Eine Flüchtlingsfamilie läuft an Wohncontainern vorbei (Quelle: dpa)

Umstrittene Praxis im Landkreis Oberhavel - Gutscheine für Flüchtlinge sind rechtens

Im Landkreis Oberhavel bekommen Flüchtlinge staatliche Leistungen teilweise in Gutscheinen ausgezahlt. Damit hatten sich mehrere Asylbewerber nicht einverstanden erklärt und geklagt. Das Sozialgericht Neuruppin stellte sich nun auf die Seite des Landkreises.

Die umstrittene Gutschein-Praxis des Kreises Oberhavel ist rechtmäßig. Das hat das Sozialgericht Neuruppin entschieden.

Ein Teil der Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz wird dort in Gutscheinen statt in Bargeld ausgezahlt. Dagegen hatten mehrere Flüchtlinge aus Henningsdorf geklagt.

Flüchtlingsrat sieht keine hinreichende Begründung

Das Gericht wies alle Klagen zurück. Die Klage einer afghanische Familie wurde als unzulässig gewertet, da die Familie aktuell keine Leistungen mehr erhalte. Auch die Klagen von zwei weiteren Flüchtlingen aus Kenia und Togo waren nicht erfolgreich. Die Richterin erklärte die Praxis des Landkreises, Gutscheine statt Bargeld auszugeben, nach der geltenden Rechtslage für berechtigt.

Der Flüchtlingsrat kritisiert eine mangelnde inhaltliche Begründung, die Kläger würden in Revision gehen.

Katrin Dölz vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Quelle: Dieter Freiberg)

Interview zur Asylvergabe in Deutschland - Wer darf bleiben, wer nicht?

Erst waren es die Hungerstreikenden vor dem Brandenburger Tor, dann harrten am Kreuzberger Oranienplatz verzweifelte Lampedusa-Flüchtlinge aus - bis heute machen sie dort auf ihre verzweifelte Lage aufmerksam. Katrin Dölz ist Asyl-Entscheiderin beim Bundesamt für Migration für Flüchtlinge: Sie bestimmt, wer einen Aufenthaltstitel bekommt. Im rbb-Gespräch erzählt Katrin Dölz, wie sie prüft, wer ihr die Wahrheit sagt.