
BUND setzt sich im Eilverfahren durch - Gericht stoppt Bau des Wasserbeckens auf Tempelhofer Feld
Im Streit um die künftige Gestaltung des Tempelhofer Feldes haben Naturschützer einen ersten Teilerfolg erzielt. Per Eilverfahren hat ein Berliner Gericht das geplante Wasserbecken vorerst verhindert. Der Grund: Für die Schaffung eines Gewässers ist eine andere Baugenehmigung erforderlich. Ob die Bauverwaltung an ihren Plänen für das Becken festhält, ist noch unklar.
Das geplante Wasserbecken auf Tempelhofer Feld darf vorerst nicht gebaut werden. Damit hat sich der Bund für Umwelt- und Naturschutz (BUND) in einem Eilverfahren beim Verwaltungsgericht durchgesetzt. Ein endgültiges Urteil steht noch aus. Der Senat könnte gegen den gerichtlichen Baustopp für das geplante Wasserbecken Widerspruch einlegen.
Eine Sprecherin der Berliner Bauverwaltung sagte jedoch, man treffe nun Vorbereitungen, um die bemängelten Prüfungen nachzuholen und gegebenenfalls ein neues Genehmigungsverfahren einzuleiten. Dies könnte rund zwei Jahre dauern. Erst einmal warte man aber den Volksentscheid zum Tempelhofer Feld am 25. Mai ab.

Das Becken ist ein Gewässer
Die Richter stoppten das Vorhaben zunächst, weil es erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Baugenehmigung gebe, so Gerichtssprecher Stephan Groscurth. Der Bau des Beckens kommt nach Ansicht der Richter der Herstellung eines Gewässers gleich. Es handele sich nicht um ein vom natürlichen Wasserkreislauf abgekoppeltes, bloßes technisches Bauwerk - wie etwa ein großer Springbrunnen oder ein Pool. Das Becken sei vielmehr ein Gewässer mit entsprechenden Funktionen wie Verdunstung, Versickerung, Auffangen von Regenwasser sowie Lebensraum für Flora und Fauna.
Wenn jedoch ein Gewässer geschaffen werden soll, müsse es nach dem Wasserhaushaltsgesetz eine Plangenehmigung oder ein Planfeststellungsverfahren geben - inklusive einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Das jedoch ist bisher nicht geschehen, so die 19. Kammer des Verwaltungsgerichts.
BUND stellt Parkplanung grundsätzlich in Frage
Tilmann Heuser, Landesgeschäftsführer des BUND Berlin, erklärte nach dem Urteil: "Mit dem heutigen Beschluss bestätigt das Gericht unsere grundlegende Kritik an der Parkplanung für das Tempelhofer Feld". Die für Umwelt und Naturschutz zuständige Oberste Landesbehörde habe mit ihrer Baugenehmigung die Vorgaben aus dem Umwelt-, Planungs- und Naturschutzrecht missachtet, um den umstrittenen landschaftsarchitektonischen Entwurf durchzusetzen.
Der BUND Berlin hatte im November des vergangenen Jahres Klage gegen das Wasserbecken eingereicht. Sie argumentierten, dass die im Umwelt- und Planungsrecht vorgesehene Öffentlichkeitsbeteiligung und Prüfung von Alternativen missachtet worden sei. Insbesondere die Aufschüttung einer Landform zwischen den beiden Landebahnen und der Bau eines Rundwegs auf dem Gelände würden zu gravierenden Eingriffen in wertvolle und gesetzlich geschützte Biotope führen, so der BUND.
Alternativer Gesetzentwurf zum Volksentscheid gefordert
Der BUND erwartet vom Berliner Senat, dass die Baugenehmigung für Wasserbecken, Landform und Rundweg nun komplett zurückgezogen werden. Zugleich wünschen sich die Umweltschützer ein offenes und transparentes Verfahren für die Weiterentwicklung der Freifläche.
Der BUND Berlin fordert, dass beim Volksentscheid zum Tempelhofer Feld am 25. Mai in einem alternativen Gesetzentwurf des Berliner Abgeordnetenhauses nicht nur ein Teil der Freifläche geschützt, sondern auch für die geplanten Baufelder ein ergebnisoffenes Beteiligungsverfahren festgesetzt wird. Besonders die Bebauung auf der Neuköllner Seite und entlang der Autobahn gehöre hinterfragt, so der BUND.

Opposition zur Gespräch über Tempelhof eingeladen
Unterdessen hat die rot-schwarze Regierungskoalition die Opposition für kommenden Dienstag zur Diskussion über das Volksbegehren eingeladen. Wie aus Fraktionskreisen verlautete, sollen zunächst die Fachsprecher der Parteien zusammenkommen.
Wenn das Abgeordnetenhaus am 25. Mai eine Alternative zur Abstimmung vorlegen will, muss diese bis zum 20. März beschlossen sein. Rot-Schwarz will eine Freifläche von 230 Hektar auf dem ehemaligen Flughafengelände per Gesetz schützen. Die Ränder sollen bebaut werden, wie genau, ist allerdings nicht festgelegt. Das hatte die Oppsition kritisiert.



