Rechtsanwalt Wolfgang Baumann (dpa, 25.04.2013)

Entscheidung löst Mehrkosten aus - Gericht zwingt Flughafen zu strengerem Lärmschutz

Rund 14.000 Wohnungen am neuen Flughafen BER müssen mit besserem Schallschutz ausgestattet werden als vorgesehen. Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts freut die Anwohner - und treibt die Kosten weiter in die Höhe.

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg hat entschieden: Die Anwohner des künftigen Flughafens BER müssen besser vor Lärm geschützt werden als geplant. Damit könnte der Schallschutz noch einmal 286 Millionen Euro teurer werden.

Die Richter bestätigten am Donnerstagabend ihre strikte Lesart des Planfeststellungsbeschlusses: Das Gericht hatte den Betreibern bereits im vergangenen Jahr vorgeworfen, die Regeln systematisch verletzt und Anwohnern zum Beispiel nur unzureichende Schallschutzfenster bewilligt zu haben.

Der Planfeststellungsbeschluss sei in der Frage des Schallschutzes eindeutig, sagte der Vorsitzende Richter Roger Fieting. Demnach darf Fluglärm in den Häusern um den Flughafen die normale Gesprächslautstärke von 55 Dezibel tagsüber nie überschreiten - auch nicht gelegentlich. Laut Flughafen sind 14.000 Häuser betroffen.

Eine Revision ließ das Oberverwaltungsgericht nicht zu.

Schallschutz (dpa-Archivbild)
Tausende Flughafen-Anwohner sind betroffen.

Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses umstritten

Konkret ging es um drei Fragen: Wie oft darf die Lärmgrenze in den umliegenden Wohnungen überschritten werden? Welche Maßnahmen muss das Land nach einer Entscheidung treffen und welche Kosten wird das Urteil auslösen?

Neben Anwohnern nahmen auf den Klägerplätzen Vertreter der Gemeinden Blankenfelde-Mahlow und Eichwalde Platz. Beklagt wurde das brandenburgische Verkehrsministerium. Die Anwohner verlangen, dass die Behörde die staatliche Flughafengesellschaft zwingt, den Schallschutz auf das Niveau zu bringen, das der Planfeststellungsbeschluss fordert.

Chronologie

Prozessakten im Bundesverwaltungsgericht Leipzig zum Bau des Flughafen Berlin Brandenburg (BER) (Quelle: dpa)

- Die Akte Schönefeld

Seit Beginn der ersten Planungen beschäftigt der BER die Justiz: Anwohner klagten gegen den Standort in Schönefeld, dann gegen die Flugrouten und Lärmbelastung. Mittlerweile geht es auch um Schadenersatz. Eine Chronologie der Gerichtsentscheidungen.

Überschreitungen beim Schallschutz Auslegungssache?

Wie der Planfeststellungsbeschluss auszulegen ist, ist umstritten. Das Gericht entschied im Juni, dass es in den Häusern um den Flughafen tagsüber nicht lauter werden darf als 55 Dezibel, die Lautstärke eines normalen Gesprächs. Das Schallschutzprogramm des Flughafens beruhte aber jahrelang darauf, dass sechs Überschreitungen möglich sind. Unter dem Druck des Urteils vom Juni schwenkten die Betreiber und das Infrastrukturministerium auf durchschnittlich weniger als 0,5 Überschreitungen pro Tag um.

Flughafenchef Mehdorn reagiert mit Unverständnis

Flughafenchef Mehdorn kritisierte das Urteil. Die Forderung des Gerichts sei in weiten Teilen physikalisch gar nicht umsetzbar, sagte er. Die Folge werde sein, dass für viele Anwohner keine Schutzmaßnahmen realisiert werden könnten - und dass sie mit Entschädigungen vorlieb nehmen müssten.

Das Entschädigungsverfahren greift dann, wenn die Maßnahmen für den Schallschutz um mehr als 30 Prozent teurer sind als der Verkehrswert des Hauses. Mehdorn geht davon aus, dass dies auf die Mehrzahl der betroffenen Häuser zutrifft. Die Besitzer bekommen dann vom Flughafen eine Entschädigung, über die sie frei verfügen können.

Ein startendes Flugzeug fliegt am 18.12.2012 über das Terminal des neuen Flughafen Berlin Brandenburg
14.000 Wohnungen sind direkt betroffen

Die möglichen Mehrkosten des Verfahrens

Die Anwohner werfen der staatlichen Flughafengesellschaft vor, das Schallschutz-Programm mit Fenstern, Dämmungen und Lüftern für insgesamt 154 Millionen Euro zu klein bemessen zu haben. Das Gericht gab den Anwohnern im vergangenen Sommer recht, das Schallschutzprogramm wurde mit zusätzlichen Kosten von mehr als 300 Millionen Euro aufgebessert. Dieser Betrag ist durch die öffentliche Hand gedeckt.

Da das Gericht jetzt auch diese Variante abgelehnt hat, wird die Summe noch einmal wachsen: Nach früheren Angaben des Aufsichtsrates sind möglicherweise weitere 286 Millionen Euro fällig.

Verfahren politisch hoch aufgeladen

Für Furore sorgte im Vorfeld ein Dokument, mit dem Bürgerinitiativen belegen wollen, dass das Ministerium schon 2008 wusste, dass die Flughafengesellschaft beim Schallschutz sparen wollte und bewusst gegen den Planfeststellungsbeschluss verstieß. Das Ministerium widersprach demnach 2008. Dann habe es das Unternehmen aber gewähren lassen, kritisieren Anwohner.