
rbb Praxis News vom 17.09.2013 -
Nikotinhaltige Flüssigkeiten für sogenannte E-Zigaretten sind keine Arzneimittel. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Münster am Dienstag in drei Urteilen. Auch die E-Zigaretten selbst seien keine Medizinprodukte.
Der Vertrieb der Flüssigkeiten und der zum Verdampfen und Inhalieren nötigen E-Zigaretten ist damit nicht strafbar. (AZ: 13 A 2448/12, 13 A2541/12, 13 A 1100/12)
Zur Begründung erklärte das Gericht, die nikotinhaltigen Liquids hätten keinen therapeutischen Zweck, wie dies bei Arzneimitteln typischerweise der Fall sei. Sie würden nicht als Mittel zur Heilung, Linderung oder Verhütung von Krankheiten bezeichnet oder empfohlen. In allen drei Urteilen ließ das Oberverwaltungsgericht die Revision zum Bundesverwaltungsgericht zu.
Quelle: afp/dpa

