Patientin mit Masern, Quelle: dpa

rbb PRAXIS News vom 10.07.2013 - Impfcheck gegen Masern

Angesichts der hohen Anzahl von Masernerkrankungen hat die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung die Bürger zu einem Impfcheck aufgerufen. Nicht nur bei Kindern, sondern auch bei Erwachsenen, die nach 1970 geboren seien, sollte der Masern-Impfschutz unbedingt überprüft werden, erklärte die Bundeszentrale am Mittwoch in Köln.

Mit rund 1.000 gemeldeten Erkrankungen allein in diesem Jahr breiten sich die hoch ansteckenden Masern in Deutschland wieder deutlich aus. Jugendliche und Erwachsene mit unvollständigem Impfschutz sollten fehlende Impfungen möglichst bald nachholen, rät die Bundeszentrale. Bei unklarem Impfschutz sei eine einmalige Impfung gegen Masern sinnvoll. Für Kinder empfiehlt die Behörde zwei Impfungen gegen Masern, Mumps und Röteln zwischen dem vollendeten 11. und 23. Lebensmonat.

Beim Besuch einer Kindertagesstätte ist die Impfung bereits ab dem Alter von 9. Monaten möglich. Die Barmer Ersatzkasse verwies darauf, dass die Prüfung des
Impfstatus auch für Erwachsene sinnvoll ist, die vor 1970 geboren sind. Dieser Personenkreis habe laut Schutzimpfungs-Richtlinie keinen Anspruch auf Masernimpfung als Kassenleistung. Die Kasse kündigte an, die Kosten auch für diese Versicherten zu übernehmen, um einer möglichen Erkrankungswelle vorzubeugen.

Angesichts der sehr hohen Zahl von Masernerkrankungen denkt Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) über eine Impf-Pflicht für Kinder nach. Die deutschen Kinder- und Jugendärzte begrüßten den Vorschlag. Masern verursachten sehr häufig gefährliche Nebenwirkungen, die zu lebenslangen körperlichen und geistigen Behinderungen oder sogar zum Tod führen könnten, hieß es.

Quelle: epd/dpa