Radioeins | 01.04.2014 | Interview mit Dietmar Woidke
Woidkes Nachtruhezeiten-Vorschlag -
Der Flughafen soll morgens freiwillig nicht fliegen
Mit einem Kompromiss will der brandenburgische Ministerpräsident Woidke die Anwohner am BER besänftigen: Die Flughafengesellschaft soll freiwillig fünf Jahre lang zwischen fünf und sechs Uhr auf Flüge verzichten. Noch bis Montag hatte sich die Brandenburger Landesregierung dafür eingesetzt, das zwischen 22 und 6 Uhr Ruhe herrschen sollte. Deswegen empfinden viele Woidkes Vorschlag als faulen Kompromiss.
Eigentlich hatte er monatelang dafür gekämpft, das geltende Nachtflugverbot am künftigen Flughafen um drei Stunden zu erweitern. Zwischen 22.00 und 6.00 Uhr sollte Ruhe herrschen am BER. Doch am Montag dann die Kehrtwende: Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) erklärte, das erfolgreiche Volksbegehren und der Landtagsbeschluss für eine Ausweitung des Nachtflugverbots könnten nicht realisiert werden.
Dafür schlägt Woidke nun einen Kompromiss vor: Anstelle um fünf Uhr morgens dürfe erst ab sechs Uhr wieder geflogen werden. Abends bliebe es allerdings bei 23.30 Uhr, mit Ausnahme verspäteter Flieger, die sogar noch bis 0.00 Uhr landen dürften.
Diesen Vorschlag will er am 7. April bei der Gesellschaftversammlung einbringen: "Wir wollen dann sehen, ob dieser Kompromiss gangbar ist, oder ob sich die Partner einem besseren Lärmschutz der Brandenburger Bürger von vorneherein verweigern", erklärte Woidke am Dienstag im rbb - und reichte die Verantwortung für die Entscheidung an die Flughafengesellschaft weiter.
Erfolg für das brandenburgische Volksbegehren für ein umfassendes Nachtflugverbot am künftigen Flughafen BER: Es wurden weit mehr gültige Unterschriften abgegeben als erforderlich.
Kritik am Kompromissvorschlag
Brandenburgs CDU-Chef Michael Schierack hatte bereits am Montag Woidke vorgeworfen, dieser habe "das Volksbegehren nicht umgesetzt und mogelt sich lieber bis zum Wahltag durch". Dabei könne er durchaus ein erweitertes Nachtflugverbot durchsetzen, wenn es ihm ernst wäre: "Gutachten zeigen, dass der Landesregierung dafür die rechtlichen Möglichkeiten zur Verfügung stehen."
Auch Grünen-Fraktionschef Axel Vogel hatte erklärt, die Landesregierung habe sich die Forderung nach einem Nachtflugverbot von 22 Uhr bis 6 Uhr durch Annahmen des Volksbegehrens zu eigen gemacht: "Es gibt keinen Grund, hinter dieser Position zurückzubleiben, solange nicht alle rechtlichen Mittel ausgeschöpft sind." Mit diesem Kompromissvorschlag habe Brandenburg seine Verhandlungsposition geschwächt.
Woidke wies diese Vorwürfe zurück: "Brandenburg kann nicht im Alleingang die Nachtruhezeiten verändern", erklärte er am Dienstag auf Radioeins.
Michael Schierack, CDU-Chef in Brandenburg, kritisiert Woidke.
Woidke: "Ich hoffe auf Einsicht"
Ob Woidkes Minimal-Kompromiss nun erfolgreich sein wird, ist ungewiss. Er selbst halte den Vorschlag "sowohl juristisch als auch wirtschaftlich für machbar", erklärte Woidke gegenüber dem rbb. Der Vorschlag bedeute in dieser frühen Morgenstunde nur den Verzicht auf zwei bis maximal zehn Flüge. Auch eine Änderung der Planfeststellung sei dafür nicht notwendig. "Die Flughafengesellschaft verzichtet freiwillig mit Zustimmung der Gesellschafter auf den Gebrauch der Betriebsgenehmigung von 5 Uhr bis 6 Uhr", lautet Woidkes Vorschlag. Dies soll in einem auf fünf Jahre angelegten Modellversuch erfolgen. Entscheiden über Fliegen oder Nicht-Fliegen trägt, so Woidke, nun die Flughafengesellschaft: "Ich bin gespannt auf die Abstimmung und noch gespannter auf die Argumentation, wenn man dem Vorschlag nicht folgen kann. Es wäre ein Schritt in die richtige Richtung, auch um die Akzeptanz des Großprojektes in der Region zu erhöhen."
Die Volksinitiative ist vor allem Mittel, um die politischen Organe mit der Nase auf ein bestimmtes Thema zu stoßen. In Berlin und Brandenburg sind die Modalitäten zu Ablauf und Erfolg ähnlich. Stadt und Land messen der Volksinitiative jedoch unterschiedliches Gewicht bei.
Berliner Bürgern soll die Volksinitiative ermöglichen, sich unkompliziert mit Anliegen im Parlament Gehör zu verschaffen. In Brandenburg kann sie auch verlangen, dass Gesetze geändert oder sogar der Landtag aufgelöst wird. Tabu ist in beiden Ländern das Geld. Haushalt, Bezüge oder Personalentscheidungen können nicht zum Inhalt einer Volksinitiative gemacht werden.
