Hintergrund - Preußische Reformen (1807-1814)
Die auf den Ideen der Aufklärung basierenden Preußischen Reformen (auch Stein-Hardenberg`sche Reformen genannt) waren eine Reaktion auf die Niederlage Preußens gegen Napoleon in der Schlacht bei Jena und Auerstedt 1806.
Trotz der hohen Reparaturleistungen an Frankreich und der großen Gebietsverluste, wollte Preußen eine Großmacht bleiben – doch dazu musste der Staat umfassend modernisiert werden. Es galt, die inzwischen wenig effektiven Strukturen des absolutistischen Staates aufzubrechen. Stattdessen sollte ein Staat mit Mitwirkungsmöglichkeiten der Bürger auf der Grundlage von persönlicher Freiheit und Gleichheit vor dem Gesetz entstehen. Heinrich Friedrich Karl vom und zum Stein leitete die Reformen mit seiner Nassauer Denkschrift ein, ab 1810 führte Karl August Fürst von Hardenberg sie als Staatskanzler fort.
Ein erster Schritt war das 1807 verabschiedete Oktoberedikt. Es bewirkte die Aufhebung der Ständeordnung und die Befreiung der Bauern von Erbuntertänigkeit und Leibeigenschaft. Außerdem zog es unter anderem die Freiheit des Güterverkehrs und der Eheschließung nach sich. 1808 folgte die Städteordnung, mit der das heute noch gültige Prinzip der kommunalen Selbstverwaltung eingeführt wurde; ebenfalls 1808 das sogenannte Organisationsedikt, mit dem die nicht verantwortliche Kabinettsregierung abgeschafft und durch Fachministerien für Inneres, Äußeres, Finanzen, Krieg und Justiz ersetzt wurde.
1810 wurde der Zunftzwang aufgehoben, sodass Adlige und Bauern bürgerliche Berufe ergreifen konnten. Dies stellte eine Vorstufe zur Gewerbefreiheit dar und liberalisierte die Wirtschaft für die anstehende Industrialisierung Preußens. Ein weiterer Punkt war die Steuerreform, die die Gleichbehandlung aller Staatsbürger bringen sollte. Zwischen 1811 und 1814 wurde im Zuge der Heeresreform ein Volksheer mit allgemeiner Wehrpflicht eingeführt, das Strafsystem in der Armee verrechtlicht und Bürgerlichen nach dem Bildungs- und Leistungsprinzip der Zugang zur Offizierslaufbahn ermöglicht.
Vor allem der Adel (insbesondere das konservative ostelbische Junkertum) rief zum Widerstand gegen die Reformen auf, da er seine Privilegien und Machtstellung im Staat bedroht sah und ökonomisch stark geschwächt wurde.
Nach dem Ende der Befreiungskriege und dem Wiener Kongress 1815 kam der Reformprozess zum Stillstand - die angestrebte verfassungsrechtliche Überführung Preußens in eine Konstitutionelle Monarchie blieb aus.
Alles in allem waren die Reformen eine Synthese aus Altem und Fortschrittlichem. An die Stelle der alten ständischen Gliederung von Geistlichkeit, Adel und Bürgertum traten nun Adel, Bürgertum und Bauern.

