Entscheidung löst Mehrkosten aus -
Gericht zwingt Flughafen zu strengerem Lärmschutz
Rund 14.000 Wohnungen am neuen Flughafen BER müssen mit besserem Schallschutz ausgestattet werden als vorgesehen. Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts freut die Anwohner - und treibt die Kosten weiter in die Höhe.
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg hat entschieden: Die Anwohner des künftigen Flughafens BER müssen besser vor Lärm geschützt werden als geplant. Damit könnte der Schallschutz noch einmal 286 Millionen Euro teurer werden.
Die Richter bestätigten am Donnerstagabend ihre strikte Lesart des Planfeststellungsbeschlusses: Das Gericht hatte den Betreibern bereits im vergangenen Jahr vorgeworfen, die Regeln systematisch verletzt und Anwohnern zum Beispiel nur unzureichende Schallschutzfenster bewilligt zu haben.
Der Planfeststellungsbeschluss sei in der Frage des Schallschutzes eindeutig, sagte der Vorsitzende Richter Roger Fieting. Demnach darf Fluglärm in den Häusern um den Flughafen die normale Gesprächslautstärke von 55 Dezibel tagsüber nie überschreiten - auch nicht gelegentlich. Laut Flughafen sind 14.000 Häuser betroffen.
Eine Revision ließ das Oberverwaltungsgericht nicht zu.
Tausende Flughafen-Anwohner sind betroffen.
Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses umstritten
Konkret ging es um drei Fragen: Wie oft darf die Lärmgrenze in den umliegenden Wohnungen überschritten werden? Welche Maßnahmen muss das Land nach einer Entscheidung treffen und welche Kosten wird das Urteil auslösen?
Neben Anwohnern nahmen auf den Klägerplätzen Vertreter der Gemeinden Blankenfelde-Mahlow und Eichwalde Platz. Beklagt wurde das brandenburgische Verkehrsministerium. Die Anwohner verlangen, dass die Behörde die staatliche Flughafengesellschaft zwingt, den Schallschutz auf das Niveau zu bringen, das der Planfeststellungsbeschluss fordert.
Seit Beginn der ersten Planungen beschäftigt der BER die Justiz: Anwohner klagten gegen den Standort in Schönefeld, dann gegen die Flugrouten und Lärmbelastung. Mittlerweile geht es auch um Schadenersatz. Eine Chronologie der Gerichtsentscheidungen.
Überschreitungen beim Schallschutz Auslegungssache?
Wie der Planfeststellungsbeschluss auszulegen ist, ist umstritten. Das Gericht entschied im Juni, dass es in den Häusern um den Flughafen tagsüber nicht lauter werden darf als 55 Dezibel, die Lautstärke eines normalen Gesprächs. Das Schallschutzprogramm des Flughafens beruhte aber jahrelang darauf, dass sechs Überschreitungen möglich sind. Unter dem Druck des Urteils vom Juni schwenkten die Betreiber und das Infrastrukturministerium auf durchschnittlich weniger als 0,5 Überschreitungen pro Tag um.
Flughafenchef Mehdorn reagiert mit Unverständnis
Flughafenchef Mehdorn kritisierte das Urteil. Die Forderung des Gerichts sei in weiten Teilen physikalisch gar nicht umsetzbar, sagte er. Die Folge werde sein, dass für viele Anwohner keine Schutzmaßnahmen realisiert werden könnten - und dass sie mit Entschädigungen vorlieb nehmen müssten.
Das Entschädigungsverfahren greift dann, wenn die Maßnahmen für den Schallschutz um mehr als 30 Prozent teurer sind als der Verkehrswert des Hauses. Mehdorn geht davon aus, dass dies auf die Mehrzahl der betroffenen Häuser zutrifft. Die Besitzer bekommen dann vom Flughafen eine Entschädigung, über die sie frei verfügen können.
14.000 Wohnungen sind direkt betroffen
Die möglichen Mehrkosten des Verfahrens
Die Anwohner werfen der staatlichen Flughafengesellschaft vor, das Schallschutz-Programm mit Fenstern, Dämmungen und Lüftern für insgesamt 154 Millionen Euro zu klein bemessen zu haben. Das Gericht gab den Anwohnern im vergangenen Sommer recht, das Schallschutzprogramm wurde mit zusätzlichen Kosten von mehr als 300 Millionen Euro aufgebessert. Dieser Betrag ist durch die öffentliche Hand gedeckt.
Da das Gericht jetzt auch diese Variante abgelehnt hat, wird die Summe noch einmal wachsen: Nach früheren Angaben des Aufsichtsrates sind möglicherweise weitere 286 Millionen Euro fällig.
Verfahren politisch hoch aufgeladen
Für Furore sorgte im Vorfeld ein Dokument, mit dem Bürgerinitiativen belegen wollen, dass das Ministerium schon 2008 wusste, dass die Flughafengesellschaft beim Schallschutz sparen wollte und bewusst gegen den Planfeststellungsbeschluss verstieß. Das Ministerium widersprach demnach 2008. Dann habe es das Unternehmen aber gewähren lassen, kritisieren Anwohner.
Transparente, Plakate, Trillerpfeifen: Seit fast 20 Jahren protestieren die Anwohner des neuen Großflughafens BER gegen den erwarteten Fluglärm.
Einer der Hauptstreitpunkte sind die Nachtflüge (hier am Flughafen Tegel).
Ein Flugzeug der Fluggesellschaft easyJet startet auf dem Flughafen Schönefeld vor dem neuen Terminal des BER. Als im März 2012 die geplanten Flugrouten veröffentlicht werden, hagelt es Widersprüche, denn die Strecken weichen von den ursprünglichen Plänen stark ab.
Mit Plakaten demonstrieren hier im Februar 2012 in Schönefeld in der Ankunftshalle des Terminals A des Flughafens Gegner des BER gegen die Fluglärmbelastung.
August 2012: Demonstranten spielen auf einem Boot im Griebnitzsee, unmittelbar vor dem Wohnhaus vom Flughafen-Chef Rainer Schwarz, den Lärm von Flugzeugturbinen ab.
Akten über Akten: Der Streit über Flugrouren und Fluglärm hält die Justiz seit Beginn der Baupläne auf Trab.
Einen Baustopp, wie ihn die BER-Gegner zunächst fordern, gibt es nicht.
Die Kritiker erzielen jedoch im Kampf für einen besseren Lärmschutz und für eine Abänderung der Routen mehrere Erfolge, wie hier am 3. Dezember 2012 in Teltow: Gegner von Nachtflügen feiern den Erfolg eines Volksbegehrens für ein Flugverbot zwischen 22 und 6 Uhr am BER.
Anwohner von Waltersdorf schauen gemeinsam mit dem Schallschutzbeaftragten des BER, Peter Lehmann (hinten), durch eines ihrer neuen Schallschutzfenster: Im April 2013 zwingt das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg die Flughafenbetreiber, die Anwohner noch besser vor Lärm zu schützen.
Eine Niederlage müssen die Flughafengegner im Juni 2013 im Streit hingegen um die Flugrouten über den Müggelsee einstecken.
Das war zu erwarten: Der Bundestag lehnt ein längeres Nachtflugverbot am BER ab. Die Mehrheit von CDU/CSU und SPD schmetterte am Donnerstagabend einen entsprechenden Antrag der Linkspartei ab. Sie hatte gefordert, die nächtliche Ruhezeit am BER von fünf auf acht Stunden, von 22 bis 6 Uhr, ...