
Teilerfolg für Flugrouten-Gegner - Gericht verbietet Nachtflüge über Blankenfelde-Mahlow
Die geplanten Flugrouten vom BER über die Gemeinde Blankenfelde-Mahlow hinweg sind rechtswidrig - zumindest zwischen 22.00 Uhr abends und 6.00 Uhr morgens. Das hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am Donnerstagabend entschieden - und damit eine neue Debatte über das Flugrouten-Konzept des künftigen Flughafens ausgelöst.
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) hat einen Teil der geplanten Abflüge vom neuen Flughafen BER über Blankenfelde-Mahlow (Teltow-Fläming) untersagt. Die Richter erklärten am Donnerstag die geplante Route für die Zeit von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr für rechtswidrig, Überflüge tagsüber wurden dagegen genehmigt. Das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) hatte schon in der Verhandlung angekündigt, den Ort möglicherweise nachts umfliegen zu lassen.
Aufgrund des Urteils sind weitere Auseinandersetzungen zu erwarten. Denn eine Umfliegung von Blankenfelde-Mahlow könnte zu einer größeren Lärmbelastung in Berlin-Lichtenrade führen. Die dortige Bürgerinitiative kündigte für diesen Fall bereits Widerstand an. Auch Blankenfelde-Mahlow ist noch nicht zufrieden. Der Flughafenbeauftragte der Gemeinde, Alexander Fröhlich, sagte im rbb, man werde vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig dafür kämpfen, dass die Flüge auch tagsüber verboten werden.
Blankenfelde-Mahlow, in unmittelbarer Nachbarschaft des neuen Airports, ist die am stärksten vom Fluglärm betroffene Gemeinde und will verhindern, dass startende Flugzeuge von der Nordbahn aus in Richtung Westen direkt über das dichtbesiedelte Ortszentrum geführt werden dürfen. Eine Umfliegung im Norden würde allerdings zu einer stärkeren Lärmbelastung von Berlin-Lichtenrade sowie der Gemeinde Teltow führen.
Urteil noch nicht rechtskräftig
Man werde die Nordumfliegung von Blankenfelde-Mahlow abwägen, hatte der zuständige BAF-Referatsleiter Wolfgang Ruths dem rbb bereits vorab gesagt. Es gebe Erkenntnisse, dass in der Nachtzeit von 22.00 bis 6.00 Uhr unzumutbarer Fluglärm durch diese Route zu vermeiden wäre. Auch das Gericht habe dies so gesehen, bestätigte die Pressebeauftragte des OVG, Christiane Scheerhorn, dem rbb nach der Urteilsverkündung. Das Urteil sei allerdings noch nicht rechtskräftig, da es zur Revision zugelassen sei.
Im März 2012 hatte das zuständige Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) die gesetzliche Verordnung über die künftigen Flugrouten des BER vorgelegt. Danach sollen die Flugzeuge, die auf der Nordbahn des neuen Airports starten werden, geradeaus und damit über das Kerngebiet der benachbarten Gemeinde Blankenfelde-Mahlow hinweg fliegen.
Die etwa 20.000 Einwohner des Ortes würden also nicht nur den Lärm der landenden, sondern auch den der startenden Maschinen abbekommen. Eine Doppelbelastung, sagt der Flughafenbeauftragte von Blankenfelde-Mahlow, die nicht hinzunehmen sei. Das Zentrum der Ortschaft würde zu einer einzigartigen Lärmhölle werden, so Fröhlich.
Es gibt eine Alternative
Um Blankenfelde-Mahlow herum und nicht darüber hinweg – mit dieser Forderung ist die Gemeinde vor das OVG gezogen. Die Klägerin hat sich dabei auf ein Flugroutenkonzept bezogen, das die Deutsche Flugsicherung (DFS) selbst im Jahr 2010 der BER-Fluglärmkommission zur Beratung vorgelegt hatte. Danach sollten die Flugzeuge gleich nach ihrem Start in Richtung Norden abbiegen. Anschließend würden sie zwischen dem Siedlungsgebiet Mahlow-Blankenfelde auf der einen und Berlin-Lichtenrade auf der anderen Seite hindurch nach Westen fliegen.
Fröhlich vermutet Druck aus Berlin als Grund
Dass sich DFS und BAF später doch gegen die Umfliegung von Blankenfelde-Mahlow entschieden hatten, hängt für Fröhlich allein mit dem großen Nachbarn Berlin zusammen. "Als die Hauptstädter merkten, dass auch sie Fluglärm abbekommen sollten", sagte Fröhlich, "stieg Klaus Wowereit auf die Kanzel und warnte: Kommt uns nicht zu nahe mit euren Flugrouten!"
Das BAF in der Zwickmühle
Das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung ist per Gesetz verpflichtet, bei der Routenfestlegung Doppelbelastungen von Gemeinden durch den Lärm startender und landender Flugzeuge möglichst zu vermeiden.
Da es sich trotz vorhandener Alternative für den direkten Überflug von Blankenfelde-Mahlow entschieden habe, sei die Routenverordnung rechtswidrig und müsse korrigiert werden, schlussfolgerte der klageführende Anwalt, Franz Siebeck, vor der Verhandlung am Donnerstag.
Auch Bürgermeister Ortwin Baier (SPD) hält die Flugroute für rechtswidrig. Das zuständige Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung bezeichnete seine Entscheidung dagegen als korrekt.
Aufgrund des nun ergangenen Urteils muss zumindest die nächtliche Flugroute von der Nordbahn Richtung Westen neu festgelegt werden. Mit der Folge, dass die Maschinen künftig an der Stadtgrenze zum Berliner Südwesten entlang fliegen würden.

Mit Informationen von Thomas Rautenberg, Inforadio.

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