Gerichtshammer (Quelle: dpa)

rbb Praxis News vom 09.09.2013 - Haftung für zu spät erkannten Brustkrebs

Weil er eine Brustkrebserkrankung zu spät erkannt hat, muss ein Frauenarzt 20.000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Er hafte, weil er einer Patientin bei einer Vorsorgeuntersuchung 2008 nicht zur Teilnahme an einem Mammografiescreening geraten habe, heißt es in einem am Montag veröffentlichten Urteil des Oberlandesgerichts Hamm.

Die sei in dem speziellen Fall als grober Behandlungsfehler anzusehen, hieß es weiter (AZ: 3 U 57/13).  Wäre die Erkrankung damals erkannt worden, hätten sich noch keine Metastasen gebildet und die Behandlung für die Klägerin wäre weniger belastend verlaufen, so die Richter. Im Übrigen hätte sich bei einer früheren Behandlung eine günstigere Prognose für die Fünf-Jahres-Überlebensrate ergeben.

Quelle: epd