Syrische Flüchtlinge in Deutschland (Bild: dpa)

Reaktion auf Offenen Brief - Senat will Familiennachzug syrischer Flüchtlinge nicht erleichtern

Flüchtlingsinitiativen haben Innensenator Frank Henkel am Montag einen Offenen Brief übergeben. Sie kritisieren, dass die Hürden für hier lebende Syrer zu hoch seien, Verwandte aus dem Bürgerkriegsland nachzuholen. Die Antwort der Innenverwaltung jedoch ist deutlich: Berlin könne die Anforderungen nicht senken.

Berlin wird nicht völlig auf den Nachweis eines gesicherten Lebensunterhaltes für Angehörige syrischer Flüchtlinge verzichten, wenn diese nachkommen möchten. Das machte die Berliner Innenverwaltung am Montag als Reaktion auf einen Offenen Brief von Flüchtlingsinitiativen deutlich. Die Behörde habe "grundsätzlich Verständnis für die Sorgen der in Deutschland und Berlin lebenden Angehörigen syrischer Bürgerkriegsflüchtlinge", hieß es in einer Stellungnahme. Deshalb habe sich Berlin bereiterklärt, mehr als die 250 Bürgerkriegsflüchtlinge aus Syrien aufzunehmen, zu denen das Land im Rahmen der humanitären Sonderaktion der Bundesregierung verpflichtet sei.

Die Verwaltung von Innensenator Frank Henkel (CDU) wies zudem darauf hin, dass Berlin im Unterschied zu anderen Bundesländern auf den Nachweis einer Krankenversicherung verzichte, was den Nachzug von Angehörigen erheblich erleichtere. So hätten schon 79 Syrer eine Vorabzustimmung für die Reise nach Berlin zu Verwandten erhalten. Doch auch Berlin sei an die Regelungen des Aufenthaltsgesetzes gebunden, die den Nachweis des Lebensunterhaltes forderten. Die Mehrheit der Anträge von insgesamt rund 200 Syrern, Familienmitglieder nachzuholen, wurde laut Innenverwaltung abgelehnt.

Offener Brief kritisiert zu hohe Hürden

Der Berliner Flüchtlingsrat und der Flüchtlingsverein KommMit kritisieren in dem Offenen Brief dagegen, dass die Hürden zu hoch seien, damit hier lebende Syrer Verwandte aus dem Bürgerkriegsland aufnehmen könnten. 

Zwar habe die Berliner Innenverwaltung Ende September entschieden, syrische Kriegsflüchtlinge aus Erstzufluchtsländern wie dem Libanon, der Türkei und Jordanien aufzunehmen, wenn sie in Berlin Verwandte haben. In der Praxis erweise sich die Regelung aber als eine Maßnahme allein für Wohlhabende. Laut einem Informationsschreiben der Ausländerbehörde müssten die hier beheimateten Familien erklären, sämtliche Kosten zu übernehmen. Gefordert werde für die Aufnahme einer Person ein Nettoeinkommen von 2.140 Euro für Ledige, 2.970 Euro für Verheiratete und 3.348 Euro für Verheiratete mit einem Kind.

Betroffene Familien scheiterten an der Höhe des Einkommens

Mehrere syrische Familien aus Berlin beklagen in dem Offenen Brief die aus ihrer Sicht zu hohen Hürden für den Familiennachzug von Bürgerkriegsflüchtlingen. Die Familien wollten Flüchtlinge aufnehmen, seien aber an der Einkommenshürde gescheitert, heißt es in einer Erklärung. Die Familien lebten schon lange in Berlin, hätten teilweise ein Daueraufenthaltsrecht oder die deutsche Staatsangehörigkeit. Ihren Angehörigen aus Syrien bleibe angesichts der Regelungen nur der lebensgefährliche Fluchtweg etwa über das Mittelmeer.

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