elektronische Gesundheitskarten (Quelle: dpa)

rbb Praxis News vom 1.10.2013 - Elektronische Gesundheitskarte ab 2014

Die bisherige Krankenversichertenkarte verliert zum 31. Dezember ihre Gültigkeit. Das gilt unabhängig vom aufgedruckten Ablaufdatum. Danach akzeptieren Arztpraxen und Kliniken nur noch die elektronische Gesundheitskarte.

Darauf einigten sich der GKV-Spitzenverband und die Kassenärztliche Bundesvereinigung, wie die GKV am Dienstag in Berlin mitteilte. Versicherte mit alter Karte sollten nun schnellstmöglich ein Lichtbild bei ihrer Krankenkasse einreichen, damit sie die neue E-Card noch rechtzeitig bis zum Jahresende bekommen.

Laut GKV wird allerdings kein Versicherter, der künftig ohne die neue Karte zum Arzt geht, wieder nach Hause geschickt. Er muss allerdings binnen zehn Tagen nach der Behandlung einen gültigen Versicherungsnachweis nachreichen. Ansonsten ist der Arzt berechtigt, dem Versicherten die Behandlungskosten privat in Rechnung zu stellen. Erstattet werden die Kosten nur dann, wenn spätestens bis zum Ende des Quartals ein entsprechender Versicherungsnachweis vorliegt.

Neu auf der Karte ist das Lichtbild des Versicherten. Dadurch soll ein Missbrauch verhindert werden. Auf der elektronischen Gesundheitskarte sind bislang nur die Versicherungsstammdaten gespeichert wie schon auf den bisherigen Karten.
   
Später sollen auch Notfalldatensätze hinzukommen, außerdem soll die Kommunikation zwischen den Ärzten über Arztbriefe möglich werden. Bei den zusätzlich geplanten digitalen Speicheroptionen handelt es sich um freiwillige Zusatzfunktionen. Das heißt, chronische
Krankheiten, Röntgenbilder oder medizinische Notfalldaten können künftig nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Patienten gespeichert werden.

Quelle: afp