Winziges Hörgerät zwischen Daumen und Zeigefinger, Quelle: dpa

rbb Praxis News vom 5.11.2013 - Kassen verdoppeln Zuschuss für Hörgeräte

Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen ab sofort höhere Zuschüsse für Hörgeräte. Schwerhörige Erwachsene bekommen seit 1. November 784,94 Euro von ihrer Kasse statt bisher 421,28 Euro, wie die Verbraucherzentrale Sachsen erinnerte.

Hören Sie gut?

Ohren zuhalten, Quelle: dpa

- Machen Sie den Hörtest!

 

Damit hat sich der bisherige Festbetrag für Hörgeräte fast verdoppelt. Die Kosten für die Beratung, Programmierung und Anpassung des Hörgerätes sowie die Nachsorge werden demnach zusätzlich von den Kassen übernommen.

"Hörgeräteakustiker können zwar selbst entscheiden, welche Geräte sie als Kassengeräte führen», erklärte Verbraucherexpertin Marion Schmidt. Sie müssen demnach aber auch Modelle anbieten, die der Höhe des Festbetrages entsprechen. Je nach Hörschwäche und
individuellem Bedarf sind viele Hörgeräte jedoch wesentlich teurer als der Zuschuss. Patienten sollten sich nach Angaben der Verbraucherzentrale daher nicht zu einem Gerät mit hohem Eigenanteil drängen lassen, sondern das Angebot von mindestens zwei
Hörgeräteakustikern vergleichen. Zusätzlich stiegen auch die technischen Anforderungen an die Geräte. Gesetzlich Versicherte bekommen künftig ein besseres digitales Gerät für ihre Ohren. Die Hörgeräte müssen demnach grundsätzlich mit Digitaltechnik, mindestens vier Kanälen, Rückkoppelungs- und Störschallunterdrückung sowie mindestens drei
Hörprogrammen und eine Verstärkungsleistung von mehr als 75 Dezibel ausgestattet sein.

Quelle: afp