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IGeL ist die Abkürzung für "individuelle Gesundheitsleistungen", ärztliche Leistungen also, die vom Patienten selber bezahlt werden müssen. Sind diese Diagnose- bzw. Behandlungsmethoden nötig, fragen sich die meisten und vertrauen den Argumenten des Arztes.
Das Dilemma: Der verdient mit diesen Angeboten zusätzliches Geld. So warnen Verbraucherzentralen nicht zu Unrecht vor den Zusatzleitungen. Sicher gibt es notwendige IGeL-Leistungen, wie Impfungen bei Fernreisen oder die Untersuchung zur Flugtauglichkeit. Doch in den meisten Fällen kann sich der Patient das Geld sparen, weil die Krankenkassen im Bedarfsfall ähnliche Leistungen bezahlen. Die rbb Praxis gibt Hilfestellung.
Es ist schon merkwürdig: Immer häufiger soll der Patient selbst entscheiden, welche Diagnostik oder Behandlung er ausführen läßt oder nicht. So wird ihm in vielen Arztpraxen eine Liste mit Leistungen offeriert, die sogenannten IGeL-Leistungen. Die Abkürzung steht für "Individuelle Gesundheitsleistungen", und die müssen vom gesetzlich versicherten Patienten selbst gezahlt werden. Aber wie soll der medizinische Laie wissen, ob sich diese Investition wirklich lohnt, ob ihm oder ihr ein bispektraler Index, eine Bioresonanztherapie oder ein Toxoplasmose-Screening wirklich hilft?
In einer Versicherten-Umfrage hat das Wissenschaftliche Institut der AOK die IGeL-Angebote genauer untersucht. Man wisse aus einer ganzen Reihe von Umfragen, dass es sich bei IGeL-Leistungen hauptsächlich um Vorsorgeuntersuchungen handelt: Leistungen im Rahmen der Glaukomvorsorge, zusätzliche Tumormarker oder Bild gebende Verfahren, wie Ultraschall-Untersuchungen. Frauen- und Augenärzte bieten am häufigsten IGeL-Leistungen an, ergab die Umfrage. Aber auch alle anderen Fachrichtungen haben diesen Markt mittlerweile für sich entdeckt. In den letzten neun Jahren habe sich das Angebot an selbst zu zahlenden Leistungen verdreifacht.
Jeder Arzt kann Zusatzleistungen anbieten, die er entweder selbst entwickelt oder von Firmen übernommen hat, die solche Leistungen anbieten. Jedem Vierten Versicherten werden sie inzwischen offeriert. Gut 1,5 Milliarden Euro jährlich damit umgesetzt. Experten sehen diese Entwicklung durchaus kritisch: Hier wird der Arzt zum Händler und die Gesundheitsleistung zur Ware. Zwischen Arzt und Patient geht es um Geld. Und das schadet der Arzt-Patienten-Beziehung.
Nicht nur die Arzt-Patienten-Beziehung ändert sich dadurch. Experten sagen, viele IGeL-Leistungen sind auch überflüssig oder medizinisch fragwürdig, wie beispielsweise der PSA-Test bei der Früherkennung des Prostatakarzinoms oder bestimmte Leistungen im Rahmen der Glaukomvorsorge. Zwar kostet die Glaukomvorsorge-Untersuchung nur 20 Euro. Mit ihrer Hilfe soll rechtzeitig ein Grüner Star erkannt und die Erblindung verhindert werden.
Doch wer keine Auffälligkeiten vorweist, könne sich das Geld sparen, meinen die gesetzlichen Kassen. Warum sie diese Früherkennung nicht bezahlen, erläutern sie in einem Infoblatt: „Bisher ist nicht belegt, dass eine Glaukom-Früherkennung mit nachfolgender Behandlung das Erblindungsrisiko tatsächlich reduziert." Bei erhöhtem Erkrankungsrisiko zahlen auch die Kassen diese Untersuchung. Einige Mediziner lehnen die IGeL-Leistungen aus den genannten Gründen ab.
Wollen Sie IGeL-Leistungen in Anspruch nehmen? Die rbb Praxis-Redaktion hat einige Tipps für Sie zusammengestellt:
Tipp 1: Wird Ihnen eine IGeL-Leistung empfohlen, fragen Sie Ihre Krankenkasse, ob diese nicht die gleiche oder eine ähnliche Behandlung in ihrem Leistungskatalog anbietet und damit die Kosten übernimmt.
Tipp 2: Der Arzt darf Sie nicht zu einer IGeL-Leistung drängen. Bitten Sie sich Bedenkzeit aus.
Tipp 3: Sind Sie gesetzlich krankenversichert, muss der Arzt vor einer IGeL-Behandlung einen schriftlichen Vertrag mit Ihnen abschließen.
Tipp 4: Sie müssen die IGeL-Leistung erst bezahlen, wenn Sie eine Rechnung erhalten.
Tipp 5: Für eine IGeL-Leistung fallen keine Praxis-Gebühren an.
Filmbeitrag: Boris Römer
Infotext: Constanze Löffler
© Rundfunk Berlin-Brandenburg