
rbb PRAXIS News vom 19.07.2013 -
In Berlin gibt es seit Jahresbeginn vermehrt Meningokokken-Infektionen. Der Berliner Impfbeirat hat daher die Impfempfehlung des Landes erweitert.
Wie die Senatsverwaltung für Gesundheit am Donnerstag mitteilte, waren von einer gefährlichen Untergruppe der bakteriellen Infektion vor allem Männer betroffen, die Sex mit Männern hatten. Diese Gruppe von Männern sollten sich deshalb gegen Meningokokken impfen lassen, so der Berliner Impfrat.
2013 gab es in Berlin 18 Meningokokken-Fälle: Drei Patienten davon sind nach Angaben der Gesundheitsverwaltung verstorben, ein weiterer ist dauerhaft schwer erkrankt. Aktuelle Erkrankungsausbrüche unter Männern, die Sex mit Männern haben, sind auch schon aus New York und Paris beschrieben worden.
Meningokokken sind Bakterien, die im Nasen-Rachen-Raum des Menschen vorkommen und z. B. durch Küssen oder direktes Anhusten übertragen werden können. Circa 10 Prozent der Bevölkerung tragen diese Bakterien in sich ohne dabei zwangsläufig zu erkranken. Es wird davon ausgegangen, dass unter der oben genannten Gruppe circa 40 Prozent Träger der Bakterien sind und somit möglicherweise ein höheres Erkrankungsrisiko besteht. Eine Erkrankung ist sehr ernst zu nehmen, da sie mit schweren Komplikationen und bleibenden Schäden einhergehen kann. So kommt es bei zwei Dritteln der erkrankten Patientinnen und Patienten zu einer Hirnhautentzündung und bei einem Drittel zu einer lebensgefährlichen Blutvergiftung (Sepsis). In 10-20 % der Fälle kommt es zu bleibenden Schäden. Die Sterblichkeit ist bei einer Erkrankung an Meningokokken der Gruppe C mit bis zu 10 % sehr hoch.
Impfempfehlung ergibt Schadensersatzansprüche
Durch eine öffentliche Impfempfehlung hat eine geimpfte Person im Falle eines Impfschadens Schadensersatzansprüche gegenüber dem Land Berlin. Eine Übernahme der Impfkosten durch die Krankenkassen ist damit nicht zwangsläufig verbunden.
Quelle: dpa/bb/Gesundheitsverwaltung Berlin

