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Erstmals haben alle gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland gemeinsam mit dem Hersteller von Hüftendoprothesensystemen DePuy eine Vereinbarung geschlossen, durch die die Kostenerstattung in Folge eines Produktrückrufes vereinfacht wird. Der Produktrückruf war nötig geworden, nachdem beobachtet worden war, dass bestimmte ASR-Hüftgelenksysteme von DePuy gehäuft zu Wechseloperationen geführt haben. DePuy nahm seine ASR-Hüftgelenke daraufhin vom Markt.
Der amerikanische Mutterkonzern von DePuy, Johnson & Johnson, hat schriftlich erklärt, dass der Konzern den Vorgang ernst nimmt und bekräftigt, dass DePuy in der Lage sein wird, den durch den Produktrückruf (rbb PRAXIS berichtete) entstandenen Verpflichtungen nachzukommen.
Das bedeutet für die Versicherten, die einen solchen Hüfttyp eingebaut bekommen haben, dass sämtliche Kosten für sogenannte Revisionsoperationen, Laboruntersuchungen, stationäre Behandlungen und die komplette Nachpflege von DePuy bezahlt wird. Natürlich wird die Firma das Geld den deutschen Krankenkassen überweisen. Beim AOK Bundesverband geht man davon aus, dass diese Kosten ca. 10000 Euro pro Patient ausmachen, so die Anwältin Anja Mertens des AOK Bundesverbandes. Dies sei aber kein Schmerzensgeld. Das müssten die Patienten mit eigenen Anwälten erstreiten. Dennoch könnte diese Vereinbarung einen Hinweis geben, dass DePuy daran gelegen ist, den von ihnen ausgelösten Hüftskandal so klein wie möglich zu halten. Etwa 5500 Modelle des ASR-Hüftgelenks sind in Deutschland eingesetzt worden.
Über diese Vereinbarung hinaus unterstützen gesetzliche Krankenkassen betroffene Patienten dabei, ihre Patientenrechte wahrzunehmen. Die Krankenkassen bedauern allerdings, dass es in Deutschland bei Medizinprodukten noch immer nicht die Sicherheitsstandards gibt, die beispielsweise in der Automobilindustrie bei Rückrufen angewendet werden. Hier ist der deutsche Gesetzgeber gefragt. Die gesetzlichen Krankenkassen fordern, dass die Medizinproduktesicherheit zum Wohle der Patienten weiter
verbessert wird. Dies gilt insbesondere für Zulassungsstudien und Produktbeobachtungen nach Markteinführung. Denn eine hohe Sicherheit von Medizinprodukten ist ein wirksamer, für die Patienten erlebbarer Patientenschutz und stärkt die Patientenrechte.
Fall DePuy könnte einer der größten Schadensfälle der Deutschen Medizingeschichte werden
Bei der Oberflächenersatzprothese (auch Kappenprothese genannt) der Firma De Puy, einer Tochter des US-Konzerns Johnson & Johnson, ist anders als bei Standard-Prothesen kein langer Schaft nötig und der Schenkelhalskopf bleibt erhalten. Die Prothesen werden wie eine Zahnkrone befestigt. Die Operation und der Eingriff sollten nach Werbung der Hersteller besonders knochensparend und innovativ sein. Durch große Gleitflächen aus Metall sollte die Last auf das neue Gelenk gemindert und der Knochen des Oberschenkels geschont werden.
Doch schon im Jahr 2007 wies das australische Implantatsregister Mängel an den Prothesen auf. Auch Daten aus dem Endoprothesenregister für England und Wales ergaben, dass etwa zwölf Prozent der Patienten, die mit dieser Prothese versorgt wurden, innerhalb von fünf Jahren erneut operiert werden mussten (doppelt so häufig wie bei anderen Prothesen). Grund hierfür ist die sogenannte Gleitpaarung des Prothesenmodels: Im künstlichen Hüftgelenk reibt Metall auf Metall, was zu Metallabrieb und der Abgabe von Giftstoffen in den Körper führen kann. Mögliche Folgen: Schmerzen, die Lockerung und fehlerhafte Ausrichtung der Prothesen-Einzelteile, Infektionen und Knochenbrüche.
2009 nahm die Firma das Produkt in Australien vom Markt. Erst drei Jahre nach Bekanntwerden der Probleme reagierte DePuy in Deutschland. Im September 2010 nahm DePuy das Modell hierzulande vom Markt. Bis dahin wurden in Deutschland in über 150 Kliniken etwa 5500 der DePuy-Implantate eingesetzt.
Quellen: rbb/AOK
© Rundfunk Berlin-Brandenburg
http://www.rbb-online.de/rbbpraxis/rbb_praxis_news/gesetzliche_krankenkassen.html