben die Anwohner in letzter Instanz Recht bekommen: Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat ein Gerichtsurteil vom April 2013 bestätigt. Danach hat der Flughafen die Vorgaben beim Schallschutz verfehlt und muss nachbessern. Auf den BER kommen damit neue Kosten in dreistelliger Millionenhöhe zu.
Im Streit um den Schallschutz am Flughafen BER haben die Anwohner in letzter Instanz Recht bekommen: Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig ließ keine Revision gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom April 2013 zu.
Damit ist das OVG-Urteil jetzt rechtskräftig. Darin heißt es, der Flughafen habe die Vorgaben beim Schallschutz verfehlt und müsse nachbessern. Konkret hieißt es, der Flughafen habe beim Einbau von Lärmschutzfenstern und Schalldämmung die Vorgaben aus der Planfeststellung systematisch verfehlt.
Bürgerinitiativen hatten die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts publik gemacht, das Gericht bestätigte sie am Dienstag. Die Bürgerinitiativen fordern in einer Mitteilung, der Flughafen müsse jetzt den berechtigten Schallschutz für die Anwohner umsetzen.
Der Flughafen hatte sein Schallschutzprogramm schon nach dem OVG-Urteil nachgebessert. BER-Chef Mehdorn selbst geht von insgesamt 700 Millionen Euro für den Schallschutz aus.
Fluglärm darf keine Gespräch übertönen
Die betroffenen Anwohner des BER bekommen entsprechende Entschädigungen aus dem Schallschutzprogramm. Dafür wurden Ende 2013 tausende Hausbesuche von Gutachtern durchgeführt, die den Wert der Häuser ermitteln sollten.
Laut Ausschreibung im europäischen Amtsblatt ging die Flughafengesellschaft davon aus, dass die Gutachter bis zu 5.300 Häuser bewerten müssten - jene Häuser, bei denen die Schutzvorgaben nicht vollständig umsetzbar sind, weil das mehr als 30 Prozent des Verkehrswertes kosten würde. Sie sollen den bis zu dieser Kostengrenze möglichen Schutz erhalten.
Betroffen sind gut 8.500 der rund 14.000 Wohnungen im sogenannten Tagschutzgebiet. Hier hatte der Flughafen das Ziel verfehlt, dass in den Häusern Fluglärm tagsüber kein Gespräch übertönen darf, wie das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg im April 2013 entschied. Konkret darf der Fluglärm in den Häusern die normale Gesprächslautstärke von 55 Dezibel am Tag nicht überschreiten. Der Planfeststellungsbeschluss sei in der Frage des Schallschutzes eindeutig, sagte der Vorsitzende Richter Roger Fieting damals. Der Flughafen musste deshalb mit Schallschutzfenstern, Dämmung und Lüftern nachbessern.



