Nach der BVV-Wahl - So geht es jetzt weiter in den Bezirken

Mo 19.09.16 | 21:23 Uhr
Wahlunterlagen zur Briefwahl anlässlich der bevorstehenden Berliner Abgeordnetenhauswahlen am 18. September (Quelle: imago/Seeliger)
Bild: imago stock&people

In den zwölf Berliner Bezirken müssen die Verordnetenversammlungen nun die Regierung wählen, also das Bezirksamt. Diese Bezirksspitze besteht aus einem Bürgermeister und vier Stadträten. Die Verteilung geht nicht nach dem Prinzip "Die Versammlungsmehrheit stellt die Regierung", sondern eher nach einer Art Machtaufteilung nach Proporz.

Die Bezirksverordnetenversammlung, kurz BVV, ist mitverantwortlich für die Selbstverwaltung der zwölf Berliner Bezirke und wird gleichzeitig mit dem Abgeordnetenhaus alle fünf Jahre neu gewählt. Zum ersten Mal trifft sich die BVV frühestens, wenn sich das Abgeordnetenhaus erstmals zusammensetzt, spätestens aber sechs Wochen nach der Wahl – also bis zum 30. Oktober. Den Vorsitz hat dann der älteste Bezirksverordnete.

Die BVV wählt das Bezirksamt. Es besteht aus dem Bezirksbürgermeister und aus vier Bezirksstadträten. Den Bürgermeister darf die stärkste Fraktion vorschlagen; nicht immer stellt am Ende jedoch tatsächlich die stärkste Partei den Bezirksbürgermeister. Bei der Wahl können die Parteien sogenannte Zählgemeinschaften bilden und einen gemeinsamen Vorschlag abgeben.

Auf diese Weise verhinderten in Marzahn-Hellersdorf 2011 SPD, CDU und Grüne eine weitere Amtszeit von Bürgermeisterin Dagmar Pohle, obwohl die Linke damals stärkste Kraft des Bezirks geblieben war. Auch in Charlottenburg-Wilmersdorf stellte mit Reinhard Naumann zuletzt ein Sozialdemokrat den Bürgermeister, obwohl die CDU etwas besser als die SPD abgeschnitten hatte.

Nominierte Stadträte werden bislang von allen Fraktionen gewählt - das könnte sich ändern

Die Fraktionen dürfen entsprechend ihrer Stärke für einen oder mehrere der vier Stadträte Vorschläge machen. Als Faustregel gilt dabei, dass Parteien, die 15 Prozent der Stimmen erhalten, automatisch einen Stadtrat stellen.

Die nominierten Stadträte werden normalerweise von allen Fraktionen der BVV gemeinsam gewählt. Ob das bisher übliche Vorgehen auch nach dieser Wahl nun so fortgesetzt wird, ist derzeit noch offen. Schon vor der Wahl hatten viele Politiker aus verschiedenen Bezirken angekündigt, keinen Kandidaten der AfD zum Stadtrat zu wählen.

Immer wieder gab es in der Vergangenheit die Forderung, die Bezirksämter nicht nach Fraktionsstärke, sondern durch politische Mehrheiten zu besetzen. Dazu müsste jedoch die Berliner Landesverfassung geändert werden. Bislang werden - eingeführt 1992 mit der Intention, Bürgermeister der PDS zu verhindern -  nur die Bezirksbürgermeister durch Zählgemeinschaften gewählt.

Die AfD selbst gibt sich nach ihrem Wahlerfolg kooperativ. "Wir strecken die Hand zur Zusammenarbeit aus", sagte Spitzenkandidat Georg Pazderski am Montag in Berlin. Einen Anspruch auf einen Bezirksstadtrat hat die Partei rechnerisch gesehen in Marzahn-Hellersdorf, Lichtenberg, Treptow-Köpenick und Pankow, außerdem in den West-Bezirken Spandau, Neukölln und Reinickendorf.

Die Amtszeit des Bezirksamts beginnt, wenn drei der fünf Posten vergeben sind

Zuständig sind die verbeamteten Stadträte, die als Verwaltungschefs unterhalb der Bezirksbürgermeister angesiedelt sind, dann für Baugenehmigungen, Ordnungsämter, Schulgebäude, Jugendtreffs und Parks - aber auch für die Verteilung von Geld an politische Vereine und Initiativen.

Die Amtszeit des neuen Bezirksamts beginnt, sobald der Bürgermeister und mindestens zwei Stadträte gewählt sind.

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