Bundespräsident Joachim Gauck im Oberstufenzentrum Handel in Berlin (Bild dpa)

Streit um Flüchtlingsheim in Hellersdorf - Verfassungsgericht weist NPD-Eilantrag gegen Gauck ab

Die NPD ist mit einem Eilantrag gegen Bundespräsident Gauck vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert. Es sei nicht damit zu rechnen, dass Gauck zulasten der NPD in den Bundestagswahlkampf eingreife, begründete das Gericht seine Entscheidung.

Das Bundesverfassungsgericht hat den Eilantrag der NPD gegen Bundespräsident Joachim Gauck abgewiesen. Es sei nicht damit zu rechnen, dass der Bundespräsident zulasten der NPD in den Bundestagswahlkampf eingreife, hieß es in der am Dienstag veröffentlichten Entscheidung.

Die rechtsextreme Partei hatte Gauck wegen seiner Äußerungen zu ausländerfeindlichen Protesten gegen ein Asylbewerberheim in Berlin-Hellersdorf verklagt.

"Den Spinnern ihre Grenzen aufweisen"

Gauck hatte Ende August vor rund 400 Schülern eines Oberstufenzentrums in Berlin-Kreuzberg mit Blick auf die Proteste und die Gegendemonstrationen gesagt: "Wir brauchen Bürger, die auf die Straße gehen und den Spinnern ihre Grenzen aufweisen. Dazu sind Sie alle aufgefordert."

So lange die NPD nicht verboten sei, müsse man deren Ansichten allerdings ertragen, meinte Gauck weiter. "Ich bin stolz, Präsident eines Landes zu sein, in dem die Bürger ihre Demokratie verteidigen."

In Hellersdorf kommt es seit Wochen zu NPD-Protesten gegen die Bewohner eines Flüchtlingsheims sowie zu zahlenmäßig deutlich stärkeren Gegendemonstrationen. Über die Klage der NPD will das Verfassungsgericht später entscheiden.

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