
Fluglärmgegnern droht weitere Niederlage - EU-Kommission offenbar mit BER-Flugrouten einverstanden
Die EU-Kommission hat offenbar keine Einwände gegen die neuen Flugrouten am BER. Das geht aus einem Schreiben der Kommission an das Bundesverkehrsministerium hervor, das dem rbb vorliegt.
Streitpunkt sind die neuen Flugrouten über dem Müggelsee beziehungsweise über dem Rangsdorfer See. Wie sich jetzt zeigt, sehen die zuständigen Experten der Kommission offenbar keine erheblichen Beeinträchtigungen für den Umweltschutz.
Bürgerinitiativen und Naturschutzverbände aus dem Südosten Berlins und aus Rangsdorf hatten sich an die EU gewandt. Ihre Beschwerden richteten sich gegen die fehlende Umweltverträglichkeitsprüfung für die im vergangenen Jahr nachträglich geänderten Flugrouten im Südosten Berlins.
Gegner der Flugrouten zeigen sich weiter zuversichtlich
Der Sprecher des Bundesverkehrsministeriums, Sebastian Rudolph, nannte die Signale aus Brüssel positiv. Ziel sei immer gewesen, in Einklang mit Umwelt und Natur so wenig Menschen wie möglich mit so wenig Fluglärm wie möglich zu belasten, sagte Rudolph am Freitag dem rbb. Er betonte, dass die Flugrouten nach deutschem Recht festgelegt wurden und unabhängig davon seien, was Brüssel noch für Einwände haben könne.
Die Flugrouten-Gegner zeigten sich dennoch weiter zuversichtlich, dass die EU-Kommission doch noch zu ihren Gunsten entscheidet. Der stellvertretende Landeschef der Naturfreunde Berlin, Hiksch, sagte dem rbb, ohne eine Umweltverträglichkeitsprüfung liege ein Verfahrensmangel vor. Man erwarte daher weiter eine positive Stellungnahme der Kommission. Das jetzt bekannt gewordene Schreiben an das Bundesverkehrsministerium sei keine Vorentscheidung, sagte Hiksch.

Deutschland soll bei Luftverkehrsgesetzen nachbessern
Ergebnis der Beschwerden der Bürgerinitiativen und Naturschutzverbände an die EU Kommission war auch die Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens der Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland. Aus Sicht der Kommission entsprechen die deutschen Gesetze zur Festlegung der Flugrouten nicht den EU-Richtlinien.
Bei einem Flughafenneubau werden in Deutschland bislang mit dem Planfeststellungsbeschluss nur grob die künftigen Flugrouten skizziert. Diese Grobplanung wird auf ihre Umweltverträglichkeit geprüft. Die tatsächlichen Flugrouten werden allerdings erst später vom Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung festgelegt. Und diese können dann – wie im Fall des BER – erheblich von der Grobplanung abweichen, müssen aber nicht mehr erneut auf ihre Umweltverträglichkeit geprüft werden. Das kritisiert die EU-Kommission und fordert, dass sämtliche –auch neue - Flugrouten auf ihre Umwelt-Auswirkungen untersucht werden.
Die EU-Kommission will in diesem Punkt hart bleiben: Der Bau eines Flughafens und die Festlegung der Flugrouten sollen künftig zusammen geplant werden, nicht - wie bisher - getrennt. Das Planfeststellungsverfahren des BER wäre von künftigen Regelungen aber vermutlich nicht mehr betroffen. In dem Zusammenhang weist die EU-Kommission darauf hin, dass das Vertragsverletzungsverfahren allgemeiner Natur ist und sich nicht konkret auf die zum BER gehörenden Flugrouten bezieht.
Mit einer endgültigen Entscheidung der EU-Kommission ist nicht vor September zu rechnen.




