Plakat mit der Aufschrift: Das BER Desaster kostet uns alle das letzte Hemd (Bild: dpa)

Hintergrund - Wie teuer wird der neue Flughafen?

Mehrkosten durch Pfusch, teure Planungsfehler, Entschädigungen und Betriebskosten ohne Inbetriebnahme: Der Flughafen erweist sich als Fass ohne Boden.

Die Kosten für den neuen Flughafen in Schönefeld steigen unaufhörlich an. Die Zahlen, die die drei Anteilseigner Berlin, Brandenburg und der Bund Ende 2012 als Basis für ihre Nachtragshaushalte hernahmen, sind offenbar obsolet. Der Flughafen-Aufsichtsrat geht inzwischen davon aus, dass der bisherige Kostenrahmen von knapp 4,3 Milliarden Euro nicht mehr zu halten ist. "Der Steuerzahler wird etwas drauflegen müssen", sagte Rainer Brettschneider, der für Brandenburg im Aufsichtsrat sitzt, im Oktober. Ob die Fünf-Milliarden-Marke überschritten wird, wollte er weder bestätigen noch dementieren.

Für die Kostensteigerung gab Bretschneider mehrere Gründe an: Der verschobene Start des Flughafens habe zu Einnahme-Ausfällen und zugleich zu Mehrausgaben durch den Weiterbetrieb der Flughäfen Tegel und Schönefeld (alt) geführt. Außerdem seien weitere Investitionen in den Brandschutz nötig: Die Firma Siemens braucht Bretschneider zufolge für den Ausbau der Brandschutzanlage, dem Hauptproblem am BER, weitere anderthalb Jahre. Jeder Monat ohne Flugbetrieb wird mit 35 Millionen Euro laufenden Kosten veranschlagt.

Ende 2012 ging der Aufsichtsrat von folgender Mehrkostenrechnung aus:

Stand der Gesamtkosten zuvor: 3,1 Milliarden Euro

- plus 118 Millionen Euro für den längeren Betrieb in Tegel und Schönefeld bis zum geplanten BER-Start

- plus 276 Millionen Euro für Mehrkosten beim Bau

- plus 5 Millionen Euro für schon feststehende Vertragsstrafen

- plus 195 Millionen Euro für Risikovorsorge (etwa den Fall einer weiteren Verschiebung)

- plus bis zu 591 Millionen Euro für erweiterten Lärmschutz 

Summe der Mehrkosten: 1,177 Milliarden Euro

> Stand der Gesamtkosten Ende 2012: 4,277 Milliarden Euro 

Das Bundeskabinett hat für die entstandenen Mehrkosten einen zweiten Nachtragshaushalt für 2012 gebilligt. Der Nachtrag sieht eine sogenannte Verpflichtungsermächtigung von 312 Millionen Euro vor, damit der Bund mit den beiden anderen Anteilseignern Berlin und Brandenburg den Kapitalbedarf decken kann. Auf die beiden Länder Berlin und Brandenburg entfallen jeweils 444 Millionen Euro.

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