"Eine Region wehrt sich. Teltow - Kleinmachnow - Stahnsdorf" steht auf einem Banner (Quelle: dpa)

Nach dem Teilerfolg für Blankenfelde-Mahlow - Anwohner fordern komplett neue Flugroutenplanung

Das Aus für die nächtlichen Starts vom zukünftigen Flughafen BER über Blankenfelde-Mahlow löst im gesamten Umland Unruhe aus. Am Freitag hat die Bürgerinitiative Kleinmachnow verlangt, das Flugroutensystem komplett neu zu planen und dabei von bedeutend weniger Flügen auszugehen. Das Druckmittel: Weitere Demonstrationen.

Nach dem Teilerfolg der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow im Kampf gegen Fluglärm nutzen weitere Fluglärm-Gegner die Gelegenheit, die Flugroutenplanung komplett in Frage zu stellen. Die Bürgerinitiative Kleinmachnow verlangt nun, das Flugroutensystem komplett neu zu planen und dabei nur vom Bedarf eines Regionalflughafens auszugehen. Die Initiative kündigte neue Demonstrationen an.

Auch Blankenfelde-Mahlow (Teltow-Fläming) will sich mit der Gerichtsentscheidung zu den BER-Flugrouten nicht zufriedengeben. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hatte am Donnerstag entschieden, dass Nachtflüge über die Gemeinde rechtswidrig sind. Blankenfelde-Mahlow wollte mit seiner Klage jedoch Überflüge generell stoppen.

Der Flughafenbeauftragte der Gemeinde, Alexander Fröhlich, sagte dem rbb, die Gemeinde werde nun in Revision gehen. "Wir müssen nach Leipzig und uns auch noch die restlichen 16 Stunden erkämpfen. Das steht jetzt schon fest." Allerdings werde man damit noch warten, bis das Urteil schriftlich vorliege. Die zuständige Revisionsinstanz ist das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.

Fröhlich nannte das Urteil einen "kleinen Teilerfolg", der immerhin schon einmal dazu führe, "dass in zwei Drittel der Nächte eines Jahres unsere Bürger in Ruhe schlafen können."

Blankenfelde-Mahlow besonders stark von Fluglärm betroffen

Blankenfelde-Mahlow, in unmittelbarer Nachbarschaft des neuen Airports, ist die am stärksten vom Fluglärm betroffene Gemeinde und will verhindern, dass startende Flugzeuge von der Nordbahn aus in Richtung Westen direkt über das dichtbesiedelte Ortszentrum geführt werden dürfen.

Aufgrund des Urteils sind aber noch weitere Auseinandersetzungen zu erwarten. Denn eine Umfliegung von Blankenfelde-Mahlow könnte zu einer größeren Lärmbelastung in Berlin-Lichtenrade sowie der Gemeinde Teltow führen. Die dortige Bürgerinitiative hat für diesen Fall ebenfalls Widerstand angekündigt.

Im März 2012 hatte das zuständige Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) die gesetzliche Verordnung über die künftigen Flugrouten des BER vorgelegt. Danach sollen die Flugzeuge, die auf der Nordbahn des neuen Airports starten werden, geradeaus und damit über das Kerngebiet der benachbarten Gemeinde Blankenfelde-Mahlow hinweg fliegen.

Die etwa 20.000 Einwohner des Ortes würden also nicht nur den Lärm der landenden, sondern auch den der startenden Maschinen abbekommen. Eine Doppelbelastung, sagt der Flughafenbeauftragte von Blankenfelde-Mahlow, die nicht hinzunehmen sei. Das Zentrum der Ortschaft würde zu einer einzigartigen Lärmhölle werden, so Fröhlich.

Das BAF in der Zwickmühle

Das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung ist per Gesetz verpflichtet, bei der Routenfestlegung Doppelbelastungen von Gemeinden durch den Lärm startender und landender Flugzeuge möglichst zu vermeiden.

Da es sich trotz vorhandener Alternative für den direkten Überflug von Blankenfelde-Mahlow entschieden habe, sei die Routenverordnung rechtswidrig und müsse korrigiert werden, schlussfolgerte der klageführende Anwalt, Franz Siebeck, vor der Verhandlung am Donnerstag.

Auch Bürgermeister Ortwin Baier (SPD) hält die Flugroute für rechtswidrig. Das zuständige Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung bezeichnete seine Entscheidung dagegen als korrekt.

Aufgrund des nun ergangenen Urteils muss zumindest die nächtliche Flugroute von der Nordbahn Richtung Westen neu festgelegt werden. Mit der Folge, dass die Maschinen künftig an der Stadtgrenze zum Berliner Südwesten entlang fliegen würden.

Mit Informationen von Thomas Rautenberg, Inforadio.

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