Sie sind hier:
rbbonline | Archiv


Sie haben kein Flash oder / und kein Javascript aktiviert.
Rufen Sie das Video bitte hier auf.
Sie sollen den gleichen Wirkstoff enthalten und deshalb einfach nur Geld sparen – Generika, auch Nachahmermedikamente genannt. Doch nun mehren sich Berichte von Patienten, bei denen die Umstellung auf Generika erhebliche Probleme bereitet.
Um die Arzneimittelkosten der Krankenkassen langfristig zu senken, gibt es seit fast drei Jahren sogenannte Rabattverträge. Sie verpflichten Apotheken gesetzlich dazu, ein verordnetes Arzneimittel durch ein wirkstoffgleiches Präparat auszutauschen, wenn die Krankenkasse mit dem Hersteller einen Rabattvertrag abgeschlossen hat. Meist enthalten die als Alternative angebotenen Arzneien zwar den gleichen Wirkstoff, aber in anderen Zusammensetzungen oder mit anderen Zusatz- beziehungsweise pharmazeutischen Hilfsstoffen. Für chronisch Kranke und andere Patienten heißt das: Sie erhalten in der Apotheke gegebenenfalls nicht mehr das seit Jahren wirksame und gewohnte Medikament, sondern ein Generikum eines anderen Herstellers.
Nicht immer verläuft diese Umstellung auf ein Nachahmerpräparat ohne Probleme, sondern führt zu Unverträglichkeiten oder neuen Nebenwirkungen. Beispiel Epilepsie: Hier kann ein Generikum im schlimmsten Fall sogar neue Krampfanfälle provozieren, selbst wenn der Patient jahrelang anfallsfrei war. Nicht selten hat das auch soziale Folgen: Entzug des Führerscheins, Verlust des Arbeitsplatzes, Einschränkung sozialer Kontakte, Partnerprobleme.
Der Grund für die Probleme der Umstellung ist die sogenannte Bioverfügbarkeit. Dieser komplizierte Begriff beschreibt, in welchem Ausmaß und mit welcher Geschwindigkeit eine bestimmte Substanz am Wirkort verfügbar ist. Im Falle des Epilepsiemedikamentes muss das Nachahmerpräparat also möglichst gleich schnell und über die gleiche Zeit in einer ähnlichen Konzentration im Blut nachweisbar sein wie das Original. Sinkt die Bioverfügbarkeit wie bei dem Generikum ab, lässt die Wirkung hingegen nach und es treten schnell wieder Anfälle auf. Bei Originalpräparaten darf die Bioverfügbarkeit nur zwischen 95 und 105 Prozent schwanken. Bei den billigeren Generika sind jedoch Schwankungen zwischen 80 und 125 Prozent erlaubt.
Kritisch ist der Austausch von Medikamenten
• die ohnehin mit vielen Nebenwirkungen einhergehen und nur in einer bestimmten Konzentration wirken. Dazu zählen Opioide oder Wirkstoffe, die über die Haut in den Körper gelangen (Hormonpflaster, Fentanylpflaster).
• für neurologische oder psychische Erkrankungen wie zum Beispiel Antiepileptika oder Neuroleptika. Sie müssen gewöhnlich in einem langwierigen Prozess eingestellt werden, damit sie individuell optimal wirken.
• bei älteren und schwerkranken Patienten, die viele verschiedene Tabletten nehmen und sie nach der Umstellung möglicherweise vertauschen.
• bei Patienten, die Allergien gegen Farb- oder Konservierungsstoffe oder Nahrungsmittelunverträglichkeiten wie zum Beispiel eine Laktoseintoleranz haben.
Wenn Ärzte entsprechende Probleme erkennen, können sie die Regelung mit den Rabattverträgen umgehen, indem sie auf dem Rezept das "aut-idem"-Kästchen ankreuzen. Das bedeutet, dass der Apotheker kein Ersatzpräparat herausgeben darf. Der Arzt sollte das Kästchen aber nur in begründeten Fällen markieren und vorher mit der Krankenkasse absprechen. Sonst riskiert er Regressforderungen. Stellt sich heraus, dass die Nebenwirkungen von dem Ersatzpräparat herrühren, darf der Arzt das Originalpräparat verschreiben.
Einige Ärzte denken vor allem an ihr "gedeckeltes" Budget, verordnen den Patienten die Nachahmerpräparate und reichen den Schwarzen Peter damit weiter an die Apotheker. Die Apotheker müssen dann entscheiden, ob sie Dienst nach Vorschrift leisten oder ihre Fachkompetenz im Interesse der Patienten einbringen. In Einzelfällen können sie also auch spezielle Arzneimittel auswählen, die nicht unter den Rabattvertrag fallen. Wenn Patienten den Differenzbetrag aus eigener Tasche zahlen, können sie in der Apotheke auch auf ihr gewohntes Originalpräparat bestehen.
Filmbeitrag: Bert Ostberg
Infotext: Beate Wagner
© Rundfunk Berlin-Brandenburg
http://www.rbb-online.de/quivive/archiv/quivive_vom_10_03/streit_um_generika.html