Bundespräsident Joachim Gauck gibt am 19.02.2014 in Berlin ein Statement ab (Quelle: dpa)

NPD klagt gegen Bundespräsidenten - Richter zeigen Verständnis für Gaucks "Spinner"-Bemerkung

"Wir brauchen Bürger, die auf die Straße gehen und den Spinnern ihre Grenzen aufweisen." Dieser Satz von Bundespräsident Joachim Gauck, gesagt anlässlich von Protesten gegen ein Asylbewerberheim in Hellersdorf, beschäftigt jetzt das Bundesverfassungsgericht. Die NPD bezieht die Äußerung auf sich und sieht sich diffamiert. Das Bundespräsdialamt sieht dagegen keine Linie überschritten - Polemik sei erlaubt.

Vor dem Bundesverfassungsgericht ist am Dienstag eine Klage der rechtsextremen NPD gegen Bundespräsident Gauck erörtert worden. Dieser hatte Rechtsextreme kritisiert, die in Berlin Stimmung gegen ein Asylbewerberheim gemacht hatten. Vor Gericht geht es nun um die Frage, inwieweit sich Gauck bei politischen Äußerungen zurückhalten und das sogenannte Neutralitätsgebot beachten muss. Nach Ansicht der NPD hat Gauck die Grenzen der parteipolitischen Neutralität überschritten und sich unzulässigerweise in den Wahlkampf eingemischt.

Die Richter zeigten mehrheitlich Verständnis für die Äußerung des Bundespräsidenten zu Rechtsextremisten. Die NPD fordere immerhin dezidiert die Abschaffung des Asylgrundrechts, sagte etwa Verfassungsrichter Peter Müller. Es ist das erste Mal, dass ein Bundespräsident wegen seiner Wortwahl verklagt worden ist. Mit einem Urteil ist in einigen Monaten zu rechnen.

Gauck hatte im August 2013 - also kurz vor der Bundestagwahl - mit Berliner Schülern über die ausländerfeindlichen Proteste gegen ein Asylbewerberheim in Hellersdorf gesprochen. Wörtlich sagte er dabei: "Wir brauchen Bürger, die auf die Straße gehen und den Spinnern ihre Grenzen aufweisen."

Die rechtsextreme NPD bezog die Äußerung auf sich und verklagte den Bundespräsidenten. Der Rechtsanwalt der NPD, Peter Richter, sagte am Dienstag vor Gericht, die Äußerungen des Bundespräsidenten seien Schmähkritik. Gauck habe mit seiner Wortwahl in diffamierender Weise zulasten der rechtsextremen Partei im damaligen Bundestagswahlkampf gehandelt und damit seine Kompetenzen und Befugnisse überschritten.

Gauck widerspricht: Der Satz sei nicht auf die NPD als Partei bezogen. Als die NPD unmittelbar nach der Äußerung bei Gauck nachfragte, ob er damit Mitglieder und Aktivisten ihrer Partei meine, ließ der Bundespräsident mitteilen, "bei verständiger Würdigung der Medienberichte" beantworte "sich Ihre Frage von selbst".

Grundgesetz gibt nahezu keine Grenzen vor

Die Verfassungshüter sollen nun klären, welche Äußerungsbefugnisse Bundespräsidenten im Vergleich zur Bundesregierung haben. Traditionell halten sich Bundespräsidenten mit politischen Äußerungen zurück.

Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle erläuterte, das Grundgesetz enthalte nahezu keine direkten Aussagen darüber, wie das deutsche Staatsoberhaupt seine Aufgaben erfüllen soll. Der Bundespräsident wirke deshalb nicht nur durch die Autorität seines Amtes, sondern vor allem kraft seiner Persönlichkeit in Reden und Auftritten, in denen er seine Meinung kundtue und das Grundgesetz verteidige.

Auch das Bundespräsidialamt betonte, dass es "keine Vorschrift im Grundgesetz gibt, die dem Bundespräsidenten politische Stellungnahmen verbietet".

In der Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht machten Gaucks Rechtsvertreter am Dienstag klar: Der Bundespräsident will seine Redefreiheit nicht einschränken lassen. Er müsse die Grundwerte mit deutliche Worten schützen, wenn sie von einer Partei angegriffen werden. "Er darf und muss sagen, was ihm wichtig ist", sagte Joachim Wieland, der Gauck in Karlsruhe vertritt. Dabei sei auch eine gewisse Polemik erlaubt. Gauck lege Wert darauf, wichtige Anliegen auch in einer Sprache zu äußern, "die die Bürger verstehen", so Wieland.

Polizisten sichern am 20.08.2013 in Berlin-Hellersdorf eine Demonstration der rechtsextremen NPD gegen das Flüchtlingsheim (Quelle: dpa)
NPD-Demonstrant in Hellersdorf

Heftige Proteste gegen Asylbewerberheim

Gegen die Einrichtung eines Asylbewerberheims in Berlin-Hellersdorf hatte es im vergangenen Sommer heftige Proteste gegeben. Mehrfach zogen Rechtsextremisten vor dem Gebäude eines früheren Gymnasiums auf, um gegen die dortige Unterbringung von Flüchtlingen zu demonstrieren.

Immer wieder stellten sich den rechten Demonstranten aber auch linke Gegendemonstranten entgegen und bekundeten ihre Solidarität mit den Flüchtlingen. Mitte August 2013 zogen die ersten Aylbewerber in die Notunterkunft ein - unter Polizeischutz.

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