Ein Flugzeug beim Landeanflug auf einen Flughafen (Quelle: dpa)

Gericht bestätigt geplante Flugrouten - Ludwigsfelde scheitert mit Klage gegen BER-Überflüge

Bei Ostwind sollen Flugzeuge vor dem Landen auf dem BER direkt über die Stadt Ludwigsfelde fliegen. So sieht es die Flugroutenplanung für den künftigen Airport vor - und so soll es auch bleiben. Das entschied am Dienstag das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg - und wies damit eine Klage der Stadt ab. Doch Ludwigsfelde sieht eine neue Möglichkeit, das Problem zu seinen Gunsten zu lösen.

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat am Dienstag die Klage der Stadt Ludwigsfelde (Teltow-Fläming) gegen die geplanten BER-Flugrouten zurückgewiesen. Damit nahm das Gericht zunächst keine weiteren Korrekturen an dem mühsam ausgehandelten Flugroutensystem vor. Das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung habe den Lärmschutz ausreichend beachtet, hieß es in der Urteilsbegründung.

Das sieht die Gemeinde allerdings anders: Mit der Klage sollte erreicht werden, dass das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) die Landerouten ändert, die bei Ostwind gelten sollen. Dann führen gleich zwei Landerouten parallel über die Stadt hinweg, zur Nord- und zur Südbahn des BER.

Ludwigsfelde, das gut zehn Kilometer westlich des BER liegt, wird nach aktueller Planung bei Ostwind direkt von landenden Maschinen überflogen, in rund 1.000 Metern Höhe.  Die Belastung wäre dann in etwa vergleichbar mit der durch den Flughafen Tegel in Berlin-Spandau. Allerdings weht der Wind statistisch nur an jedem dritten Tag von Osten.

Nach dem BER-Start Alternativen prüfen

Der Anflug über Ludwigsfelde bei Ostwind hat technische Gründe: Vor dem Aufsetzen müssen Flugzeuge viele Kilometer geradeaus fliegen. In der Verhandlung hatte die Stadt für ein alternatives Flug-Verfahren geworben, bei dem die Maschinen erst relativ kurz vor der Landung auf die Gerade einschwenken, weil dadurch sehr viele Haushalte von Fluglärm entlastet wären.

Dies sei aber kein vollwertiger Ersatz, so das Gericht, weil es nur bei gutem Wetter und wenig Verkehr funktioniere. Sobald aber erste Erfahrungen mit dem Flugbetrieb am BER vorliegen, seien die Behörden verpflichtet, auch solche Alternativen zu prüfen, als Ergänzung zum Beispiel für Randzeiten. Das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung erklärte dazu, dass genau das geplant sei.

Auf diese Verpflichtung setzt der stellvertretende Bürgermeister von Ludwigsfelde, Wilfried Thielicke. Von einem "Teilerfolg" will er zwar nicht sprechen, aber das Ergebnis eröffne eine Möglichkeit. "Ich werde versuchen, mit der Deutschen Flugsicherung gemeinsam jetzt schon mal Varianten zu prüfen", kündigte er an. Denn wenn seine Stadt immer direkt überflogen werde, sei das eine Katastrophe.

Bundesaufsichtsamt: "Wir sind gesprächsbereit"

"Wir sind gesprächsbereit", sagte Wolfgang Ruhts vom Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung. Ein Jahr nach der Inbetriebnahme des Flughafens BER sei ohnehin eine  Evaluierung der derzeitigen Flugverfahren vorgesehen. "Im  Rahmen dessen werden wir uns auch noch mal die von den Klägern gewünschten Anflugverfahren-Verfahren anschauen und schauen, in welchen Zeiten und in welchem Umfang wir die Verfahren gegebenenfalls festlegen können."

Das Gerichtsverfahren war das erste, in dem es um die Routen für landende Flugzeuge geht. Bei Westwind fliegen zwar startende Flugzeuge in Richtung Ludwigsfelde, die Routen führen dann aber nicht direkt über die Stadt. Schon vor Beginn der Verhandlung hatte der Richter am Dienstag durchscheinen lassen, dass die Aussicht auf Erfolg nicht besonders groß ist - und zwar mit der polemischen Frage: Wenn jemand eine Autobahn baut, kann dann die Straßenverkehrsbehörde kommen und hinterher ein Schild "Spielstraße" anbringen?

Weitere Gemeinden kämpfen gegen Flugrouten

Neben der Klage von Ludwigsfelde haben die Richter aber noch Klagen weiterer Anrainer-Gemeinden auf dem Tisch. Im April verhandelt das Gericht die Klagen von Anwohnern sowie der Gemeinden Wildau und Königs Wusterhausen. Auch andere Gemeinden in Brandenburg wehren sich gegen die BER-Flugrouten. So will etwa die am stärksten vom Fluglärm belastete Gemeinde Blankenfelde-Mahlow (Teltow-Fläming) gegen ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg aus dem September in Revision gehen. Das Gericht hatte entschieden, dass Flugzeuge nach dem Start vom neuen Flughafen Mahlow nachts nördlich umfliegen müssen. Die Gemeinde will jedoch auch am Tag die Starts über sein Zentrum verhindern - denn die Anwohner dort müssen schon die Landeanflüge ertragen. 

In Berlin hatte das Gericht im vergangenen Jahr eine Route über den Wannsee gestrichen, Flüge über den Müggelsee aber gebilligt.

Auseinandersetzung um Nachtflugverbot

Neben dem Streit um die Flugrouten für den BER geht auch die Auseinandersetzung um das Thema Nachtflugverbot weiter. Berlin hatte am Montag dem Wunsch Brandenburgs nach einem längeren Nachtflugverbot am BER erneut eine Absage erteilt. Bislang ist ein Nachtflugverbot von 0 bis 5 Uhr geplant. Brandenburg hatte eine Versammlung mit den übrigen Flughafen-Gesellschaftern Berlin und dem Bund beantragt, um auf ein Flugverbot von 22 bis 6 Uhr zu dringen.

Auch der Chef der Berliner Tourismusagentur visit Berlin, Burkhard Kieker, warnte am Montag im rbb vor einer Ausweitung der Nachtruhe. "Wir wollen mehr Internationalität - vor allem aus Amerika und Asien. Wenn da am Flughafen abends die Bürgersteige hochgeklappt werden, da lacht die Welt", sagte er. 

Mit Informationen von Alex Krämer

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