Weil er eine Brustkrebserkrankung zu spät erkannt hat, muss ein Frauenarzt 20.000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Er hafte, weil er einer Patientin bei einer Vorsorgeuntersuchung 2008 nicht zur Teilnahme an einem Mammografiescreening geraten habe, heißt es in einem am Montag veröffentlichten Urteil des Oberlandesgerichts Hamm.