In Deutschland gibt es unterschiedliche Verfahren, um Flüchtlingen Schutz zu bieten und Asyl zu gewähren.
1. Das Asylrecht ist im Grundgesetz geregelt. Artikel 16a besagt: "Politisch Verfolgte genießen Asylrecht."
2. Weiterführend gibt es das Aufenthaltsgesetz, nachdem "ein Ausländer nicht in einen Staat abgeschoben werden (darf), in dem sein Leben oder seine Freiheit wegen seiner Rasse, Religion, Staatsangehörigkeit, seiner Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen seiner politischen Überzeugung bedroht ist."
3. Im Aufenthaltsgesetz ist ebenfalls das Abschiebungsverbot aufgeführt. Dort heißt es: "Ein Ausländer darf nicht in einen Staat abgeschoben werden, in dem für diesen Ausländer die konkrete Gefahr besteht, der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Bestrafung unterworfen zu werden.“
Asylanträge werden vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) entschieden.