Eine Passagiermaschine startet zum Nachtflug (Bild: dpa)
Abendschau | 02.01.2014 | Heike Bettermann

Bretschneider skeptisch über Einigung mit Bund und Berlin - Chancen für erweitertes Nachtflugverbot sinken

Zwischen 0 Uhr und 5 Uhr soll am künftigen Flughafen BER nicht gestartet und gelandet werden. Brandenburg geht das nicht weit genug: Das Land will, dass das Nachtflugverbot früher beginnt und endet. Das wiederum will Berlin nicht. Jetzt hat sich Brandenburgs Flughafen-Koordinator über eine Einigung in dieser Frage skeptisch gezeigt.

Brandenburgs Flughafenkoordinator Rainer Bretschneider sieht kaum noch Chancen, dass das Nachtflugverbot am künftigen Flughafen BER ausgeweitet wird.

Er zeigte sich am Donnerstag in Potsdam skeptisch, dass mit den anderen Anteilseignern Berlin und Bund eine Einigung erzielt wird. Derzeit gilt in Schönefeld eine 24-Stunden-Genehmigung. Brandenburg will nun erreichen, dass zwischen 22 und 6 Uhr keine Maschinen starten oder landen dürfen.

Eine Entscheidung soll laut Bretschneider bis zur nächsten Konferenz der gemeinsamen Landesplanung Berlin-Brandenburg Ende März fallen.

Nach Ansicht von Bretschneider müssen für mehr Lärmschutz jetzt alle technischen Möglichkeiten und das Flughafenmanagement genutzt werden. Denn eine Reduzierung der Zahl der Flüge erkenne er nicht.

Nach Prognosen wird 2025 in einer durchschnittlichen Nacht zwischen 22:30 und 23 Uhr mit 13,4 Flugbewegungen gerechnet, zwischen 23 und 23:30 Uhr sind es 10,4 und zwischen 23:30 und 0 Uhr 3,9.

Kompromissvorschlag: Betroffene Gemeinden durch wochenweisen Wechsel entlasten

Angesichts der Zahlen sei er optimistisch, mit den Airlines oder der Flugsicherung Lösungen zu finden, sagte der Flughafenkoordinator. Um die Anwohner zu entlasten, schlug der Flughafen-Koordinator vor, dass künftig in den Nachtstunden zwischen 23 und 6 Uhr nur von einer Start- und Landebahn geflogen werden darf. Dabei soll wochenweise zwischen den Bahnen gewechselt werden. Dies entlaste die Bewohner der unmittelbar betroffenen Orte wie Bohnsdorf, Blankenfelde-Mahlow oder Kiekebusch. "Dadurch werden weder Betriebsgenehmigungen noch der Planfeststellungsbeschluss angetastet."

Die bestehende Nachtflug-Regelung durch den Planfeststellungsbeschluss am BER sieht vor, dass zwischen 0 und 5 Uhr keine regulären Flüge erlaubt sind. Zwischen 22 und 0 Uhr, sowie zwischen 5 und 6 Uhr ist eine begrenzte Zahl an Flügen erlaubt – genau 77. Die meisten dieser Flüge müssen zwischen 22 und 23 Uhr stattfinden. Von 23 bis 0 Uhr und 5 bis 6 Uhr dürfen nur rund 30 Flieger starten oder landen.

Der verkehrspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion Rainer Genilke, kritisierte die Vorschläge, die nicht dem Volksbegehren gerecht würden. Man hätte auch den Mut haben sollen, Betriebsgenehmigungen zu ändern. "Die Anwohner werden damit hinters Licht geführt."

Brandenburger Grüne setzen auf Alleingang des Landes

Der Brandenburger Landtag hatte im Februar 2013 einem Volksbegehren zugestimmt, das ein Nachtflugverbot von 22 bis 6 Uhr fordert. Die rot-rote Regierung in Brandenburg hatte angekündigt, mit dem Bund und mit Berlin über die Nachtflugregelung zu verhandeln.

Zuletzt hatten die Grünen in Potsdam gefordert, dass die Brandenburger Koalition notfalls im Alleingang eine Änderung des Nachtflugverbots durchsetzt, falls sich keine Einigung mit den anderen Anteilseignern erzielen lässt.

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