Hintergrund - Bodenreform in der Sowjetischen Besatzungszone
Am 02. September 1945 verkündete der KP-Vorsitzende Wilhelm Pieck im Brandenburgischen Kyritz die Bodenreform (Motto: "Junkerland in Bauernhand", "Freie Bauern auf freier Scholle"). Großgrundbesitzer mit mehr als 100 Hektar Land wurden enteignet und aus ihren Wohnorten vertrieben - betroffen waren vor allem die Junker, also die Gutsbesitzer östlich der Elbe
Die Folge war die Auflösung dieser gesellschaftlichen Gruppe, die ausnahmslos als Kriegsverbrecher und Nazibonzen diffamiert wurden. Durch die Neuverteilung sollte landarmen oder landlosen Bauern, Kleinpächtern und Flüchtlingen aus den Ostgebieten ein eigenes Auskommen gegeben, sowie die Versorgung der Bevölkerung mit Nahrungsmitteln verbessert werden. Im Zuge der späteren Kollektivierung wurde der enteignete Besitz ab 1952 zu landwirtschaftlichen Produktionsgemeinschaften (LPG) zusammengefasst.
In den westlichen Besatzungszonen gab es ebenfalls Pläne für Bodenreformen. Auch hier spielte die dramatische Versorgungssituation besonders der Vertriebenen eine Rolle. Die Ideen wurden aber nach Gründung der BRD ad acta gelegt.
In den 2+4-Verträgen von 1990 (Staatsvertrag zwischen beiden deutschen Staaten und den Besatzungsmächten) wurde die Beibehaltung der Bodenreform der DDR festgeschrieben. Bundeskanzler Helmut Kohl bezeichnete dies als Bedingung der Sowjetunion für die Wiedervereinigung Deutschlands.
1998 bezeichnete Gorbatschow dies jedoch als "absurd". Eine mögliche Rückgabe der Immobilien sei im Gegenteil "niemals auf höchster Führungsebene angesprochen" worden.
Die Frage der Eigentumsverhältnisse hätten beide deutsche Staaten in eigener Verantwortung entschieden. Dies berichtete die ARD-Sendung Report Mainz.

