
Nach dem Volksbegehren - Grüne erhöhen Druck beim Nachtflugverbot
Im Streit um das Nachtflugverbot am BER drücken Brandenburgs Grünen aufs Tempo: Falls sich Berlin nicht bewegen sollte, will die Fraktion die gemeinsame Landesplanung auf Eis legen. Ein entsprechender Antrag soll in der kommenden Woche in den Landtag eingebracht werden.
Brandenburgs Grünen-Fraktion will mit einem neuen Vorstoß ein strengeres Nachtflugverbot am künftigen Hauptstadtflughafen durchsetzen. Das Parlament soll nach ihrem Willen die rot-rote Landesregierung auffordern, den gemeinsamen Landesplanungsvertrag mit Berlin aufzukündigen, falls die Verhandlungen mit dem Nachbarn über die Nachtflugregelung bis zum 15. Dezember erfolglos blieben. Das geht aus einem entsprechenden Antrag der Fraktion hervor.
Hintergrund: Volksbegehren
Hintergrund ist das Volksbegehren, dem der Landtag im Frühjahr zugestimmt hat. Darin wird die Landesregierung aufgefordert, mit Berlin über ein längeres Nachtflugverbot zu verhandeln. Prekär aber ist, dass Berlin eine Ausweitung ablehnt.
Die Initiatoren des Volksbegehrens fühlen sich mittlerweile ausgetrickst. Sie warfen der rot-roten Landesregierung im August vor, sich durch eine Übertragung von Aufgaben innerhalb der Behörden der Möglichkeit beraubt zu haben, eine Änderung des Nachtflugverbots im Alleingang durchzusetzen.
Berlin könnte das Nachsehen haben
Genau diese Möglichkeit wollen jetzt die Grünen erreichen. Das könnte Druck aufbauen, meint Fraktionschef Axel Vogel – denn ohne gemeinsame Landesplanung könne Berlin nicht mehr über Entwicklungen im Speckgürtel mitbestimmen.
Mit der Kündigung des Landesplanungsvertrags könne Brandenburg nach Ablauf der dreijährigen Kündigungsfrist völlig frei entscheiden, sagte Vogel. Dies beträfe dann alle Planungen, auch die von Gewerbegebieten oder Verkehrsverbindungen. Um die Erfolgsaussichten für den eigenen Antrag zu erhöhen, kündigte Fraktionsmitglied Christoph Schulze an, eine namentliche Abstimmung zu beantragen.
Alles nur "Wahlkampfgetöse"?
Die SPD-Abgeordnete Martina Gregor-Ness, die im Sonderausschuss BER des Landtags sitzt, warf den Grünen "reines Wahlkampfgetöse" vor. Mit abenteuerlichen Ultimaten solle man sich ein wenig zurückhalten, meinte sie und forderte alle Fraktionen dazu auf, die Landesregierung für die Verhandlungen zu unterstützen.
Die verkehrspolitische Sprecherin der Linken, Kornelia Wehlan, beklagte, ein "Vorsorge-Antrag" wie der von den Grünen, der erst im Falle erfolgloser Verhandlungen mit Berlin greifen solle, schmälere die jetzige Verhandlungsposition Brandenburgs.
Heikles Thema Nachtflugverbot
Die bestehende Nachtflug-Regelung durch den Planfeststellungsbeschluss am BER sieht vor, dass zwischen 0 und 5 Uhr keine regulären Flüge erlaubt sind. Zwischen 22 und 0 Uhr, sowie zwischen 5 und 6 Uhr ist eine begrenzte Zahl an Flügen erlaubt – genau 77. Die meisten dieser Flüge müssen zwischen 22 und 23 Uhr stattfinden. Von 23 bis 0 Uhr und 5 bis 6 Uhr dürfen nur rund 30 Flieger starten oder landen.
Die Organisatoren kämpfen jedoch für ein Nachtflugverbot von 22 bis 6 Uhr – mehr als 100.000 Unterschriften konnten für ein erfolgreiches Volksbegehren gesammelt werden.
Und hier könnte sich Streit zwischen den Ländern Berlin und Brandenburg anbahnen. Denn Brandenburg ist nach dem erfolgreichen Volksbegehren mittlerweile für ein umfassendes Nachtflugverbot, Berlin und der Bund dagegen. Unklar ist allerdings, wer die geltenden Regeln ändern kann.

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