Der technische Geschäftsführer des BER, Horst Amann, auf dem Weg zu einer Aufsichtsratsbesprechung (Quelle: dpa)

Die Entscheider - Wer kontrolliert was im Flughafen-Aufsichtsrat?

"Wer bezahlt, prüft": Entsprechend diesem Motto besteht das Kontrollgremium der Flughafengesellschaft aus Interessenvertretern der Länder Berlin und Brandenburg, des Bundes sowie der Arbeitehmer. Das sind die Vertreter und ihre Aufgaben.

Der Aufsichtsrat einer Gesellschaft kontrolliert deren Geschäfte nach dem Motto: "Wer bezahlt, prüft". Anteilseigner der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH sind der Bund und die Länder Berlin und Brandenburg - daher sind diese auch im Aufsichtsrat vertreten.

Das Gremium berät und überwacht die Geschäftsführung. Überprüft werden soll, dass die Geschäfte ordnungs- und zweckgemäß geführt werden und dass die Geschäftsführung wirtschaftlich arbeitet. Im Gegenzug muss die Geschäftsführung dem Aufsichtsrat regelmäßig Bericht erstatten, etwa zur Liquidität der Gesellschaft. Dabei liegt die Verantwortung bei der Geschäftsführung, der Aufsichtsrat kann der Geschäftsführung keine Weisungen erteilen, wohl aber Geschäftsführer bestellen und abberufen.

Journalisten stehen bei einer Pressekonferenz vor dem Logo des Flughafens Berlin Brandenburg (Quelle: dpa)

Vielfach wird kritisiert, dass Vollzeit-Politikern im Aufsichtsrat schlicht die Zeit fehlt, um die komplexen Geschäfte und Vorgänge eines Großbauprojektes wie dem BER ausreichend überschauen und überprüfen zu können. Gerade mit Blick auf die derzeitigen Probleme auf der Großbaustelle wird der Ruf nach Experten wie Ingenieuren oder Baujuristen im Aufsichtsrat lauter. Die Politiker wahren jedoch als Vertreter von Bund und Ländern auch die Interessen der öffentlichen Hand.

Wer sitzt im Aufsichtsrat?

Im Aufsichtsrat der Flughafengesellschaft Berlin Brandenburg sitzen Vertreter der Länder Berlin und Brandenburg, des Bundes sowie der Arbeitnehmer.

Nach dem Drittelbeteiligungsgesetz ist der BER-Aufsichtsrat zu zwei Dritteln aus Anteilseignern und einem Drittel aus Mitgliedern der Arbeitnehmerseite zusammengesetzt.

Dem Kontrollgremium gehören folgende Mitglieder an:

Vertreter des Landes Berlin

- Klaus Wowereit (SPD), Regierender Bürgermeister
- Margaretha Sudhof (SPD), Finanzstaatssekretärin
- Frank Henkel (CDU), Innensenator und Bürgermeister
- Michael Zehden, Geschäftsführer A-Z Hotelmanagement und Beratungs GmbH & Co. KG

Vertreter des Landes Brandenburg

- Rainer Bretschneider (SPD), Staatssekretär (als Nachfolger von Matthias Platzeck)
- Ralf Christoffers (Linke), Wirtschaftsminister
- Christian Görke (Linke), Finanzminister
- Wolfgang Krüger, Hauptgeschäftsführer IHK Cottbus

Vertreter des Bundes

- Rainer Bomba (CDU), Staatssekretär im Bundesverkehrsministerium
- Werner Gatzer (SPD), Staatssekretär im Bundesfinanzministerium

Arbeitnehmervertreter

- Holger Rößler, ver.di-Gewerkschaftssekretär
- Peter Lindner, Betriebsrat Flughafen Tegel
- Claudia Heinrich, Betriebsrat Flughafen Schönefeld
- Franziska Hammermeister, Abteilung Projekte und EDV am Flughafen Tegel
- Sven Munsonius, Betriebsrat Flughafen Tegel

Auf welcher Grundlage arbeitet der Aufsichtsrat?

Die Zusammensetzung, Art der Beschlussfassung sowie Rechte und Pflichten des Aufsichtsrates sind gesetzlich geregelt, vorrangig im Aktiengesetz. Beschlüsse werden demnach mit einer einfachen Mehrheit gefasst. Nach dem Aktiengesetz kann der Aufsichtsrat Ausschüsse bilden. Derer gibt es im Aufsichtsrat der Flughafengesellschaft drei: den Präsidialausschuss, den Finanz- und Prüfungsausschuss und den Projektausschuss.

Erhalten die Aufsichtsräte der Flughafengesellschaft Geld?

Für ihre Tätigkeit als Aufsichtsräte erhalten die Mitglieder Sitzungsgeld, welches als Kostenersatz zu verstehen ist. Im Jahr 2011 hat etwa Klaus Wowereit als Aufsichtsratsvorsitzender für die Teilnahme an Sitzungen zwischen dem 1.1. und dem 31.12.2011 eine Summe von 2.048 Euro erhalten. Darüber hinaus ist die Tätigkeit unentgeltlich. Das gilt allerdings nicht generell - die Satzung einer Gesellschaft kann eine Vergütung für die Mitglieder des Aufsichtsrates festlegen.

Bettina Rehmann

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