Teilnehmen können in Berlin alle Einwohner ab 17 Jahren, ebenso in Brandenburg. Hier gibt es allerdings für Ausländer gewisse Einschränkungen. Auf Unterschriftenlisten können sich die Bürger eintragen. Die Initiatoren der Volksinitiative sind dabei frei, wo und wann die Unterschriften gesammelt werden.
Wichtig für den Erfolg ist, egal ob in Berlin oder Brandenburg: Die Initiative muss von mindestens 20.000 Einwohnern unterzeichnet werden. Geht es um einen Antrag auf Auflösung des Landtages müssen mindestens 150.000 Brandenburger unterschreiben.
Sind die notwendigen Unterschriften geleistet, ist die Politik wieder am Zug: In Brandenburg muss der Landtag innerhalb von vier Monaten entscheiden, wie er mit den Forderungen der Bürger umgeht. Stimmt er einem Gesetzentwurf oder dem Antrag auf Auflösung des Landtages in dieser Frist nicht zu, können die Vertreter der Volksinitiative ein Volksbegehren verlangen.
Dies ist in Berlin nicht möglich. Hat sich das Abgeordnetenhaus mit dem Thema befasst, egal mit welchem Ergebnis, ist der Verfahrensweg abgeschlossen.
Das Volksbegehren zielt, anders als die Volksinitiative, bereits in eine ganz konkrete Richtung. Gesetze sollen erlassen, geändert oder aufgehoben werden. Die Bürger können auch eine Neuwahl fordern. Beim Volksbegehren gibt es in beiden Bundesländern große Unterschiede.
Berlin hat ein zweistufiges Verfahren eingeführt. Da hier eine gescheiterte Volksinitiative nicht automatisch zu einem Volksbegehren führt, müssen die Initiatoren zunächst 20.000 Unterschriften sammeln und einen Antrag auf Volksbegehren stellen. Haben sie Erfolg, wird es zugelassen.
In einem zweiten Schritt müssen sieben Prozent aller wahlberechtigten Berliner unterschreiben, um ein Volksbegehren zu einem einfachen Gesetz durchzusetzen.
In Brandenburg sind es 80.000 Menschen, die sich innerhalb von sechs Monaten in die amtlichen Listen einschreiben müssen. Geht es um die Änderung der Verfassung oder Neuwahlen, sind noch mehr Unterschriften notwendig.
Obwohl es in Brandenburg nur ein einstufiges Verfahren gibt, scheiterten hier bislang alle Volksbegehren bis auf eines. Der Grund liegt vermutlich darin, dass die Teilnahme für die Bürger sehr aufwändig ist. Sie können ihre Unterschrift, anders als in Berlin, nur auf einem Amt abgeben und müssen sich dabei ausweisen. In Berlin können die Unterschriften für ein Volksbegehren hingegen auf der Straße gesammelt werden.
Zum Volksentscheid kommt es, wenn ein Volksbegehren erfolgreich war, Landtag oder Abgeordnetenhaus aber keine Gesetzesänderung beschließen. Stimmen die Bürger per Volksentscheid für ein Gesetz, gilt es und hat denselben Stellenwert, als wäre es von der gewählten Vertretung beschlossen worden.
Die Spielregeln für Brandenburg und Berlin sind gleich: Der Volksentscheid läuft ab wie eine Wahl. Stimmt die Mehrheit der Bürger - mindestens aber ein Viertel aller Wahlberechtigten (das so genannte Quorum) - für das Gesetz oder die Vorlage, ist sie angenommen.
Wie viele Menschen das Viertel der Wahlberechtigten eigentlich ausmachen, wird übrigens am letzten Tag des entsprechenden Volksbegehrens erst festgelegt. Da viele Menschen zu- und wegziehen, kann diese Zahl von Volksentscheid zu Volksentscheid schwanken. Beim Volksentscheid Energie in Berlin wären 620.939 Ja-Stimmen nötig gewesen.
In Brandenburg gab es noch nie einen Volksentscheid. In Berlin schafften seit 1999 von sieben Volksbegehren nur drei die Hürde und nur einer hatte Erfolg. So erzwangen die Berliner die Offenlegung von Verträgen, die beim Verkauf von Teilen der Wasserbetriebe abgeschlossen worden waren. Zuletzt ist der Volksentscheid Energie knapp am Quorum gescheitert.
Monatelang ist die Brandenburger Landesregierung für ein BER-Nachtflugverbot zwischen 22 und 6 Uhr eingetreten. Das ist nun Geschichte: Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) hat die Verhandlungen mit Berlin und dem Bund für gescheitert erklärt und wird den Forderungen des Volksbegehrens nicht nachkommen. Auch um das eigene Gesicht zu wahren, sucht Woidke nun nach einem Kompromiss.
Gesundheitsrisiken kontra Einnahmeverluste – im Bauausschuss haben die Abgeordneten am Mittwoch Argumente für und gegen ein erweitertes Nachtflugverbot am BER gehört. Anwohner warnten vor den massiven Gesundheitsrisiken durch nächtlichen Fluglärm; die Betreiber dagegen fürchten Millionenverluste, falls ein acht-Stunden-Verbot durchgesetzt werden sollte.
Das war zu erwarten: Der Bundestag lehnt ein längeres Nachtflugverbot am BER ab. Die Mehrheit von CDU/CSU und SPD schmetterte am Donnerstagabend einen entsprechenden Antrag der Linkspartei ab. Sie hatte gefordert, die nächtliche Ruhezeit am BER von fünf auf acht Stunden, von 22 bis 6 Uhr, ...