Innensenator Henkel verweist darauf, dass es Aufgabe des Bezirks wäre, den Platz zu räumen - schließlich habe Bezirksbürgermeisterin Hermann Ende November die Duldung zurückgezogen, dass die Flüchtlinge auf dem Platz auch schlafen dürfen. Er setzte Herrmann deshalb eine Frist bis zum 16. Dezember 2013, die Zelte abzubauen. Diese Frist ließ Herrmann verstreichen. Deshalb schob Henkel ein Verfahren an, um den Platz selbst räumen zu lassen. Rechtliche Grundlage ist der Paragraf 13a des Allgemeinen Zuständigkeitsgesetzes (AZG). Danach kann der Senator eine Sache an sich ziehen, wenn durch das Handeln oder Unterlassen eines Bezirks dringende Gesamtinteressen Berlins beeinträchtigt sind. Der rechtliche Hebel war dabei, dass die Flüchtlinge mit der Besetzung des Oranienplatzes gegen das Grünflächengesetz verstoßen würden.
Henkel braucht für die Räumung allerdings einen Beschluss des Senats, den er bei der Senatssitzung am 7. Januar erreichen wollte. Dann hätte der Bezirk zehn Tage Zeit gehabt, der Räumungsanordnung nachzukommen. Nach Ablauf der Frist am 18. Januar häte Henkel den Platz räumen lassen können. Die SPD durchkreuzte nun Henkels Pläne: Der für das Grünflächengesetz zuständige Stadtenwicklungs-Senator Michael Müller (SPD) verweigerte die Zeichnung der Vorlage, und der Regierende Bürgermeister Klaus Wowereit beauftragte Integrationssenatorin Dilek Kolat, in Gesprächen eine einvernehmliche Lösung zu suchen. Das sorgte jetzt für erhebliche Verstimmungen bei der CDU.