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Immer mehr Menschen sind wegen eines Krebsleidens nicht im Krankenhaus, sondern ambulant in Behandlung. Eine Berliner Studie hat jetzt untersucht, wie es ihnen dort geht – mit ernüchterndem Ergebnis: Die Pflege der Patienten wird häufig vernachlässigt. Zu selten kommen Pflegekräfte und nicht alle Betroffenen wissen, wann ihnen eine Haushaltshilfe oder eine Taxifahrt zum Arzt gesetzlich zusteht. (Das Video ist aus rechtlichen Gründen nicht verfügbar.)
Diagnose Krebs bedeutet für Betroffene meist, operiert zu werden mit anschließender Strahlen- oder Chemotherapie. Immer mehr Patienten werden heute ambulant behandelt, sie gehen zur Strahlen- oder Chemotherapie in ein nahegelegenes Krankenhaus, eine spezialisierte Arztpraxis oder in ein Medizinisches Versorgungszentrum und danach wieder nach Hause. In Berlin erkranken jedes Jahr rund 15 000 Menschen neu an Krebs. Insgesamt sind es etwa 40 000 Patienten, die ambulant behandelt werden, zwei Drittel von ihnen in onkologischen Schwerpunktpraxen.
Doch bei allen Vorteilen, welche die eigenen vier Wände für die Patienten mit sich brin-gen: Die ambulante Krebstherapie hat auch Nachteile. Die Behandlung ist körperlich wie psychisch belastend, manche Patienten haben weder Freunde oder Verwandte und sind zu Hause auf sich allein gestellt.
In einer Studie: "Therapiebedingte Versorgungsbedarfe onkologischer Patientinnen und Patienten im häuslichen Milieu" haben Forscher der Alice-Salomon-Hochschule Berlin und der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin haben nun untersucht, wie diese Krebskranken im Alltag wirklich versorgt sind:
Kommen Pflegekräfte zu ihnen nach Hause? Hilft ihnen jemand im Haushalt? Sind sie in eine Pflegestufe eingeordnet? Das Ergebnis der Untersuchung zeigt deutlich: Die Pflege der Patienten wird vernachlässigt. Patienten, die mit Krebs zu Hause sind, werden mit ihren Problemen oft allein gelassen. Die größten Versorgungslücken gibt es einerseits bei Haushaltshilfen, andererseits bei der Grundpflege. Gut ausgestattet ist die medizinische Behandlungspflege.
Die Wissenschaftler nutzten für ihre Untersuchung zunächst Daten der Krankenkasse AOK Nordost. Das sind Daten von über 5770 im Jahr 2009 ambulant behandelten onkologischen Patienten mit Wohnsitz in Berlin. Außerdem werteten sie Patientenakten einer onkologischen Schwerpunktpraxis aus und befragten 267 Patienten, bei denen im Schnitt vor 4,4 Jahren erstmals eine Krebsdiagnose gestellt worden war. Die Mehrheit der Befragten war deutlich über 65 Jahre alt, viele waren mehrfach krank und auch in ihrer Mobilität stark eingeschränkt.
Nur jedem Fünften verschrieben die Ärzte Pflegeleistungen wie die klassische Krankenpflege. Eine häusliche Pflege sowie ausreichend Informationen, Aufklärung und ermutigender Zuspruch fehlten indes meist. Nur ein Viertel der Patienten erhielt zu Hause professionelle Hilfe.
Neben der Unwissenheit vieler Ärzte ist aber auch eine schwammige Gesetzeslage schuld daran, dass es so selten zu professioneller Unterstützung im Haushalt kommt. So ist neben der Behandlungspflege auch die Grundpflege oder die hauswirtschaftliche Versorgung eine sogenannte Kann-Leistung des Sozialgesetzbuchs für Krebspatienten. 40 Prozent der Krebskranken selbst hielten die Leistungen für nicht ausreichend. Die Hälfte der befragten Patienten, die keine professionelle Pflege bekommen hatte, hätte nach Ansicht der Forscher aber durchaus Bedarf an solchen Leistungen gehabt.
Fast die Hälfte der Befragten selbst gab an, keine ausreichenden Informationen über Unterstützungsangebote gehabt zu haben. Tausende Berliner Patienten suchen deshalb täglich persönlich, am Telefon oder per E-Mail Rat bei der durch Spendengelder finanzierten Krebsgesellschaften in Berlin und Brandenburg. Die Hilfen dort sind vielschichtig: Sie gehen von medizinischer Aufklärung über die Wirkung der Medikamente, dem Zusprechen von Mut und psychoonkologischer Unterstützung zwischen den Behandlungszyklen bis zu Rat in sozialrechtlichen Fragen. Auch die Unabhängigen Patientenberatungsstellen bieten ambulant betreuten Krebspatienten ähnliche Hilfe an.
Wer sich nach einer Operation eine Haushaltshilfe für Zuhause wünscht, sollte sich am besten noch vor dem Krankenhausaufenthalt an seine Krankenkasse wenden. Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt eine Haushaltshilfe in der Regel unter zwei Voraus-setzungen: 1. Dem Patienten ist wegen einer Krankenhausbehandlung oder bestimmter anderer Leistungen, wie ambulanter und stationärer Vorsorge- und Rehabilitationsleis-tungen oder häuslicher Krankenpflege die Weiterführung des Haushalts nicht möglich. 2. In dem Haushalt des Patienten lebt ein Kind, das bei Beginn der Haushaltshilfe das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Viele Kassen wie die AOK, KKH-Allianz, SBK und einige Betriebskrankenkassen übernehmen die Kosten, auch wenn kein Kind im Haushalt lebt. Es handelt sich hier um beispielhafte Nennungen, die Leistungsangebote ändern sich jedoch ständig. Verbindliche Auskünfte gibt jede Krankenkasse auf Anfrage.
Im Krankenhaus sollte man dann die Ärzte und den Sozialdienst über die häusliche Situation informieren und auf Unterstützung drängen. Nach der Entlassung kann man dann die Haushaltshilfe im Rahmen einer Einzelfallentscheidung beantragen. Im Fall einer Absage sollte unbedingt Widerspruch eingelegt werden. Denn so manche Entscheidung wird heutzutage überhaupt erst im Widerspruchsverfahren bewilligt.
Filmbeitrag: Carola Welt
Infotext: Beate Wagner











