
rbb PRAXIS Hintergrund -
Wie steht es um die Organspende in Deutschland? Was ist der Unterschied zwischen Zustimmungslösung, Widerspruchslösung und Erklärungslösung? Die rbb PRAXIS gibt Antworten.
- 11.233 Patienten in Deutschland haben nach Angaben von Eurotransplant zu Beginn dieses Jahres auf ein Organ gewartet,
- In Deutschland wurden 2012 laut Eurotransplant 4042 Organe transplantiert; gleichzeitig wurden 6713 neue Patienten aus Deutschland bei Eurotransplant registriert.
- Rund 1000 Patienten sterben jedes Jahr, während sie auf eine Organspende warten, so die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO). Weitere 1000 pro Jahr müssen von der Transplantationsliste gestrichen werden, weil sich ihr Gesundheitszustand soweit verschlechterte, dass sie für eine Organspende nicht mehr infrage kamen.
- 2012 gab es nach Angaben der DSO in Deutschland 1042 Organspender. Im Vergleich zu 2011 ist das ein Rückgang von fast 13%.
Zustimmungslösung
Im deutschen Transplantationsgesetz ist seit 1997 die sogenannte erweiterte Zustimmungslösung verankert. Nach dem Hirntod eines Patienten dürfen dessen Organe nur entnommen werden, wenn der Verstorbene vor seinem Tod seine Zustimmung gegeben hat - zum Beispiel einen Organspendeausweis besitzt. "Erweitert" heißt die deutsche Lösung deshalb, weil auch die Angehörigen des Patienten in eine Transplantation seiner Organe einwilligen können.
Abgespeckte Entscheidungslösung
Seit dem 01. November 2012 gilt in Deutschland außerdem das "Gesetz zur Regelung der Entscheidungslösung im Transplantationsgesetz". Das bedeutet, dass Krankenkassen alle zwei Jahre bei den Versicherten über 16 Jahren nachfragen müssen, wie diese zur Organspende stehen.
Das Problem: zur Entscheidung zwingen kann der Gesetzgeber die Bürger nicht. Auch nicht dazu, ihre Entscheidung z.B. auf der elektronischen Gesundheitskarte vermerken zu lassen - genau das, die sogenannte Entscheidungslösung, war einmal das Ziel der Reform des Transplantationsgesetzes.
Widerspruchslösung
Spanien setzt gemeinsam mit acht anderen EU-Ländern auf die sogenannte Widerspruchslösung. Das bedeutet, dass jeder nach seinem Tod zum Organspender werden kann, wenn er der Organentnahme zu Lebzeiten nicht ausdrücklich widersprochen hat. Andere Staaten praktizieren das Modell der erweiterten Widerspruchslösung, bei der auch ein Widerspruch der Angehörigen gegen eine Organentnahme bindend ist (Finnland, Frankreich, Italien, Norwegen und Schweden).


