
Streit um den Oranienplatz - CDU-Politiker stellt Strafanzeige gegen Herrmann
Im Streit um das Flüchtlingscamp am Kreuzberger Oranienplatz hat sich nun auch der Berliner CDU-Abgeordnete Kurt Wansner zu Wort gemeldet. Wansner, der Anfang der 1990er Jahre der Kreuzberger Bezirksverordnetenversammlung angehörte und seit 1995 im Abgeordnetenhaus sitzt, hat Strafanzeige gegen Bezirksbürgermeisterin Monika Herrmann (Grüne) gestellt - wegen Untreue.
Nachdem der Berliner Senat den Streit um das Protestlager am Kreuzberger Oranienplatz vorerst entschärft hat, gibt es an anderer Stelle neuen Ärger. Wie der Berliner CDU-Politiker Kurt Wansner dem rbb am Montag bestätigte, hat er gegen die Bezirksbürgermeisterin von Friedrichshain-Kreuzberg, Monika Herrmann (Grüne), Strafanzeige wegen Untreue und Förderung von Straftaten gestellt. Hintergrund ist die seit mehr als einem Jahr von Flüchtlingen besetzte Gerhart-Hauptmann-Schule in Kreuzberg, in der auch zahlreiche Protestler vom Oranienplatz Zuflucht finden.
Im rbb warf Wansner der Grünen-Politikerin "Untreue" vor, weil der Bezirk die leerstehende Schule kostenlos unbekannten Personen überlasse. Zudem würden aus dem Haus heraus "nachweisbar Straftaten begangen". So gebe es beim Rauschgifthandel einen "flotten Austausch zwischen den Händlern am Görlitzer Park und diesem Haus", sagte Wansner. Nicht zuletzt sehe er eine wachsende Gefahr für Anwohner, denn von der besetzten Schule ginge zunehmend Brandgefahr aus, da der Feuerwehr im Falle eines Feuers der Zugang erschwert werde.

Herrmann reagiert gelassen auf die Vorwürfe
Bezirksamtsprecher Sascha Langenbach zufolge reagierte die Grünen-Politikerin jedoch gelassen auf die angekündigte Anzeige. "Normalerweise haben wir in Friedrichhain-Kreuzberg die Tradition, einen Dialog zu führen. Auch Herr Wansner ist zu einem Gespräch eingeladen", betonte Langenbach. Anzeigen seien nicht das richtige Mittel, um politische Auseinandersetzungen zu führen, fügte er hinzu.
Unterdessen ist noch ein weiteres Gerichtsverfahren zum Oranienplatz anhängig. Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg muss bis nächste Woche Montag (20. Januar) erneut ein Einschreiten gegen das Flüchtlingscamp prüfen. Dies hatte das Verwaltungsgericht in Berlin am 20. Dezember in einem Eilverfahren entschieden.

Auch ein Anwohner hat geklagt
Geklagt hatte ein Anwohner von Friedrichshain-Kreuzberg, der sich vom Zeltlager gestört fühlte. Der Mann hatte sich deswegen an das Bezirksamt gewandt. Die Behörde hatte jedoch eine Räumung des Platzes als unverhältnismäßig abgelehnt. Das Gericht urteilte, der Mann habe
einen Anspruch darauf, dass die mit dem Flüchtlingscamp einhergehenden Beeinträchtigungen jedoch ernsthaft durch das Bezirksamt geprüft werden und gegebenenfalls ordnungsbehördlich gegen das Flüchtlingscamp eingeschritten wird.
Sprecher Langenbach erklärte, die Prüfung laufe derzeit. "Wir wissen, dass wir die Anwohner nicht überstrapazieren können", sagte er weiter. Übermäßigen Lärm und Müll könne auch das Bezirksamt nicht dulden. Bis Montag nächste Woche wolle sich die Behörde dazu äußern,
kündigte der Sprecher an.

