Bundespräsident Joachim Gauck (Quelle: imago)

Streit um Flüchtlingsheim in Hellersdorf - NPD verklagt Bundespräsident wegen "Spinner"-Bemerkung

"Wir brauchen Bürger, die auf die Straße gehen und den Spinnern ihre Grenzen aufweisen." Dieser Satz von Bundespräsident Joachim Gauck, geäußert im Zusammenhang mit Protesten gegen ein Flüchtlingsheim in Hellersdorf, beschäftigt nun die Justiz. Die NPD fühlt sich angesprochen und hat Unterlassungsklage eingereicht.

Bundespräsident Joachim Gauck muss sich beim Bundesverfassungsgericht gegen eine Klage der NPD zur Wehr setzen. Dabei geht es um seine Äußerungen zu ausländerfeindlichen Protesten gegen ein Asylbewerberheim in Berlin-Hellersdorf und entsprechenden Gegendemonstrationen. Das hat das Gericht in Karlsruhe am Sonntag bestätigt.

Nach einem Auftritt vor Oberstufenschülern Ende August war Gauck in den Medien unter anderem mit den Worten zitiert worden: "Wir brauchen Bürger, die auf die Straße gehen und den Spinnern ihre Grenzen aufweisen."

Gauck: "Frage beantwortet sich von selbst"

Die rechtsextreme NPD verlangte nach einem Bericht des "Spiegel" von Gauck Auskunft, ob er sich mit der "Bezeichnung 'Spinner' auf Mitglieder bzw. Aktivisten der NPD bezogen" habe. Gauck ließ erklären, "bei verständiger Würdigung der Medienberichte" beantworte "sich Ihre Frage von selbst".

Daraufhin reichte die NPD Organklage gegen den Bundespräsidenten ein, verbunden mit einem Eilantrag, ihm solche Äußerungen bis auf weiteres zu untersagen. Über den Eilantrag will das Gericht noch vor der Bundestagswahl entscheiden.

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