Die Sonne geht vor einem Flugzeug auf (dpa-Bildfunk)

- Fliegen mit Herzerkrankungen

Der Sommer ist kalt und nass, die Deutschen zieht es ins Ausland. Am schnellsten gelangt man mit dem Flieger in den warmen Süden. Viele Herzpatienten sind aber unsicher, ob eine Flugreise ihrer Gesundheit schaden könnte. Grundsätzlich ist das nicht der Fall – Betroffene sollten aber das individuelle Risiko mit ihrem Arzt absprechen.

Im Beitrag

Stephan Bernhardt

Allgemeinmediziner, Hausarzt, Flugmedizin
Schmargendorfer Str. 16
12159 Berlin
Tel.: 030 8519648

Grundsätzlich dürfen Patienten fliegen, deren
• Aufdehnung der Herzkrankgefäße mindestens drei Wochen zurückliegt
• Herzschrittmacher mindestens drei Wochen zuvor eingesetzt wurde
• Herzinfarkt mindestens sechs Wochen zurückliegt
• Herzoperationen drei Monate zurückliegen
• Defibrillator vor drei Wochen eingesetzt wurde.
Grafik- Herzrhythmusstörung (Quelle: rbb)

Herzrhythmusstörungen

Sie sind in der Regel kein Problem – es sei denn diese sind heftig und unkontrolliert, dann können sie sich während des Fluges verschlechtern. Werden sie zudem durch eine Minderdurchblutung des Herzmuskels hervorgerufen, wie das zum Beispiel bei einer koronaren Herzerkrankung der Fall ist, muss der Arzt das Risiko einschätzen.
Passagiere im Flugzeug (Quelle: rbb)
Herzinsuffizienz
Auch Patienten mit einer beschwerdefreien Herzinsuffizienz dürfen ohne Einschränkungen fliegen. Ansonsten ist die Flugtauglichkeit vom Grad der Herzinsuffizienz abhängig. Der behandelnde Kardiologe kann mit Hilfe eines Belastungs-Elektrokardiogramms (EKG) prüfen, ob eine Flugreise gefahrlos möglich ist. Dabei sollte der Patient eine Arbeitsbelastung von mindestens 100 Watt schaffen, das entspricht Treppensteigen, lang-samem Radfahren, Schwimmen. Patienten mit einer ausgeprägten Herzinsuffizienz, die also schon nach einem Treppenabsatz unter Luftnot leiden, sollten lieber nicht fliegen.

Ebenso aufpassen müssen Patienten mit akuten Durchblutungsstörungen der Herzkranzgefäße (instabile Angina pectoris), einem Eisenmenger-Syndrom oder einer schweren arteriellen Hypertonie.
Mann liegt auf Liege im Krankenhaus (Quelle: rbb)

Herzschrittmacher

Herzschrittmacher sind kein Hindernis für eine Flugreise. Das Gerät sollte vor der Reise jedoch aktuell kontrolliert worden sein, das Flugpersonal ist bei der Sicherheitskontrolle über den Herzschrittmacher zu informieren. Träger eines Herzschrittmachers sollten ihren Schrittmacher-Ausweis dabeihaben und vor der Abreise herausfinden, wo sich im Urlaubsland das nächste Schrittmacher-Zentrum befindet. Meist weiß das auch der Gerätehersteller. Für alle Fälle können Betroffene im Internet recherchieren, welche Kliniken im Urlaubsland sich mit der Einstellung des Schrittmachers auskennen.

Herzinfarkt
Wer einen Herzinfarkt hinter sich hat, sollte mindestens etwa sechs Wochen warten. Denn nicht nur das Herz muss sich wieder erholen. Eine Reise ist auch generell anstrengend ist und die Gefahr für Nebenwirkungen daher generell größer.

Ratsam ist es, sich vor der Reise mit genügend Medikamenten einzudecken. Die Dosis für mehrere Tage gehört auf jeden Fall ins Handgepäck. Wichtige Untersuchungsberichte sollte man in Kopie mitnehmen.

Chronisch Kranke sollten vor der Reise zudem eine Versicherung abzuschließen, welche die Kosten für einen Rücktransport übernimmt. Wer nicht versichert ist, muss die 20 000 bis 30 000 Euro Kosten für einen medizinischen Flugtransport selbst bezahlen. Ebenso wichtig ist eine Reiserücktrittsversicherung. Dann ist es möglich, trotz früher Buchung von der Reise zurückzutreten, wenn man beispielsweise kurz vorher einen Herzinfarkt erleidet.

Filmbeitrag: Ursula Stamm
Infotext: Beate Wagner

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Bildmontage zum Thema "Reisen mit Herzkrankheit": Herzmodell wird hochgehalten, Mensch verreist mit Rollkoffer (Quelle: dpa)

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